Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.Wirkungen, so sie hervorbringen. Dabei muß er sich 1. der Jugend kein böses Beispiel geben, weder auf 2. sich während der Turnzeit aller solcher Genüsse ent- 3. sich nicht vornehmthuerisch und aufthuerisch gebär- 4. nicht zu spät auf den Turnplatz kommen, sondern 5. als Gesetzbewahrer die Gesetze zuerst halten, und 6.
Wirkungen, ſo ſie hervorbringen. Dabei muß er ſich 1. der Jugend kein böſes Beiſpiel geben, weder auf 2. ſich während der Turnzeit aller ſolcher Genüſſe ent- 3. ſich nicht vornehmthueriſch und aufthueriſch gebär- 4. nicht zu ſpät auf den Turnplatz kommen, ſondern 5. als Geſetzbewahrer die Geſetze zuerſt halten, und 6.
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Wirkungen, ſo ſie hervorbringen. Dabei muß er ſich
ſehr hüten und ſorgfältig in Acht nehmen, daß er den
kleinern Turnern kein Bild der Lächerlichkeit und auf-
fallender Ungeſchicklichkeit giebt. Größere ehren ſchon
den guten Willen und das mühevolle Beſtreben. Geht
ihm auch die Erwerbung einzelner Turnfertigkeiten nicht
von Statten; ſo muß er doch in alle Theile der Turn-
kunſt eindringen, und in den Geiſt des Turnweſens.
Die Turnſchüler müſſen den Turnlehrer als Mann von
gleichmäßiger Bildung und Volksthümlichkeit achten kön-
nen, der Zeit und Welt kennt und das Urbild, wonach
zu ſtreben iſt; ſonſt wird er bei aller turneriſchen Fer-
tigkeit ihnen nur wie ein Faſelhans und Künſtemacher
vorkommen. Ein Turnlehrer muß:
1. der Jugend kein böſes Beiſpiel geben, weder auf
noch außer dem Turnplatze;
2. ſich während der Turnzeit aller ſolcher Genüſſe ent-
halten, die der Jugend nicht geziemen z. B. To-
back rauchen, Schnapps trinken u. a. dgl.,
3. ſich nicht vornehmthueriſch und aufthueriſch gebär-
den, ſondern ſtets leutſeelig ſein und bleiben;
4. nicht zu ſpät auf den Turnplatz kommen, ſondern
wo möglich immer mit den Frühſten da ſein;
5. als Geſetzbewahrer die Geſetze zuerſt halten, und
ſich nicht hoffährtig davon ausnehmen, ſondern
der ſtrengſte Richter gegen ſich ſelbſt ſein;
6.
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