Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.Wenn demungeachtet nicht geleugnet werden kann, daß So viel von Preußens-Rechtspflege. Ueber die *) Siehe Hansemann Preußen und Frankreich. Leipzig, II.
Auflage. -- Das den französischen Kammern jährlich vorgelegte Budget füllt einen starken Octavband; das preußische kaum eine Octavseite. Wenn demungeachtet nicht geleugnet werden kann, daß So viel von Preußens-Rechtspflege. Ueber die *) Siehe Hanſemann Preußen und Frankreich. Leipzig, II.
Auflage. — Das den franzoͤſiſchen Kammern jaͤhrlich vorgelegte Budget fuͤllt einen ſtarken Octavband; das preußiſche kaum eine Octavſeite. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0026" n="20"/> <p>Wenn demungeachtet nicht geleugnet werden kann, daß<lb/> der Preuße im Allgemeinen Vertrauen zu ſeiner Juſtiz<lb/> hege, ſo iſt daſſelbe wohl mehr auf Glauben als auf<lb/> Ueberzeugung, mehr auf Perſonen als Verhaͤltniſſe ge-<lb/> gruͤndet. —</p><lb/> <p>So viel von Preußens-Rechtspflege. Ueber die<lb/><hi rendition="#g">Adminiſtration des Staats</hi> ruht gleichfalls ein dem<lb/> Volke undurchſichtbarer Schleier des tiefſten Geheimniſ-<lb/> ſes; jede derartige Veroͤffentlichung, ja jede Mittheilung<lb/> wird als eine ſtrafbare Amtsuntreue angeſehn und ſo dem<lb/> Volke mit der Einſicht zugleich jede Controlle uͤber den<lb/> Stand ſeiner eigenen Angelegenheiten unmoͤglich gemacht.<lb/> Selbſt die Verausgabung der erhobenen Steuern geſchieht<lb/> ohne Rechnungsablage. Zwar beſtimmt eine Cab. Ord.<lb/> vom 17 Janu. 1820, daß „der Haupt-Finanzetat von<lb/> drei zu drei Jahren zur oͤffentlichen Kenntniß kommen<lb/> ſoll,“ allein ſeit 1820 bis jetzt, alſo in 20 Jahren iſt<lb/> dies nur dreimal (1821, 1829 und 1832) geſchehen,<lb/> und auch da nur in ſolcher Unvollſtaͤndigkeit und Ober-<lb/> flaͤchlichkeit, <note place="foot" n="*)">Siehe Hanſemann Preußen und Frankreich. Leipzig, <hi rendition="#aq">II</hi>.<lb/> Auflage. — Das den franzoͤſiſchen Kammern jaͤhrlich vorgelegte<lb/> Budget fuͤllt einen ſtarken Octavband; das preußiſche kaum<lb/> eine Octavſeite.</note> daß wohl ſchwerlich daraus, wie es in<lb/> jenem Edict heißt, „jeder Buͤrger ſich vollſtaͤndig uͤberzeu-<lb/> gen koͤnne, daß nichts mehr als das ſtrengſt Nothwen-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [20/0026]
Wenn demungeachtet nicht geleugnet werden kann, daß
der Preuße im Allgemeinen Vertrauen zu ſeiner Juſtiz
hege, ſo iſt daſſelbe wohl mehr auf Glauben als auf
Ueberzeugung, mehr auf Perſonen als Verhaͤltniſſe ge-
gruͤndet. —
So viel von Preußens-Rechtspflege. Ueber die
Adminiſtration des Staats ruht gleichfalls ein dem
Volke undurchſichtbarer Schleier des tiefſten Geheimniſ-
ſes; jede derartige Veroͤffentlichung, ja jede Mittheilung
wird als eine ſtrafbare Amtsuntreue angeſehn und ſo dem
Volke mit der Einſicht zugleich jede Controlle uͤber den
Stand ſeiner eigenen Angelegenheiten unmoͤglich gemacht.
Selbſt die Verausgabung der erhobenen Steuern geſchieht
ohne Rechnungsablage. Zwar beſtimmt eine Cab. Ord.
vom 17 Janu. 1820, daß „der Haupt-Finanzetat von
drei zu drei Jahren zur oͤffentlichen Kenntniß kommen
ſoll,“ allein ſeit 1820 bis jetzt, alſo in 20 Jahren iſt
dies nur dreimal (1821, 1829 und 1832) geſchehen,
und auch da nur in ſolcher Unvollſtaͤndigkeit und Ober-
flaͤchlichkeit, *) daß wohl ſchwerlich daraus, wie es in
jenem Edict heißt, „jeder Buͤrger ſich vollſtaͤndig uͤberzeu-
gen koͤnne, daß nichts mehr als das ſtrengſt Nothwen-
*) Siehe Hanſemann Preußen und Frankreich. Leipzig, II.
Auflage. — Das den franzoͤſiſchen Kammern jaͤhrlich vorgelegte
Budget fuͤllt einen ſtarken Octavband; das preußiſche kaum
eine Octavſeite.
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