Englische Held hat mit Rebellen zu strei- ten. Diese ziehen sich in Gebürge und enge Pässe, wo man sie nicht ohne grosse Gefahr, und ohne Verlust vieler treuen Unterthanen aufsuchen und bezwingen kann. Man bemühet sich daher, sie auf die Ebene zu ziehen. Zu dem Ende schi- cket man kleine Haufen aus, die sie müs- sen angreifen, und alsdenn fliehen und ih- nen Gelegenheit geben, Beute zu machen. Man thut dieses einige Tage, und macht die Rebellen dadurch so dreiste, daß sie endlich mit vollem Haufen hervorbrechen, und die- jenigen, so wider sie ausgeschicket worden, so weit verfolgen, daß man jene mit Vor- theil angreifen und überwinden kann. Hier werden Rebellen verhärtet und dreiste ge- macht ihre Bosheit auszuüben, aber zu dem Ende um sie in eine gerechte Strafe zu ziehen. Und sollte dieses mit einer tugend- haften Gerechtigkeit streiten? Man wird sagen, man verführe diese Rebellen, daß sie ihre Vergehungen häufen, und das unschuldige Blut derer vergiessen, welche von Zeit zu Zeit wider sie ausgeschicket werden: man müsse aber nicht Böses thun, daß Gutes daraus entstehe? Jch antworte: soll man denn diese Rebellen lie- ber in ihren Löchern, in ihrem Vortheil angreifen, und dadurch verursachen, daß zweymal so viele getreue Unterthanen von ihnen getödtet, und ihre Vergehungen
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Engliſche Held hat mit Rebellen zu ſtrei- ten. Dieſe ziehen ſich in Gebuͤrge und enge Paͤſſe, wo man ſie nicht ohne groſſe Gefahr, und ohne Verluſt vieler treuen Unterthanen aufſuchen und bezwingen kann. Man bemuͤhet ſich daher, ſie auf die Ebene zu ziehen. Zu dem Ende ſchi- cket man kleine Haufen aus, die ſie muͤſ- ſen angreifen, und alsdenn fliehen und ih- nen Gelegenheit geben, Beute zu machen. Man thut dieſes einige Tage, und macht die Rebellen dadurch ſo dreiſte, daß ſie endlich mit vollem Haufen hervorbrechen, und die- jenigen, ſo wider ſie ausgeſchicket worden, ſo weit verfolgen, daß man jene mit Vor- theil angreifen und uͤberwinden kann. Hier werden Rebellen verhaͤrtet und dreiſte ge- macht ihre Bosheit auszuuͤben, aber zu dem Ende um ſie in eine gerechte Strafe zu ziehen. Und ſollte dieſes mit einer tugend- haften Gerechtigkeit ſtreiten? Man wird ſagen, man verfuͤhre dieſe Rebellen, daß ſie ihre Vergehungen haͤufen, und das unſchuldige Blut derer vergieſſen, welche von Zeit zu Zeit wider ſie ausgeſchicket werden: man muͤſſe aber nicht Boͤſes thun, daß Gutes daraus entſtehe? Jch antworte: ſoll man denn dieſe Rebellen lie- ber in ihren Loͤchern, in ihrem Vortheil angreifen, und dadurch verurſachen, daß zweymal ſo viele getreue Unterthanen von ihnen getoͤdtet, und ihre Vergehungen
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Engliſche Held hat mit Rebellen zu ſtrei-
ten. Dieſe ziehen ſich in Gebuͤrge und
enge Paͤſſe, wo man ſie nicht ohne groſſe
Gefahr, und ohne Verluſt vieler treuen
Unterthanen aufſuchen und bezwingen
kann. Man bemuͤhet ſich daher, ſie auf
die Ebene zu ziehen. Zu dem Ende ſchi-
cket man kleine Haufen aus, die ſie muͤſ-
ſen angreifen, und alsdenn fliehen und ih-
nen Gelegenheit geben, Beute zu machen.
Man thut dieſes einige Tage, und macht die
Rebellen dadurch ſo dreiſte, daß ſie endlich
mit vollem Haufen hervorbrechen, und die-
jenigen, ſo wider ſie ausgeſchicket worden,
ſo weit verfolgen, daß man jene mit Vor-
theil angreifen und uͤberwinden kann. Hier
werden Rebellen verhaͤrtet und dreiſte ge-
macht ihre Bosheit auszuuͤben, aber zu
dem Ende um ſie in eine gerechte Strafe zu
ziehen. Und ſollte dieſes mit einer tugend-
haften Gerechtigkeit ſtreiten? Man wird
ſagen, man verfuͤhre dieſe Rebellen, daß
ſie ihre Vergehungen haͤufen, und das
unſchuldige Blut derer vergieſſen, welche
von Zeit zu Zeit wider ſie ausgeſchicket
werden: man muͤſſe aber nicht Boͤſes
thun, daß Gutes daraus entſtehe? Jch
antworte: ſoll man denn dieſe Rebellen lie-
ber in ihren Loͤchern, in ihrem Vortheil
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/241>, abgerufen am 23.11.2024.
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