gerechten Angriff eines grausamen Volkes gebrauchet. Bleiben aber die ersten nicht strafbar, wenn sie auch hier gegen den Befehl des Königes die Verbrechen wieder ausüben, die sie schon ehemals in Strafe gebracht haben? Oder man setze, ein gnä- diger und gerechter König habe eine Stadt, worinne sehr harte und zum Aufstande ge- neigte Bürger, er habe aber auch ein Re- giment Soldaten, welche in einem aus- wärtigen Kriege in einem weit entlegenen Lande, zum Exempel in Jndien, sehr ver- wildert, weil viele Umstände verhindert, eine genaue Kriegeszucht zu halten. Man nehme an, der König legte diese Leute in jene widerspänstige Stadt, damit die Wild- heit dieser Soldaten nicht auf seine besten, sondern auf ungehorsame Unterthanen fiele, und selbigen zur Demüthigung dienete. Er wollte indessen nicht, daß obige Unord- nung in dem Regimente bliebe, sondern führete wieder eine gute Zucht bey ihnen ein, und strafete die, so gar nicht zu ver- bessern, und ganz grobe Vergehungen aus- übeten, den Bürgern und übrigen Solda- ten zur Warnung, am Leben. Wenn man diesen Fall setzet, so hätte der König kein Belieben weder an der Widerspän- stigkeit jener Bürger noch an der Wildheit und rauhem Wesen dieser Soldaten, und sein Wille gienge nur dahin, die ange- nommenen rauhen Sitten dieser letztern
dieje-
gerechten Angriff eines grauſamen Volkes gebrauchet. Bleiben aber die erſten nicht ſtrafbar, wenn ſie auch hier gegen den Befehl des Koͤniges die Verbrechen wieder ausuͤben, die ſie ſchon ehemals in Strafe gebracht haben? Oder man ſetze, ein gnaͤ- diger und gerechter Koͤnig habe eine Stadt, worinne ſehr harte und zum Aufſtande ge- neigte Buͤrger, er habe aber auch ein Re- giment Soldaten, welche in einem aus- waͤrtigen Kriege in einem weit entlegenen Lande, zum Exempel in Jndien, ſehr ver- wildert, weil viele Umſtaͤnde verhindert, eine genaue Kriegeszucht zu halten. Man nehme an, der Koͤnig legte dieſe Leute in jene widerſpaͤnſtige Stadt, damit die Wild- heit dieſer Soldaten nicht auf ſeine beſten, ſondern auf ungehorſame Unterthanen fiele, und ſelbigen zur Demuͤthigung dienete. Er wollte indeſſen nicht, daß obige Unord- nung in dem Regimente bliebe, ſondern fuͤhrete wieder eine gute Zucht bey ihnen ein, und ſtrafete die, ſo gar nicht zu ver- beſſern, und ganz grobe Vergehungen aus- uͤbeten, den Buͤrgern und uͤbrigen Solda- ten zur Warnung, am Leben. Wenn man dieſen Fall ſetzet, ſo haͤtte der Koͤnig kein Belieben weder an der Widerſpaͤn- ſtigkeit jener Buͤrger noch an der Wildheit und rauhem Weſen dieſer Soldaten, und ſein Wille gienge nur dahin, die ange- nommenen rauhen Sitten dieſer letztern
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gerechten Angriff eines grauſamen Volkes
gebrauchet. Bleiben aber die erſten nicht
ſtrafbar, wenn ſie auch hier gegen den
Befehl des Koͤniges die Verbrechen wieder
ausuͤben, die ſie ſchon ehemals in Strafe
gebracht haben? Oder man ſetze, ein gnaͤ-
diger und gerechter Koͤnig habe eine Stadt,
worinne ſehr harte und zum Aufſtande ge-
neigte Buͤrger, er habe aber auch ein Re-
giment Soldaten, welche in einem aus-
waͤrtigen Kriege in einem weit entlegenen
Lande, zum Exempel in Jndien, ſehr ver-
wildert, weil viele Umſtaͤnde verhindert,
eine genaue Kriegeszucht zu halten. Man
nehme an, der Koͤnig legte dieſe Leute in
jene widerſpaͤnſtige Stadt, damit die Wild-
heit dieſer Soldaten nicht auf ſeine beſten,
ſondern auf ungehorſame Unterthanen fiele,
und ſelbigen zur Demuͤthigung dienete.
Er wollte indeſſen nicht, daß obige Unord-
nung in dem Regimente bliebe, ſondern
fuͤhrete wieder eine gute Zucht bey ihnen
ein, und ſtrafete die, ſo gar nicht zu ver-
beſſern, und ganz grobe Vergehungen aus-
uͤbeten, den Buͤrgern und uͤbrigen Solda-
ten zur Warnung, am Leben. Wenn
man dieſen Fall ſetzet, ſo haͤtte der Koͤnig
kein Belieben weder an der Widerſpaͤn-
ſtigkeit jener Buͤrger noch an der Wildheit
und rauhem Weſen dieſer Soldaten, und
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/228>, abgerufen am 25.11.2024.
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