Opfer seiner Rache werden sollte. Dieses aber widerspricht der Liebe und Gerechtig- keit. Jch antworte, man muß hier eine zwiefache Art des göttlichen Wollens un- terscheiden, nämlich ein Wollen, wobey ein gnädiges Wolgefallen ist, und ein sol- ches, wobey kein Wolgefallen, und das ihm gleichsam wider seine Neigung abge- nöthiget wird. Damit ein jeder die Mög- lichkeit dieses Unterschiedes erkenne, wollen wir ein paar Exempel anführen, wo er sich wirklich zeiget. Jener rechtschaffene Va- ter hat einen Sohn, welcher ausschweifet, und in der Hoffnung grösserer Freyheiten den Soldatenstand wählet. Der Vater ist damit nicht zufrieden, weil indessen der Sohn allen guten Rath verwirft, so thut er ihn unter ein Regiment, wo die strenge- ste Kriegeszucht ist. Hier giebet der Va- ter seinen Willen drein, daß der Sohn Soldat wird. Er will auch, daß er we- gen seiner Neigung zu Ausschweifungen hart gehalten werden soll. Keines aber von diesen allen ist sein wolgefälliger son- dern ein abgenöthigter Wille. Jener Herr hat verschiedene Dörfer und Güter und viele Verwalter auf denselben. Unter die- sen ist einer, welcher strenger ist, als das leutselige Gemüth des Herrn gerne siehet, und dieser Mann hat wegen seiner Polte- reyen von seinem Herrn schon viele Ver- weise bekommen. Jn dem einen Dorfe
aber
Opfer ſeiner Rache werden ſollte. Dieſes aber widerſpricht der Liebe und Gerechtig- keit. Jch antworte, man muß hier eine zwiefache Art des goͤttlichen Wollens un- terſcheiden, naͤmlich ein Wollen, wobey ein gnaͤdiges Wolgefallen iſt, und ein ſol- ches, wobey kein Wolgefallen, und das ihm gleichſam wider ſeine Neigung abge- noͤthiget wird. Damit ein jeder die Moͤg- lichkeit dieſes Unterſchiedes erkenne, wollen wir ein paar Exempel anfuͤhren, wo er ſich wirklich zeiget. Jener rechtſchaffene Va- ter hat einen Sohn, welcher ausſchweifet, und in der Hoffnung groͤſſerer Freyheiten den Soldatenſtand waͤhlet. Der Vater iſt damit nicht zufrieden, weil indeſſen der Sohn allen guten Rath verwirft, ſo thut er ihn unter ein Regiment, wo die ſtrenge- ſte Kriegeszucht iſt. Hier giebet der Va- ter ſeinen Willen drein, daß der Sohn Soldat wird. Er will auch, daß er we- gen ſeiner Neigung zu Ausſchweifungen hart gehalten werden ſoll. Keines aber von dieſen allen iſt ſein wolgefaͤlliger ſon- dern ein abgenoͤthigter Wille. Jener Herr hat verſchiedene Doͤrfer und Guͤter und viele Verwalter auf denſelben. Unter die- ſen iſt einer, welcher ſtrenger iſt, als das leutſelige Gemuͤth des Herrn gerne ſiehet, und dieſer Mann hat wegen ſeiner Polte- reyen von ſeinem Herrn ſchon viele Ver- weiſe bekommen. Jn dem einen Dorfe
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Opfer ſeiner Rache werden ſollte. Dieſes
aber widerſpricht der Liebe und Gerechtig-
keit. Jch antworte, man muß hier eine
zwiefache Art des goͤttlichen Wollens un-
terſcheiden, naͤmlich ein Wollen, wobey
ein gnaͤdiges Wolgefallen iſt, und ein ſol-
ches, wobey kein Wolgefallen, und das
ihm gleichſam wider ſeine Neigung abge-
noͤthiget wird. Damit ein jeder die Moͤg-
lichkeit dieſes Unterſchiedes erkenne, wollen
wir ein paar Exempel anfuͤhren, wo er ſich
wirklich zeiget. Jener rechtſchaffene Va-
ter hat einen Sohn, welcher ausſchweifet,
und in der Hoffnung groͤſſerer Freyheiten
den Soldatenſtand waͤhlet. Der Vater
iſt damit nicht zufrieden, weil indeſſen der
Sohn allen guten Rath verwirft, ſo thut
er ihn unter ein Regiment, wo die ſtrenge-
ſte Kriegeszucht iſt. Hier giebet der Va-
ter ſeinen Willen drein, daß der Sohn
Soldat wird. Er will auch, daß er we-
gen ſeiner Neigung zu Ausſchweifungen
hart gehalten werden ſoll. Keines aber
von dieſen allen iſt ſein wolgefaͤlliger ſon-
dern ein abgenoͤthigter Wille. Jener Herr
hat verſchiedene Doͤrfer und Guͤter und
viele Verwalter auf denſelben. Unter die-
ſen iſt einer, welcher ſtrenger iſt, als das
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und dieſer Mann hat wegen ſeiner Polte-
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/224>, abgerufen am 25.11.2024.
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