ihn genau gekannt, und der zu der nöthi- gen Stille und Aufmerksamkeit zu bringen, und von der eigentlichen Beschaffenheit sei- nes Reichs Unterricht anzunehmen geneigt war. Es ist schon ein Haufe von mehr, denn fünfhundert Zeugen, denen der Erlö- ser sich gezeiget, so groß, daß er gewiß nicht grösser seyn dürfen, wenn sie anders von der Erscheinung des auferstandenen Er- lösers, und daß er derjenige sey, der am Creuze gestorben, gewiß werden, und in der Lehre desselben weiter unterwiesen und bestärket werden sollen.
§. 16.
Um dasjenige, was bisher gesaget wor-Fortsetzung des vori- gen. den, fühlbarer zu machen, so stelle man sich vor, der Lord Bute in Engelland stürbe in einem öffentlichen Duell, in Gegen- wart vieler Menschen, durch eine Kugel. Nach dreyen Tagen schenkte ihm die Vor- sehung das Leben wieder, mit dem Befehl, die Sitten der Engelländer zu verbessern, ihnen den Begriff einer vernünftigen Frey- heit zu predigen, und wider eine ungezähm- te Freyheit zu eifern. Er redete wider ei- nen Wilks, und diejenigen, die seine hef- tigen Schriften vertheidiget. Um dieses Exempel destomehr in diejenigen Umstände zu setzen, darinne der Erlöser sich befand, will ich dichten, (denn Wahrheit ist es nicht,) die Meynung der Presbyterianer
wäre
ihn genau gekannt, und der zu der noͤthi- gen Stille und Aufmerkſamkeit zu bringen, und von der eigentlichen Beſchaffenheit ſei- nes Reichs Unterricht anzunehmen geneigt war. Es iſt ſchon ein Haufe von mehr, denn fuͤnfhundert Zeugen, denen der Erloͤ- ſer ſich gezeiget, ſo groß, daß er gewiß nicht groͤſſer ſeyn duͤrfen, wenn ſie anders von der Erſcheinung des auferſtandenen Er- loͤſers, und daß er derjenige ſey, der am Creuze geſtorben, gewiß werden, und in der Lehre deſſelben weiter unterwieſen und beſtaͤrket werden ſollen.
§. 16.
Um dasjenige, was bisher geſaget wor-Fortſetzung des vori- gen. den, fuͤhlbarer zu machen, ſo ſtelle man ſich vor, der Lord Bute in Engelland ſtuͤrbe in einem oͤffentlichen Duell, in Gegen- wart vieler Menſchen, durch eine Kugel. Nach dreyen Tagen ſchenkte ihm die Vor- ſehung das Leben wieder, mit dem Befehl, die Sitten der Engellaͤnder zu verbeſſern, ihnen den Begriff einer vernuͤnftigen Frey- heit zu predigen, und wider eine ungezaͤhm- te Freyheit zu eifern. Er redete wider ei- nen Wilks, und diejenigen, die ſeine hef- tigen Schriften vertheidiget. Um dieſes Exempel deſtomehr in diejenigen Umſtaͤnde zu ſetzen, darinne der Erloͤſer ſich befand, will ich dichten, (denn Wahrheit iſt es nicht,) die Meynung der Presbyterianer
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[159/0179]
ihn genau gekannt, und der zu der noͤthi-
gen Stille und Aufmerkſamkeit zu bringen,
und von der eigentlichen Beſchaffenheit ſei-
nes Reichs Unterricht anzunehmen geneigt
war. Es iſt ſchon ein Haufe von mehr,
denn fuͤnfhundert Zeugen, denen der Erloͤ-
ſer ſich gezeiget, ſo groß, daß er gewiß
nicht groͤſſer ſeyn duͤrfen, wenn ſie anders
von der Erſcheinung des auferſtandenen Er-
loͤſers, und daß er derjenige ſey, der am
Creuze geſtorben, gewiß werden, und in
der Lehre deſſelben weiter unterwieſen und
beſtaͤrket werden ſollen.
§. 16.
Um dasjenige, was bisher geſaget wor-
den, fuͤhlbarer zu machen, ſo ſtelle man
ſich vor, der Lord Bute in Engelland
ſtuͤrbe in einem oͤffentlichen Duell, in Gegen-
wart vieler Menſchen, durch eine Kugel.
Nach dreyen Tagen ſchenkte ihm die Vor-
ſehung das Leben wieder, mit dem Befehl,
die Sitten der Engellaͤnder zu verbeſſern,
ihnen den Begriff einer vernuͤnftigen Frey-
heit zu predigen, und wider eine ungezaͤhm-
te Freyheit zu eifern. Er redete wider ei-
nen Wilks, und diejenigen, die ſeine hef-
tigen Schriften vertheidiget. Um dieſes
Exempel deſtomehr in diejenigen Umſtaͤnde
zu ſetzen, darinne der Erloͤſer ſich befand,
will ich dichten, (denn Wahrheit iſt es
nicht,) die Meynung der Presbyterianer
waͤre
Fortſetzung
des vori-
gen.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/179>, abgerufen am 25.11.2024.
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