reden könnten, ein Abgesandter rechtfertige sich damit, wenn er seine eigenen Beglau- bigungsbriefe selbst verdächtig macht. Ein mittelmässiger Verstand begreifet, wie kein Zeuge Beyfall verdiene, der keinen Scheu trägt, seinem eigenen Zeugnisse zu wider- sprechen.
§. 13.
Der Ein- gang des Christen- thums bey den Heiden würde ge- hindert seyn.
Die Heiden hätten ohnstreitig einen Abscheu und heftigen Widerwillen gegen die christliche Religion bekommen, wenn sie gesehen, daß ihr Stifter zu Ausschweifun- gen, Aufstand und Unruhen, wiewol un- gerne Ursache und Gelegenheit gegeben. Bey den Römern war die abergläubigste Andacht, nach den Regeln des Staats, auf das genaueste abgemessen. Numa Pompilius, der Rom zuerst durch Gesetze befestigte *), hatte die Sicherheit seines Throns und die Ruhe seiner Unterthanen zum Ziel seiner heiligen Gebräuche und zum Zweck seines Götzendienstes gesetzt. Das Volk ward dadurch auf eine gewisse Art beschäfftigt, und ihre Gottheiten hiel- ten sie im Zwange gegen alle Unternehmun-
gen,
*)Virgilius nennt ihn daher Aeneid. L. VI. v. 809. u. f. primus qui legibus vrbem fundavit, Curibus parvis et paupere terra missus in imperium magnum:
reden koͤnnten, ein Abgeſandter rechtfertige ſich damit, wenn er ſeine eigenen Beglau- bigungsbriefe ſelbſt verdaͤchtig macht. Ein mittelmaͤſſiger Verſtand begreifet, wie kein Zeuge Beyfall verdiene, der keinen Scheu traͤgt, ſeinem eigenen Zeugniſſe zu wider- ſprechen.
§. 13.
Der Ein- gang des Chriſten- thums bey den Heiden wuͤrde ge- hindert ſeyn.
Die Heiden haͤtten ohnſtreitig einen Abſcheu und heftigen Widerwillen gegen die chriſtliche Religion bekommen, wenn ſie geſehen, daß ihr Stifter zu Ausſchweifun- gen, Aufſtand und Unruhen, wiewol un- gerne Urſache und Gelegenheit gegeben. Bey den Roͤmern war die aberglaͤubigſte Andacht, nach den Regeln des Staats, auf das genaueſte abgemeſſen. Numa Pompilius, der Rom zuerſt durch Geſetze befeſtigte *), hatte die Sicherheit ſeines Throns und die Ruhe ſeiner Unterthanen zum Ziel ſeiner heiligen Gebraͤuche und zum Zweck ſeines Goͤtzendienſtes geſetzt. Das Volk ward dadurch auf eine gewiſſe Art beſchaͤfftigt, und ihre Gottheiten hiel- ten ſie im Zwange gegen alle Unternehmun-
gen,
*)Virgilius nennt ihn daher Aeneid. L. VI. v. 809. u. f. primus qui legibus vrbem fundavit, Curibus parvis et paupere terra miſſus in imperium magnum:
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reden koͤnnten, ein Abgeſandter rechtfertige
ſich damit, wenn er ſeine eigenen Beglau-
bigungsbriefe ſelbſt verdaͤchtig macht. Ein
mittelmaͤſſiger Verſtand begreifet, wie kein
Zeuge Beyfall verdiene, der keinen Scheu
traͤgt, ſeinem eigenen Zeugniſſe zu wider-
ſprechen.
§. 13.
Die Heiden haͤtten ohnſtreitig einen
Abſcheu und heftigen Widerwillen gegen
die chriſtliche Religion bekommen, wenn ſie
geſehen, daß ihr Stifter zu Ausſchweifun-
gen, Aufſtand und Unruhen, wiewol un-
gerne Urſache und Gelegenheit gegeben.
Bey den Roͤmern war die aberglaͤubigſte
Andacht, nach den Regeln des Staats,
auf das genaueſte abgemeſſen. Numa
Pompilius, der Rom zuerſt durch Geſetze
befeſtigte *), hatte die Sicherheit ſeines
Throns und die Ruhe ſeiner Unterthanen
zum Ziel ſeiner heiligen Gebraͤuche und
zum Zweck ſeines Goͤtzendienſtes geſetzt.
Das Volk ward dadurch auf eine gewiſſe
Art beſchaͤfftigt, und ihre Gottheiten hiel-
ten ſie im Zwange gegen alle Unternehmun-
gen,
*) Virgilius nennt ihn daher Aeneid. L. VI.
v. 809. u. f.
primus qui legibus vrbem
fundavit, Curibus parvis et paupere terra
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/172>, abgerufen am 24.11.2024.
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