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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741.

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Sohne gab, als eine neue Probe seiner
Gerechtigkeit zugerechnet worden. Hier-
aus folgert er, weil hier dem Abraham
ein blosser Glaube zur Gerechtigkeit ge-
rechnet wird; so kan man überhaupt
durch den Glauben GOtt gefällig wer-
den, folglich ist es nicht ungereimt, wenn
wir Apostel lehren, daß jemand durch den
Glauben allein GOtt dergestalt ange-
nehm werde, daß er ihn würdig achte
unter seine Freunde aufzunehmen, und
daß der Glaube allein hinlänglich sey,
damit den ersten Tritt in das Reich GOt-
tes zu thun. Daß aber Paulus hier von
dem ersten Eintritt in das Reich des
Höchsten rede und nur zeigen wolle, wel-
ches die Bedingung sey, unter der man
ein Bürger GOttes werde, erhellet aus
folgenden. Paulus schreibt selbst Röm.
Cap. 3. v. 22. daß er rede von der Ge-
rechtigkeit, die durch den Glauben auf
uns kommt, und folglich auch von der
Bedingung, unter welcher sie auf uns
kommt, nicht aber unter welcher sie auf
uns bleibet. Es sind daher auch seine
Worte, die wir Röm. Cap. 3. v. 28.
lesen, in dem allergenauesten Verstande
zu nehmen, dergestalt, daß man ihnen
folgenden Sinn beyleget: So halten
wir es nun, daß der Mensch gerecht
werde,
d. i. den ersten Tritt in das

Reich





Sohne gab, als eine neue Probe ſeiner
Gerechtigkeit zugerechnet worden. Hier-
aus folgert er, weil hier dem Abraham
ein bloſſer Glaube zur Gerechtigkeit ge-
rechnet wird; ſo kan man uͤberhaupt
durch den Glauben GOtt gefaͤllig wer-
den, folglich iſt es nicht ungereimt, wenn
wir Apoſtel lehren, daß jemand durch den
Glauben allein GOtt dergeſtalt ange-
nehm werde, daß er ihn wuͤrdig achte
unter ſeine Freunde aufzunehmen, und
daß der Glaube allein hinlaͤnglich ſey,
damit den erſten Tritt in das Reich GOt-
tes zu thun. Daß aber Paulus hier von
dem erſten Eintritt in das Reich des
Hoͤchſten rede und nur zeigen wolle, wel-
ches die Bedingung ſey, unter der man
ein Buͤrger GOttes werde, erhellet aus
folgenden. Paulus ſchreibt ſelbſt Roͤm.
Cap. 3. v. 22. daß er rede von der Ge-
rechtigkeit, die durch den Glauben auf
uns kommt, und folglich auch von der
Bedingung, unter welcher ſie auf uns
kommt, nicht aber unter welcher ſie auf
uns bleibet. Es ſind daher auch ſeine
Worte, die wir Roͤm. Cap. 3. v. 28.
leſen, in dem allergenaueſten Verſtande
zu nehmen, dergeſtalt, daß man ihnen
folgenden Sinn beyleget: So halten
wir es nun, daß der Menſch gerecht
werde,
d. i. den erſten Tritt in das

Reich
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[512[508]/0544] Sohne gab, als eine neue Probe ſeiner Gerechtigkeit zugerechnet worden. Hier- aus folgert er, weil hier dem Abraham ein bloſſer Glaube zur Gerechtigkeit ge- rechnet wird; ſo kan man uͤberhaupt durch den Glauben GOtt gefaͤllig wer- den, folglich iſt es nicht ungereimt, wenn wir Apoſtel lehren, daß jemand durch den Glauben allein GOtt dergeſtalt ange- nehm werde, daß er ihn wuͤrdig achte unter ſeine Freunde aufzunehmen, und daß der Glaube allein hinlaͤnglich ſey, damit den erſten Tritt in das Reich GOt- tes zu thun. Daß aber Paulus hier von dem erſten Eintritt in das Reich des Hoͤchſten rede und nur zeigen wolle, wel- ches die Bedingung ſey, unter der man ein Buͤrger GOttes werde, erhellet aus folgenden. Paulus ſchreibt ſelbſt Roͤm. Cap. 3. v. 22. daß er rede von der Ge- rechtigkeit, die durch den Glauben auf uns kommt, und folglich auch von der Bedingung, unter welcher ſie auf uns kommt, nicht aber unter welcher ſie auf uns bleibet. Es ſind daher auch ſeine Worte, die wir Roͤm. Cap. 3. v. 28. leſen, in dem allergenaueſten Verſtande zu nehmen, dergeſtalt, daß man ihnen folgenden Sinn beyleget: So halten wir es nun, daß der Menſch gerecht werde, d. i. den erſten Tritt in das Reich

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Zitationshilfe: Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 512[508]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/544>, abgerufen am 25.11.2024.