klar aus der Beschaffenheit der göttlichen Gebote, indem selbige nichts befehlen, als was nützlich ist, und nichts verbieten, als was Unruhe und Schaden verursa- chet. Es erhellet dieses auch daher, weil GOtt vom Anfange verlanget, daß die freyen Geschöpfe sich ihrer Freyheit zum Guten und nicht zum Bösen bedienen sol- len. Was GOtt aber vor allen andern will, muß wohl nothwendig das Beste seyn. Nun aber kan hiermit sehr wohl bestehen, daß die Zulassung der bösen Handlungen besser sey, als die gewaltsa- me Verhinderung derselben.
§. 7.
Damit dieses begreiflicher werde, soWeitere Erläute- rung des Vorigen. stelle man sich drey Welten vor, und neh- me an: in der einen erwehlten die vernünf- tigen Creaturen in der Freyheit, die ihnen ihr Schöpfer vom Anfange gegeben, kei- ne andere als solche Handlungen, welche völlig mit den Gesetzen GOttes überein kommen: in der zweyten wären zwar eben die Geschöpfe, aber einige unter ihnen mißbrauchten ihre Kräfte und Freyheit zum Bösen: und in der dritten würden sie durch die Allmacht GOttes dergestalt ein- geschränckt, daß sie keine andere Hand- lungen unternehmen könten, als die von den
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klar aus der Beſchaffenheit der goͤttlichen Gebote, indem ſelbige nichts befehlen, als was nuͤtzlich iſt, und nichts verbieten, als was Unruhe und Schaden verurſa- chet. Es erhellet dieſes auch daher, weil GOtt vom Anfange verlanget, daß die freyen Geſchoͤpfe ſich ihrer Freyheit zum Guten und nicht zum Boͤſen bedienen ſol- len. Was GOtt aber vor allen andern will, muß wohl nothwendig das Beſte ſeyn. Nun aber kan hiermit ſehr wohl beſtehen, daß die Zulaſſung der boͤſen Handlungen beſſer ſey, als die gewaltſa- me Verhinderung derſelben.
§. 7.
Damit dieſes begreiflicher werde, ſoWeitere Erlaͤute- rung des Vorigen. ſtelle man ſich drey Welten vor, und neh- me an: in der einen erwehlten die vernuͤnf- tigen Creaturen in der Freyheit, die ihnen ihr Schoͤpfer vom Anfange gegeben, kei- ne andere als ſolche Handlungen, welche voͤllig mit den Geſetzen GOttes uͤberein kommen: in der zweyten waͤren zwar eben die Geſchoͤpfe, aber einige unter ihnen mißbrauchten ihre Kraͤfte und Freyheit zum Boͤſen: und in der dritten wuͤrden ſie durch die Allmacht GOttes dergeſtalt ein- geſchraͤnckt, daß ſie keine andere Hand- lungẽ unternehmen koͤnten, als die von den
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[291[287]/0323]
klar aus der Beſchaffenheit der goͤttlichen
Gebote, indem ſelbige nichts befehlen, als
was nuͤtzlich iſt, und nichts verbieten,
als was Unruhe und Schaden verurſa-
chet. Es erhellet dieſes auch daher, weil
GOtt vom Anfange verlanget, daß die
freyen Geſchoͤpfe ſich ihrer Freyheit zum
Guten und nicht zum Boͤſen bedienen ſol-
len. Was GOtt aber vor allen andern
will, muß wohl nothwendig das Beſte
ſeyn. Nun aber kan hiermit ſehr wohl
beſtehen, daß die Zulaſſung der boͤſen
Handlungen beſſer ſey, als die gewaltſa-
me Verhinderung derſelben.
§. 7.
Damit dieſes begreiflicher werde, ſo
ſtelle man ſich drey Welten vor, und neh-
me an: in der einen erwehlten die vernuͤnf-
tigen Creaturen in der Freyheit, die ihnen
ihr Schoͤpfer vom Anfange gegeben, kei-
ne andere als ſolche Handlungen, welche
voͤllig mit den Geſetzen GOttes uͤberein
kommen: in der zweyten waͤren zwar eben
die Geſchoͤpfe, aber einige unter ihnen
mißbrauchten ihre Kraͤfte und Freyheit zum
Boͤſen: und in der dritten wuͤrden ſie
durch die Allmacht GOttes dergeſtalt ein-
geſchraͤnckt, daß ſie keine andere Hand-
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 291[287]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/323>, abgerufen am 24.11.2024.
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