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Immermann, Karl: Münchhausen. Bd. 1. Düsseldorf, 1838.

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festsetzte, und der Käufer seinerseits in der Begierde
und Brunst des Bietens verthut sich eben so oft-
mals. Ist aber gar keine Rede von Ablassen,
dann bleiben Beide schön ruhig, und wahren sich
vor Schaden.

Da Ihr so vernünftig redet, so werdet Ihr meinen
Antrag jetzt besser erwogen haben, hob der Recep-
tor an. Wie gesagt, die Regierung will alle Korn-
gefälle der Höfe in hiesiger Gegend in Geld
umwandeln. Sie hat allein den Schaden davon,
denn Korn bleibt Korn, aber Geld ist heute so
viel und morgen so viel werth, indessen ist es nun
einmal ihr Wille, um der Last des Aufspeicherns
quitt zu werden. Ihr thut mir also den Gefallen,
und unterschreibt diese neue, auf Geld lautende
Urkunde, die ich da zu diesem Behufe schon mitge-
bracht habe.

Durchaus nicht, antwortete der Hofschulze eifrig.
Es ist ein alter Glaube hier zu Lande, daß wer
seinem Hofe eine Last auflegt, dafür zur Strafe
nach seinem Tode auf dem Hofe umgehen muß.
Ich weiß nicht, wie es damit beschaffen ist, aber
das weiß ich: Vom Oberhofe sind seit vielen hun-
dert Jahren nur Körner an die Gotteszelle gegeben

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feſtſetzte, und der Käufer ſeinerſeits in der Begierde
und Brunſt des Bietens verthut ſich eben ſo oft-
mals. Iſt aber gar keine Rede von Ablaſſen,
dann bleiben Beide ſchön ruhig, und wahren ſich
vor Schaden.

Da Ihr ſo vernünftig redet, ſo werdet Ihr meinen
Antrag jetzt beſſer erwogen haben, hob der Recep-
tor an. Wie geſagt, die Regierung will alle Korn-
gefälle der Höfe in hieſiger Gegend in Geld
umwandeln. Sie hat allein den Schaden davon,
denn Korn bleibt Korn, aber Geld iſt heute ſo
viel und morgen ſo viel werth, indeſſen iſt es nun
einmal ihr Wille, um der Laſt des Aufſpeicherns
quitt zu werden. Ihr thut mir alſo den Gefallen,
und unterſchreibt dieſe neue, auf Geld lautende
Urkunde, die ich da zu dieſem Behufe ſchon mitge-
bracht habe.

Durchaus nicht, antwortete der Hofſchulze eifrig.
Es iſt ein alter Glaube hier zu Lande, daß wer
ſeinem Hofe eine Laſt auflegt, dafür zur Strafe
nach ſeinem Tode auf dem Hofe umgehen muß.
Ich weiß nicht, wie es damit beſchaffen iſt, aber
das weiß ich: Vom Oberhofe ſind ſeit vielen hun-
dert Jahren nur Körner an die Gotteszelle gegeben

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[259/0267] feſtſetzte, und der Käufer ſeinerſeits in der Begierde und Brunſt des Bietens verthut ſich eben ſo oft- mals. Iſt aber gar keine Rede von Ablaſſen, dann bleiben Beide ſchön ruhig, und wahren ſich vor Schaden. Da Ihr ſo vernünftig redet, ſo werdet Ihr meinen Antrag jetzt beſſer erwogen haben, hob der Recep- tor an. Wie geſagt, die Regierung will alle Korn- gefälle der Höfe in hieſiger Gegend in Geld umwandeln. Sie hat allein den Schaden davon, denn Korn bleibt Korn, aber Geld iſt heute ſo viel und morgen ſo viel werth, indeſſen iſt es nun einmal ihr Wille, um der Laſt des Aufſpeicherns quitt zu werden. Ihr thut mir alſo den Gefallen, und unterſchreibt dieſe neue, auf Geld lautende Urkunde, die ich da zu dieſem Behufe ſchon mitge- bracht habe. Durchaus nicht, antwortete der Hofſchulze eifrig. Es iſt ein alter Glaube hier zu Lande, daß wer ſeinem Hofe eine Laſt auflegt, dafür zur Strafe nach ſeinem Tode auf dem Hofe umgehen muß. Ich weiß nicht, wie es damit beſchaffen iſt, aber das weiß ich: Vom Oberhofe ſind ſeit vielen hun- dert Jahren nur Körner an die Gotteszelle gegeben 17*

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Zitationshilfe: Immermann, Karl: Münchhausen. Bd. 1. Düsseldorf, 1838, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/immermann_muenchhausen01_1838/267>, abgerufen am 14.06.2024.