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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

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Die politische Gleichberechtigung der Frau.
aufstellt, über ihre Geneigtheit sich von Gefühlseindrücken
bestimmen zu lassen und das Persönliche zum Nachtheil
des Sachlichen zu berücksichtigen, ihre Vorliebe, die
Ganzheiten in Einzelheiten zu zerlegen, und ihre Unfähig-
keit, dem grossen zu opfern und nie den Blick für das
Ganze zu verlieren. Behauptungen dieser Art beweisen
nichts. Wenn Duboc die Frauen auf ihre politische
Tauglichkeit hätte prüfen wollen, dann hätte er solche
Frauen als Beispiel anführen müssen, die in der Lage
waren, sie auszuüben und sich nicht begnügen dürfen mit
Hypothesen, denn die obige Behauptung ist nichts weiter
als eine hypothetische Behauptung. Dr. Duboc hat sich
einige nervöse Hausfrauen seiner Bekanntschaft angesehen,
er hat sie vielleicht beim Wäscheauszählen getroffen, hat
sie mit ihren Dienstboten herumzanken hören (Hausfrauen
müssen sich in ihrer überschüssigen Zeit doch auch die-
selbe vertreiben, wenn man sie zu nichts Ernsterem zu-
lässt), und flugs formulirte er sein Argument, die Frauen
sind nicht tauglich für Politik, denn u. s. w. u. s. w.
(siehe oben). Man wird mir vielleicht entgegnen, Bei-
spiele von Frauen, die das Recht Politik auszuüben be-
sassen oder besitzen, existiren nicht. Das ist ein Irr-
thum, in welchen auch der Verfasser von "Fünfzig Jahre
Frauenfrage" befangen zu sein scheint. Eine ganze Reihe
von Frauen haben nicht allein politische Rechte gehabt,
sondern haben Politik gemacht und haben sie glänzend
gemacht. "Wäre es möglich, ohne psychologische Unter-
suchung, nur durch Schlüsse, die aus der Erfahrung ge-
zogen sind, über etwas abzuurtheilen, wir könnten zu

Ichenhaeuser, Die politische Gleichberechtigung der Frau. 6

Die politische Gleichberechtigung der Frau.
aufstellt, über ihre Geneigtheit sich von Gefühlseindrücken
bestimmen zu lassen und das Persönliche zum Nachtheil
des Sachlichen zu berücksichtigen, ihre Vorliebe, die
Ganzheiten in Einzelheiten zu zerlegen, und ihre Unfähig-
keit, dem grossen zu opfern und nie den Blick für das
Ganze zu verlieren. Behauptungen dieser Art beweisen
nichts. Wenn Duboc die Frauen auf ihre politische
Tauglichkeit hätte prüfen wollen, dann hätte er solche
Frauen als Beispiel anführen müssen, die in der Lage
waren, sie auszuüben und sich nicht begnügen dürfen mit
Hypothesen, denn die obige Behauptung ist nichts weiter
als eine hypothetische Behauptung. Dr. Duboc hat sich
einige nervöse Hausfrauen seiner Bekanntschaft angesehen,
er hat sie vielleicht beim Wäscheauszählen getroffen, hat
sie mit ihren Dienstboten herumzanken hören (Hausfrauen
müssen sich in ihrer überschüssigen Zeit doch auch die-
selbe vertreiben, wenn man sie zu nichts Ernsterem zu-
lässt), und flugs formulirte er sein Argument, die Frauen
sind nicht tauglich für Politik, denn u. s. w. u. s. w.
(siehe oben). Man wird mir vielleicht entgegnen, Bei-
spiele von Frauen, die das Recht Politik auszuüben be-
sassen oder besitzen, existiren nicht. Das ist ein Irr-
thum, in welchen auch der Verfasser von »Fünfzig Jahre
Frauenfrage« befangen zu sein scheint. Eine ganze Reihe
von Frauen haben nicht allein politische Rechte gehabt,
sondern haben Politik gemacht und haben sie glänzend
gemacht. »Wäre es möglich, ohne psychologische Unter-
suchung, nur durch Schlüsse, die aus der Erfahrung ge-
zogen sind, über etwas abzuurtheilen, wir könnten zu

Ichenhaeuser, Die politische Gleichberechtigung der Frau. 6
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[81/0094] Die politische Gleichberechtigung der Frau. aufstellt, über ihre Geneigtheit sich von Gefühlseindrücken bestimmen zu lassen und das Persönliche zum Nachtheil des Sachlichen zu berücksichtigen, ihre Vorliebe, die Ganzheiten in Einzelheiten zu zerlegen, und ihre Unfähig- keit, dem grossen zu opfern und nie den Blick für das Ganze zu verlieren. Behauptungen dieser Art beweisen nichts. Wenn Duboc die Frauen auf ihre politische Tauglichkeit hätte prüfen wollen, dann hätte er solche Frauen als Beispiel anführen müssen, die in der Lage waren, sie auszuüben und sich nicht begnügen dürfen mit Hypothesen, denn die obige Behauptung ist nichts weiter als eine hypothetische Behauptung. Dr. Duboc hat sich einige nervöse Hausfrauen seiner Bekanntschaft angesehen, er hat sie vielleicht beim Wäscheauszählen getroffen, hat sie mit ihren Dienstboten herumzanken hören (Hausfrauen müssen sich in ihrer überschüssigen Zeit doch auch die- selbe vertreiben, wenn man sie zu nichts Ernsterem zu- lässt), und flugs formulirte er sein Argument, die Frauen sind nicht tauglich für Politik, denn u. s. w. u. s. w. (siehe oben). Man wird mir vielleicht entgegnen, Bei- spiele von Frauen, die das Recht Politik auszuüben be- sassen oder besitzen, existiren nicht. Das ist ein Irr- thum, in welchen auch der Verfasser von »Fünfzig Jahre Frauenfrage« befangen zu sein scheint. Eine ganze Reihe von Frauen haben nicht allein politische Rechte gehabt, sondern haben Politik gemacht und haben sie glänzend gemacht. »Wäre es möglich, ohne psychologische Unter- suchung, nur durch Schlüsse, die aus der Erfahrung ge- zogen sind, über etwas abzuurtheilen, wir könnten zu   Ichenhaeuser, Die politische Gleichberechtigung der Frau. 6

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/94>, abgerufen am 05.05.2024.