die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die Ziehkinderüberwachung, die Trinker- und Tuber- kulosefürsorge, auf die Fürsorge für körperlich und sittlich gefährdete Frauen, auf die öffentliche Ge- sundheitspflege, auf das Schulwesen usw. Es sind darunter Funktionen, die in früheren Zeiten über- haupt nur der Familie und mithin der Frau zu- standen, und die erst im Laufe der Jahre an Staat und Kommune übergegangen sind. Daß man dies früher vielfach einsah, geht aus dem Umstande her- vor, daß sich überall Reste eines allerdings be- schränkten Gemeindewahlrechts der Frau vor- finden.
Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller- dings in ganz Deutschland ausgeschlossen, aber das aktive Gemeindewahlrecht steht ihnen zu1), in den städtischen Gemeinden des rechtsrheinischen Bay- erns, der Fürstentümer Schwarzburg-Sonders- hausen und Schwarzburg-Rudolstadt, des Groß- herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Hohen- zollernschen Lande, der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont, Reuß ä. L. und in dem lübeckischen Städt- chen Travemünde. Noch zahlreicher sind die Land- gemeinden, die den Frauen dieses Recht eingeräumt haben, und zwar sind es die Landgemeinden Preu- ßens (mit Ausnahme der Rheinprovinz), der Hansa-
1) "Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde" von Jenny Apolant, Leipzig 1910.
20 Jchenhaeuser, Frauenziele.
die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die Ziehkinderüberwachung, die Trinker- und Tuber- kulosefürsorge, auf die Fürsorge für körperlich und sittlich gefährdete Frauen, auf die öffentliche Ge- sundheitspflege, auf das Schulwesen usw. Es sind darunter Funktionen, die in früheren Zeiten über- haupt nur der Familie und mithin der Frau zu- standen, und die erst im Laufe der Jahre an Staat und Kommune übergegangen sind. Daß man dies früher vielfach einsah, geht aus dem Umstande her- vor, daß sich überall Reste eines allerdings be- schränkten Gemeindewahlrechts der Frau vor- finden.
Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller- dings in ganz Deutschland ausgeschlossen, aber das aktive Gemeindewahlrecht steht ihnen zu1), in den städtischen Gemeinden des rechtsrheinischen Bay- erns, der Fürstentümer Schwarzburg-Sonders- hausen und Schwarzburg-Rudolstadt, des Groß- herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Hohen- zollernschen Lande, der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont, Reuß ä. L. und in dem lübeckischen Städt- chen Travemünde. Noch zahlreicher sind die Land- gemeinden, die den Frauen dieses Recht eingeräumt haben, und zwar sind es die Landgemeinden Preu- ßens (mit Ausnahme der Rheinprovinz), der Hansa-
1) „Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde“ von Jenny Apolant, Leipzig 1910.
20 Jchenhaeuser, Frauenziele.
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die Armen-, Waisen- und Säuglingspflege, auf die
Ziehkinderüberwachung, die Trinker- und Tuber-
kulosefürsorge, auf die Fürsorge für körperlich und
sittlich gefährdete Frauen, auf die öffentliche Ge-
sundheitspflege, auf das Schulwesen usw. Es sind
darunter Funktionen, die in früheren Zeiten über-
haupt nur der Familie und mithin der Frau zu-
standen, und die erst im Laufe der Jahre an Staat
und Kommune übergegangen sind. Daß man dies
früher vielfach einsah, geht aus dem Umstande her-
vor, daß sich überall Reste eines allerdings be-
schränkten Gemeindewahlrechts der Frau vor-
finden.
Vom passiven Wahlrecht sind die Frauen aller-
dings in ganz Deutschland ausgeschlossen, aber das
aktive Gemeindewahlrecht steht ihnen zu 1), in den
städtischen Gemeinden des rechtsrheinischen Bay-
erns, der Fürstentümer Schwarzburg-Sonders-
hausen und Schwarzburg-Rudolstadt, des Groß-
herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Hohen-
zollernschen Lande, der Fürstentümer Waldeck und
Pyrmont, Reuß ä. L. und in dem lübeckischen Städt-
chen Travemünde. Noch zahlreicher sind die Land-
gemeinden, die den Frauen dieses Recht eingeräumt
haben, und zwar sind es die Landgemeinden Preu-
ßens (mit Ausnahme der Rheinprovinz), der Hansa-
1) „Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde“
von Jenny Apolant, Leipzig 1910.
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/309>, abgerufen am 07.07.2024.
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