Verwahrlosung, in 101 Arbeitsscheu und in 21 Fällen unverschuldete Arbeitslosigkeit.
Die Zentrale hilft den Kindern im vorschul- pflichtigen Alter durch Kindergärten, im schul- pflichtigen Alter durch Rechtsschutz Eltern, Vor- mündern oder sonstigen Fürsorgepflichtigen gegen- über, vor allen Dingen versucht sie sie vor gewerbs- mäßigen Vermittelern, bzw. Händlern mit Kindern zu schützen. Die freiwilligen Helferinnen leisten außerordentliche Hilfe durch ihre Ermittlungen, die geeignete Schritte zugunsten der Kinder ermög- lichen. Sie schlagen nicht nur geeignete Pfleger oder Vormünder vor, sondern unterrichten die schon be- stellten über ihre Aufgaben. Die Hilfesuchenden werden an die richtige Stelle verwiesen, die Schütz- linge in geeignete Anstalten gebracht, unbeaufsich- tigte Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten untergebracht, Arbeitslosen Lehr- und Arbeits- stellen verschafft, ärztliche Untersuchungen ver- anlaßt, Erholungsaufenthalte vermittelt, kurz, die Zentralstelle für Jugendfürsorge hat, wie ihr auch der Oberpräsident der Provinz Brandenburg das Zeugnis ausstellt, sowohl bei Vorbereitung und Ausführung der Fürsorgeerziehungsanträge und noch mehr durch Eintreten in den zur Fürsorge- erziehung nicht geeigneten Fällen Mustergültiges geleistet. Jn der Tat ist es der Zentrale gelungen, in den von dem Kgl. Polizeipräsidium zugewiese-
Verwahrlosung, in 101 Arbeitsscheu und in 21 Fällen unverschuldete Arbeitslosigkeit.
Die Zentrale hilft den Kindern im vorschul- pflichtigen Alter durch Kindergärten, im schul- pflichtigen Alter durch Rechtsschutz Eltern, Vor- mündern oder sonstigen Fürsorgepflichtigen gegen- über, vor allen Dingen versucht sie sie vor gewerbs- mäßigen Vermittelern, bzw. Händlern mit Kindern zu schützen. Die freiwilligen Helferinnen leisten außerordentliche Hilfe durch ihre Ermittlungen, die geeignete Schritte zugunsten der Kinder ermög- lichen. Sie schlagen nicht nur geeignete Pfleger oder Vormünder vor, sondern unterrichten die schon be- stellten über ihre Aufgaben. Die Hilfesuchenden werden an die richtige Stelle verwiesen, die Schütz- linge in geeignete Anstalten gebracht, unbeaufsich- tigte Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten untergebracht, Arbeitslosen Lehr- und Arbeits- stellen verschafft, ärztliche Untersuchungen ver- anlaßt, Erholungsaufenthalte vermittelt, kurz, die Zentralstelle für Jugendfürsorge hat, wie ihr auch der Oberpräsident der Provinz Brandenburg das Zeugnis ausstellt, sowohl bei Vorbereitung und Ausführung der Fürsorgeerziehungsanträge und noch mehr durch Eintreten in den zur Fürsorge- erziehung nicht geeigneten Fällen Mustergültiges geleistet. Jn der Tat ist es der Zentrale gelungen, in den von dem Kgl. Polizeipräsidium zugewiese-
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Verwahrlosung, in 101 Arbeitsscheu und in 21
Fällen unverschuldete Arbeitslosigkeit.
Die Zentrale hilft den Kindern im vorschul-
pflichtigen Alter durch Kindergärten, im schul-
pflichtigen Alter durch Rechtsschutz Eltern, Vor-
mündern oder sonstigen Fürsorgepflichtigen gegen-
über, vor allen Dingen versucht sie sie vor gewerbs-
mäßigen Vermittelern, bzw. Händlern mit Kindern
zu schützen. Die freiwilligen Helferinnen leisten
außerordentliche Hilfe durch ihre Ermittlungen, die
geeignete Schritte zugunsten der Kinder ermög-
lichen. Sie schlagen nicht nur geeignete Pfleger oder
Vormünder vor, sondern unterrichten die schon be-
stellten über ihre Aufgaben. Die Hilfesuchenden
werden an die richtige Stelle verwiesen, die Schütz-
linge in geeignete Anstalten gebracht, unbeaufsich-
tigte Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten
untergebracht, Arbeitslosen Lehr- und Arbeits-
stellen verschafft, ärztliche Untersuchungen ver-
anlaßt, Erholungsaufenthalte vermittelt, kurz, die
Zentralstelle für Jugendfürsorge hat, wie ihr auch
der Oberpräsident der Provinz Brandenburg das
Zeugnis ausstellt, sowohl bei Vorbereitung und
Ausführung der Fürsorgeerziehungsanträge und
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/222>, abgerufen am 23.11.2024.
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