geljahre oder des Paul Ysop? Unbegreiflich! Jst der Nachdruck ein Unrecht, so ist es das Nachbilden einer künstlichen Maschine oder eines Uhrwerks, und das Nachma- chen einer Farbe, einer Arzenei u. s. w., woferne es dem ursprünglichen Erfinder nachtheilig werden kann, gleichfalls und um so mehr, da der letztere weit mehr Kosten, Zeit, Mühe und oft auch weit mehr Geistesanstrengung auf seine Erfindung verwenden mußte, als der Ver- fasser und Verleger eines Buchs. Hält man hin- gegen den Käufer einer Maschine oder einer chemi- schen Zusammensetzung befugt, die gekaufte Waare selbst zum Schaden des Erfinders nachzumachen und zu verkaufen; wie will man dann den Nachdruck verbieten? Jst das Verbot des Nachbildens einer gekauften Sache eine widerrechtliche Beschränkung der natürlichen Eigenthumsrechte des Käufers, so ist es unstreitig das Verbot des Nachdruckens nicht minder.
"Wenn man aber, heißt es, wenn man aber auch nicht den Nachdruck als unsittlich und ungerecht verbieten wollte, so müßte man es schon deshalb, um unsere Literatur vor gänzlichem Verfall zu sichern. Jst der Nachdruck erlaubt, so wird kein Werk von bedeutendem Umfange mehr unternommen, keine neue verbesserte Auflage mehr veranstaltet wer- den, und viele Schriftsteller werden sich zurück
geljahre oder des Paul Yſop? Unbegreiflich! Jſt der Nachdruck ein Unrecht, ſo iſt es das Nachbilden einer kuͤnſtlichen Maſchine oder eines Uhrwerks, und das Nachma- chen einer Farbe, einer Arzenei u. ſ. w., woferne es dem urſpruͤnglichen Erfinder nachtheilig werden kann, gleichfalls und um ſo mehr, da der letztere weit mehr Koſten, Zeit, Muͤhe und oft auch weit mehr Geiſtesanſtrengung auf ſeine Erfindung verwenden mußte, als der Ver- faſſer und Verleger eines Buchs. Haͤlt man hin- gegen den Kaͤufer einer Maſchine oder einer chemi- ſchen Zuſammenſetzung befugt, die gekaufte Waare ſelbſt zum Schaden des Erfinders nachzumachen und zu verkaufen; wie will man dann den Nachdruck verbieten? Jſt das Verbot des Nachbildens einer gekauften Sache eine widerrechtliche Beſchraͤnkung der natuͤrlichen Eigenthumsrechte des Kaͤufers, ſo iſt es unſtreitig das Verbot des Nachdruckens nicht minder.
»Wenn man aber, heißt es, wenn man aber auch nicht den Nachdruck als unſittlich und ungerecht verbieten wollte, ſo muͤßte man es ſchon deshalb, um unſere Literatur vor gaͤnzlichem Verfall zu ſichern. Jſt der Nachdruck erlaubt, ſo wird kein Werk von bedeutendem Umfange mehr unternommen, keine neue verbeſſerte Auflage mehr veranſtaltet wer- den, und viele Schriftſteller werden ſich zuruͤck
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geljahre oder des Paul Yſop? Unbegreiflich! Jſt
der Nachdruck ein Unrecht, ſo iſt es das
Nachbilden einer kuͤnſtlichen Maſchine
oder eines Uhrwerks, und das Nachma-
chen einer Farbe, einer Arzenei u. ſ. w.,
woferne es dem urſpruͤnglichen Erfinder
nachtheilig werden kann, gleichfalls und um
ſo mehr, da der letztere weit mehr Koſten, Zeit,
Muͤhe und oft auch weit mehr Geiſtesanſtrengung
auf ſeine Erfindung verwenden mußte, als der Ver-
faſſer und Verleger eines Buchs. Haͤlt man hin-
gegen den Kaͤufer einer Maſchine oder einer chemi-
ſchen Zuſammenſetzung befugt, die gekaufte Waare
ſelbſt zum Schaden des Erfinders nachzumachen und
zu verkaufen; wie will man dann den Nachdruck
verbieten? Jſt das Verbot des Nachbildens einer
gekauften Sache eine widerrechtliche Beſchraͤnkung
der natuͤrlichen Eigenthumsrechte des Kaͤufers, ſo
iſt es unſtreitig das Verbot des Nachdruckens nicht
minder.
»Wenn man aber, heißt es, wenn man aber
auch nicht den Nachdruck als unſittlich und ungerecht
verbieten wollte, ſo muͤßte man es ſchon deshalb,
um unſere Literatur vor gaͤnzlichem Verfall zu
ſichern. Jſt der Nachdruck erlaubt, ſo wird kein
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/74>, abgerufen am 16.02.2025.
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