mensetzung entdeckt, und nun mit dem ersten Erfin- der den Gewinn theilt, oder ihm wohl gar alle Vortheile seiner Erfindung entzieht. Kein Gesetz schutzt diese Klassen geistvoller Männer vor dem Nachbilden und Nachmachen ihrer Waaren. Blos die Ehre der ersten Erfindung läßt man ihnen, weil es das Einzige ist, worauf sie ausschließlichen An- spruch haben. Und der Verfasser eines elenden Romans, der aus eilf andern Büchern das zwölfte zusammen sudelte, und keine Kosten weiter hatte, als einige Groschen für Papier, Federn und Tinte, wollte vor Jenen sich eines Vorrechts erfreuen; Er allein sollte, mit Verletzung aller natürlichen, aus dem Begriffe vom Eigenthum entspringenden Rechte, von der Gesetzgebung gegen die Ausübung jener Rechte in Schutz genommen werden? Dem Künst- ler, dem Chemiker, dem Arzt sollte doch wohl eben so gut ein "geistiges, alle Nachbildung ausschließen- des Eigenthum" gebühren, als dem faselnden Ro- manschreiber, der aus neun und zwanzig Büchern das dreißigste macht? Der Chemiker, der Arzt, der Landwirth, der Künstler, die große Kosten und Arbeiten, ja selbst Gesundheit und Leben aufs Spiel setzen, ohne noch einen Schatten von Wahrschein- lichkeit zu haben, daß sie für ihren Aufwand an Geld, Zeit und Arbeit entschädigt oder gar belohnt werden, sollten weniger in Hinsicht ihrer Erfindun- gen begünstigt werden, als der Verfasser der Fle-
III. Bändchen. 7
menſetzung entdeckt, und nun mit dem erſten Erfin- der den Gewinn theilt, oder ihm wohl gar alle Vortheile ſeiner Erfindung entzieht. Kein Geſetz ſchutzt dieſe Klaſſen geiſtvoller Maͤnner vor dem Nachbilden und Nachmachen ihrer Waaren. Blos die Ehre der erſten Erfindung laͤßt man ihnen, weil es das Einzige iſt, worauf ſie ausſchließlichen An- ſpruch haben. Und der Verfaſſer eines elenden Romans, der aus eilf andern Buͤchern das zwoͤlfte zuſammen ſudelte, und keine Koſten weiter hatte, als einige Groſchen fuͤr Papier, Federn und Tinte, wollte vor Jenen ſich eines Vorrechts erfreuen; Er allein ſollte, mit Verletzung aller natuͤrlichen, aus dem Begriffe vom Eigenthum entſpringenden Rechte, von der Geſetzgebung gegen die Ausuͤbung jener Rechte in Schutz genommen werden? Dem Kuͤnſt- ler, dem Chemiker, dem Arzt ſollte doch wohl eben ſo gut ein »geiſtiges, alle Nachbildung ausſchließen- des Eigenthum« gebuͤhren, als dem faſelnden Ro- manſchreiber, der aus neun und zwanzig Buͤchern das dreißigſte macht? Der Chemiker, der Arzt, der Landwirth, der Kuͤnſtler, die große Koſten und Arbeiten, ja ſelbſt Geſundheit und Leben aufs Spiel ſetzen, ohne noch einen Schatten von Wahrſchein- lichkeit zu haben, daß ſie fuͤr ihren Aufwand an Geld, Zeit und Arbeit entſchaͤdigt oder gar belohnt werden, ſollten weniger in Hinſicht ihrer Erfindun- gen beguͤnſtigt werden, als der Verfaſſer der Fle-
III. Baͤndchen. 7
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menſetzung entdeckt, und nun mit dem erſten Erfin-
der den Gewinn theilt, oder ihm wohl gar alle
Vortheile ſeiner Erfindung entzieht. Kein Geſetz
ſchutzt dieſe Klaſſen geiſtvoller Maͤnner vor dem
Nachbilden und Nachmachen ihrer Waaren. Blos
die Ehre der erſten Erfindung laͤßt man ihnen, weil
es das Einzige iſt, worauf ſie ausſchließlichen An-
ſpruch haben. Und der Verfaſſer eines elenden
Romans, der aus eilf andern Buͤchern das zwoͤlfte
zuſammen ſudelte, und keine Koſten weiter hatte,
als einige Groſchen fuͤr Papier, Federn und Tinte,
wollte vor Jenen ſich eines Vorrechts erfreuen; Er
allein ſollte, mit Verletzung aller natuͤrlichen, aus
dem Begriffe vom Eigenthum entſpringenden Rechte,
von der Geſetzgebung gegen die Ausuͤbung jener
Rechte in Schutz genommen werden? Dem Kuͤnſt-
ler, dem Chemiker, dem Arzt ſollte doch wohl eben
ſo gut ein »geiſtiges, alle Nachbildung ausſchließen-
des Eigenthum« gebuͤhren, als dem faſelnden Ro-
manſchreiber, der aus neun und zwanzig Buͤchern
das dreißigſte macht? Der Chemiker, der Arzt, der
Landwirth, der Kuͤnſtler, die große Koſten und
Arbeiten, ja ſelbſt Geſundheit und Leben aufs Spiel
ſetzen, ohne noch einen Schatten von Wahrſchein-
lichkeit zu haben, daß ſie fuͤr ihren Aufwand an
Geld, Zeit und Arbeit entſchaͤdigt oder gar belohnt
werden, ſollten weniger in Hinſicht ihrer Erfindun-
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/73>, abgerufen am 22.11.2024.
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