nen, kaum leserlichen Originalabdrücken reine zwei Drittheile mehr verdienen will, als der Nachdrucker an seiner korrekt und schön gedruckten zweiten Auflage, nicht mehr als dreimal ge- winnsüchtiger, denn dieser? Jst nicht die ganze Lesewelt befugt, den "soliden und uneigen- nützigen" Herrn Urverleger, wenn er sich erfrecht, den Nachdrucker einen Schelm und Dieb zu nennen, selbst für den ärgsten Prellhans, Schelm und Spitz- buben zu erklären, und noch außerdem für einen Ehrenräuber und Verleumder, weil er einen Mann des Diebstahls beschuldigt, der nichts weiter thut, als was ihm die Gesetze seines Landes, und das ihm von dem Herrn Urverleger selbst übertragene unbedingte und volle Eigenthumsrecht gestatten?
Nach Abrechnung dessen also, was der Urverleger an Honorar zahlt, und was ich nach einem ziemlich hohen An- schlage bereits abgezogen habe, löst er dreitausend Thaler, wo der Nachdrucker unter weit bedenklichern Umständen nur tausend einnimmt. Der letztere lebt dennoch mit seiner Familie anständig und verdient oft beträchtlich. Wie groß muß folg- lich wohl der Verdienst des Urverlegers und Vor- druckers seyn, der sich seine Waare, die ihm nichts mehr, und oft nicht einmal so viel kostet, als dem Nachdrucker die seinige, dreimal so theuer bezahlen läßt? Und wie groß, wie ruhmwürdig ist die
nen, kaum leſerlichen Originalabdruͤcken reine zwei Drittheile mehr verdienen will, als der Nachdrucker an ſeiner korrekt und ſchoͤn gedruckten zweiten Auflage, nicht mehr als dreimal ge- winnſuͤchtiger, denn dieſer? Jſt nicht die ganze Leſewelt befugt, den »ſoliden und uneigen- nuͤtzigen« Herrn Urverleger, wenn er ſich erfrecht, den Nachdrucker einen Schelm und Dieb zu nennen, ſelbſt fuͤr den aͤrgſten Prellhans, Schelm und Spitz- buben zu erklaͤren, und noch außerdem fuͤr einen Ehrenraͤuber und Verleumder, weil er einen Mann des Diebſtahls beſchuldigt, der nichts weiter thut, als was ihm die Geſetze ſeines Landes, und das ihm von dem Herrn Urverleger ſelbſt uͤbertragene unbedingte und volle Eigenthumsrecht geſtatten?
Nach Abrechnung deſſen alſo, was der Urverleger an Honorar zahlt, und was ich nach einem ziemlich hohen An- ſchlage bereits abgezogen habe, loͤst er dreitauſend Thaler, wo der Nachdrucker unter weit bedenklichern Umſtaͤnden nur tauſend einnimmt. Der letztere lebt dennoch mit ſeiner Familie anſtaͤndig und verdient oft betraͤchtlich. Wie groß muß folg- lich wohl der Verdienſt des Urverlegers und Vor- druckers ſeyn, der ſich ſeine Waare, die ihm nichts mehr, und oft nicht einmal ſo viel koſtet, als dem Nachdrucker die ſeinige, dreimal ſo theuer bezahlen laͤßt? Und wie groß, wie ruhmwuͤrdig iſt die
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nen, kaum leſerlichen Originalabdruͤcken reine
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Nachdrucker an ſeiner korrekt und ſchoͤn gedruckten
zweiten Auflage, nicht mehr als dreimal ge-
winnſuͤchtiger, denn dieſer? Jſt nicht die ganze
Leſewelt befugt, den »ſoliden und uneigen-
nuͤtzigen« Herrn Urverleger, wenn er ſich erfrecht,
den Nachdrucker einen Schelm und Dieb zu nennen,
ſelbſt fuͤr den aͤrgſten Prellhans, Schelm und Spitz-
buben zu erklaͤren, und noch außerdem fuͤr einen
Ehrenraͤuber und Verleumder, weil er einen Mann
des Diebſtahls beſchuldigt, der nichts weiter thut,
als was ihm die Geſetze ſeines Landes, und das
ihm von dem Herrn Urverleger ſelbſt uͤbertragene
unbedingte und volle Eigenthumsrecht geſtatten?
Nach Abrechnung deſſen alſo, was
der Urverleger an Honorar zahlt, und
was ich nach einem ziemlich hohen An-
ſchlage bereits abgezogen habe, loͤst er
dreitauſend Thaler, wo der Nachdrucker unter weit
bedenklichern Umſtaͤnden nur tauſend einnimmt. Der
letztere lebt dennoch mit ſeiner Familie anſtaͤndig
und verdient oft betraͤchtlich. Wie groß muß folg-
lich wohl der Verdienſt des Urverlegers und Vor-
druckers ſeyn, der ſich ſeine Waare, die ihm nichts
mehr, und oft nicht einmal ſo viel koſtet, als dem
Nachdrucker die ſeinige, dreimal ſo theuer bezahlen
laͤßt? Und wie groß, wie ruhmwuͤrdig iſt die
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/50>, abgerufen am 21.11.2024.
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