bedeutend seyn sollte, mit dem sechsten und gewöhn- lich mit dem zehnten Theil des Verkaufpreises ge- deckt werden. Selten beträgt das Honorar der ersten Auflage für den Oktavbogen, wo etwa fünf und zwanzig bis dreißig Zeilen auf die Kolumne gerechnet sind, mehr als fünfzehn bis zwanzig Tha- ler. Gesetzt nun, der Verleger macht von einem, solcher fünf und zwanzig Bogen starken Buche eine Auflage von fünfzehnhundert Exemplaren und be- stimmt, wie ich so eben ein Beispiel vor mir habe, zwei Thaler zwölf Groschen als Ladenpreis, so bleiben ihm, nach Abzug des Honorars, selbst wenn dies zwanzig Thaler für den Bogen betragen hätte, 3250 Thaler zur Deckung der Druck- und andern Kosten und zu seiner "Ergötzlichkeit." Der Nachdrucker hingegen liefert dasselbe Werk auf weit besserm Papier und mit mehr typographischer Schönheit zu zwanzig Gro- schen, also gerade um zwei Drittheile wohlfeiler, als der Urverleger. Dieser erhält nemlich für seine erste Auflage, rücksichtlich welcher er alle Vortheile des ersten Drucks genießt, nach Abzug dessen, was ihm der Ehrensold kostete, 3250 Tha- ler und der Nachdrucker hat für seine eben so starke, aber weit kostbarere und schönere Auflage nur etwa 1084 Thaler, und muß außerdem alle Vortheile des frühern Drucks entbehren. Jst denn nun der Urverleger, der an seinen graugelben, löschpapier-
III. Bändchen. 5
bedeutend ſeyn ſollte, mit dem ſechsten und gewoͤhn- lich mit dem zehnten Theil des Verkaufpreiſes ge- deckt werden. Selten betraͤgt das Honorar der erſten Auflage fuͤr den Oktavbogen, wo etwa fuͤnf und zwanzig bis dreißig Zeilen auf die Kolumne gerechnet ſind, mehr als fuͤnfzehn bis zwanzig Tha- ler. Geſetzt nun, der Verleger macht von einem, ſolcher fuͤnf und zwanzig Bogen ſtarken Buche eine Auflage von fuͤnfzehnhundert Exemplaren und be- ſtimmt, wie ich ſo eben ein Beiſpiel vor mir habe, zwei Thaler zwoͤlf Groſchen als Ladenpreis, ſo bleiben ihm, nach Abzug des Honorars, ſelbſt wenn dies zwanzig Thaler fuͤr den Bogen betragen haͤtte, 3250 Thaler zur Deckung der Druck- und andern Koſten und zu ſeiner »Ergoͤtzlichkeit.« Der Nachdrucker hingegen liefert daſſelbe Werk auf weit beſſerm Papier und mit mehr typographiſcher Schoͤnheit zu zwanzig Gro- ſchen, alſo gerade um zwei Drittheile wohlfeiler, als der Urverleger. Dieſer erhaͤlt nemlich fuͤr ſeine erſte Auflage, ruͤckſichtlich welcher er alle Vortheile des erſten Drucks genießt, nach Abzug deſſen, was ihm der Ehrenſold koſtete, 3250 Tha- ler und der Nachdrucker hat fuͤr ſeine eben ſo ſtarke, aber weit koſtbarere und ſchoͤnere Auflage nur etwa 1084 Thaler, und muß außerdem alle Vortheile des fruͤhern Drucks entbehren. Jſt denn nun der Urverleger, der an ſeinen graugelben, loͤſchpapier-
III. Baͤndchen. 5
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bedeutend ſeyn ſollte, mit dem ſechsten und gewoͤhn-
lich mit dem zehnten Theil des Verkaufpreiſes ge-
deckt werden. Selten betraͤgt das Honorar der
erſten Auflage fuͤr den Oktavbogen, wo etwa fuͤnf
und zwanzig bis dreißig Zeilen auf die Kolumne
gerechnet ſind, mehr als fuͤnfzehn bis zwanzig Tha-
ler. Geſetzt nun, der Verleger macht von einem,
ſolcher fuͤnf und zwanzig Bogen ſtarken Buche eine
Auflage von fuͤnfzehnhundert Exemplaren und be-
ſtimmt, wie ich ſo eben ein Beiſpiel vor mir habe,
zwei Thaler zwoͤlf Groſchen als Ladenpreis, ſo
bleiben ihm, nach Abzug des Honorars,
ſelbſt wenn dies zwanzig Thaler fuͤr den
Bogen betragen haͤtte, 3250 Thaler zur
Deckung der Druck- und andern Koſten und zu
ſeiner »Ergoͤtzlichkeit.« Der Nachdrucker hingegen
liefert daſſelbe Werk auf weit beſſerm Papier und
mit mehr typographiſcher Schoͤnheit zu zwanzig Gro-
ſchen, alſo gerade um zwei Drittheile wohlfeiler,
als der Urverleger. Dieſer erhaͤlt nemlich fuͤr ſeine
erſte Auflage, ruͤckſichtlich welcher er alle Vortheile
des erſten Drucks genießt, nach Abzug deſſen,
was ihm der Ehrenſold koſtete, 3250 Tha-
ler und der Nachdrucker hat fuͤr ſeine eben ſo ſtarke,
aber weit koſtbarere und ſchoͤnere Auflage nur etwa
1084 Thaler, und muß außerdem alle Vortheile
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/49>, abgerufen am 21.11.2024.
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