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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

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Eure Völker, von denen Jhr sie empfangen, selbst
es gewollt haben. Diesen Willen sprachen sie aus
durch die Huldigung, die sie ihren jetzigen Regenten
leisteten, denn von ihnen allein hängt es ab, wer
sie regieren soll; also habt Jhr keine landesherrli-
chen Rechte mehr, und das von Rechts wegen.

Unleugbar gewannen auch die Bewohner meh-
rerer Gegenden Deutschlands, wo es oft beinah'
eben so viele Landesherren, wie Unterthanen gab,
durch die Mediatisation in gerichtlicher und polizeilicher
Rücksicht gar Manches, und wohl Niemand mehr,
als die reichsritterschaftlichen Unterthanen, denen
unter vielen ihrer kleinen aufgeblasenen Herrschlinge
durchaus kein rechtlicher Zustand gesichert war. Ue-
berdies hatten sich manche der mediatisirten Regen-
ten an gewisse Begriffe von Staats- und Völ-
ker
rechten gewöhnt, die mit allen Menschen-
und Volks rechten im lautesten Widerspruche stehen,
aber noch hin und wieder bei andern großen und
kleinen Herren, die leider nicht mediatisirt sind,
zum Unglück und zur Schmach unsers Jahrhunderts
gefunden werden. Zur Ehre manches vermittelbar-
ten Fürsten und Grafen muß man indessen beken-
nen, daß man ihm lieber eine Stelle unter den
Souveränen und selbst unter den Monarchen gönnen
möchte, als andern, die sonder Verdienst und bloß
von Gottes Gnaden oder durch die Gunst ihrer
großen Herren Vettern ihre Unmittelbarkeit behaup-
teten!

Eure Voͤlker, von denen Jhr ſie empfangen, ſelbſt
es gewollt haben. Dieſen Willen ſprachen ſie aus
durch die Huldigung, die ſie ihren jetzigen Regenten
leiſteten, denn von ihnen allein haͤngt es ab, wer
ſie regieren ſoll; alſo habt Jhr keine landesherrli-
chen Rechte mehr, und das von Rechts wegen.

Unleugbar gewannen auch die Bewohner meh-
rerer Gegenden Deutſchlands, wo es oft beinah’
eben ſo viele Landesherren, wie Unterthanen gab,
durch die Mediatiſation in gerichtlicher und polizeilicher
Ruͤckſicht gar Manches, und wohl Niemand mehr,
als die reichsritterſchaftlichen Unterthanen, denen
unter vielen ihrer kleinen aufgeblaſenen Herrſchlinge
durchaus kein rechtlicher Zuſtand geſichert war. Ue-
berdies hatten ſich manche der mediatiſirten Regen-
ten an gewiſſe Begriffe von Staats- und Voͤl-
ker
rechten gewoͤhnt, die mit allen Menſchen-
und Volks rechten im lauteſten Widerſpruche ſtehen,
aber noch hin und wieder bei andern großen und
kleinen Herren, die leider nicht mediatiſirt ſind,
zum Ungluͤck und zur Schmach unſers Jahrhunderts
gefunden werden. Zur Ehre manches vermittelbar-
ten Fuͤrſten und Grafen muß man indeſſen beken-
nen, daß man ihm lieber eine Stelle unter den
Souveraͤnen und ſelbſt unter den Monarchen goͤnnen
moͤchte, als andern, die ſonder Verdienſt und bloß
von Gottes Gnaden oder durch die Gunſt ihrer
großen Herren Vettern ihre Unmittelbarkeit behaup-
teten!

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[359/0359] Eure Voͤlker, von denen Jhr ſie empfangen, ſelbſt es gewollt haben. Dieſen Willen ſprachen ſie aus durch die Huldigung, die ſie ihren jetzigen Regenten leiſteten, denn von ihnen allein haͤngt es ab, wer ſie regieren ſoll; alſo habt Jhr keine landesherrli- chen Rechte mehr, und das von Rechts wegen. Unleugbar gewannen auch die Bewohner meh- rerer Gegenden Deutſchlands, wo es oft beinah’ eben ſo viele Landesherren, wie Unterthanen gab, durch die Mediatiſation in gerichtlicher und polizeilicher Ruͤckſicht gar Manches, und wohl Niemand mehr, als die reichsritterſchaftlichen Unterthanen, denen unter vielen ihrer kleinen aufgeblaſenen Herrſchlinge durchaus kein rechtlicher Zuſtand geſichert war. Ue- berdies hatten ſich manche der mediatiſirten Regen- ten an gewiſſe Begriffe von Staats- und Voͤl- ker rechten gewoͤhnt, die mit allen Menſchen- und Volks rechten im lauteſten Widerſpruche ſtehen, aber noch hin und wieder bei andern großen und kleinen Herren, die leider nicht mediatiſirt ſind, zum Ungluͤck und zur Schmach unſers Jahrhunderts gefunden werden. Zur Ehre manches vermittelbar- ten Fuͤrſten und Grafen muß man indeſſen beken- nen, daß man ihm lieber eine Stelle unter den Souveraͤnen und ſelbſt unter den Monarchen goͤnnen moͤchte, als andern, die ſonder Verdienſt und bloß von Gottes Gnaden oder durch die Gunſt ihrer großen Herren Vettern ihre Unmittelbarkeit behaup- teten!

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/359>, abgerufen am 06.05.2024.