Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

Bild:
<< vorherige Seite

widerrechtlich verbieten, ohne zugleich
alles Verleihen und Vorlesen von Bü-
chern, alles Ausschreiben einzelner Stel-
len, alles Uebersetzen, kurz jede Mit-
theilung der, in Jhren Verlagswerken
enthaltenen Jdeen, und so auch jeden
schriftlichen und mündlichen Tadel der-
selben gleichfalls als unsittlich zu ver-
dammen und als widerrechtlich zu ver-
bieten?
Ein unpartheiisches Gesetz, wodurch die
angeblichen Rechte der Buchhändler sowohl gegen
den Nachdruck, als gegen andre demselben ähnliche
Beeinträchtigungen geschützt werden sollten, müßte
etwa nachstehende Punkte enthalten:

Alle Handlungen, die irgend einem
deutschen Verlagsbuchhändler den Absatz
der, von ihm gedruckten Bücher stören
und erschweren, sind unsittlich, ehrlos
und widerrechtlich;

Es wird daher 1) Jeder ernstlichst und bei will-
kührlicher Strafe gewarnt, kein Buch, es möge
dasselbe ihm von einem Buchhändler verkauft wor-
den oder auf eine andere Weise in seinen Besitz ge-
kommen seyn, ohne Vorwissen und ausdrückliche
Erlaubniß des Verlegers und Schriftstellers irgend
Jemanden, und selbst nicht seinen Eltern, seiner
Gattin, und seinen Kindern zu leihen oder vorzu-
lesen. Wer den Jnhalt eines Buchs zu wissen wünscht,

widerrechtlich verbieten, ohne zugleich
alles Verleihen und Vorleſen von Buͤ-
chern, alles Ausſchreiben einzelner Stel-
len, alles Ueberſetzen, kurz jede Mit-
theilung der, in Jhren Verlagswerken
enthaltenen Jdeen, und ſo auch jeden
ſchriftlichen und muͤndlichen Tadel der-
ſelben gleichfalls als unſittlich zu ver-
dammen und als widerrechtlich zu ver-
bieten?
Ein unpartheiiſches Geſetz, wodurch die
angeblichen Rechte der Buchhaͤndler ſowohl gegen
den Nachdruck, als gegen andre demſelben aͤhnliche
Beeintraͤchtigungen geſchuͤtzt werden ſollten, muͤßte
etwa nachſtehende Punkte enthalten:

Alle Handlungen, die irgend einem
deutſchen Verlagsbuchhaͤndler den Abſatz
der, von ihm gedruckten Buͤcher ſtoͤren
und erſchweren, ſind unſittlich, ehrlos
und widerrechtlich;

Es wird daher 1) Jeder ernſtlichſt und bei will-
kuͤhrlicher Strafe gewarnt, kein Buch, es moͤge
daſſelbe ihm von einem Buchhaͤndler verkauft wor-
den oder auf eine andere Weiſe in ſeinen Beſitz ge-
kommen ſeyn, ohne Vorwiſſen und ausdruͤckliche
Erlaubniß des Verlegers und Schriftſtellers irgend
Jemanden, und ſelbſt nicht ſeinen Eltern, ſeiner
Gattin, und ſeinen Kindern zu leihen oder vorzu-
leſen. Wer den Jnhalt eines Buchs zu wiſſen wuͤnſcht,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0034" n="34"/><hi rendition="#g">widerrechtlich verbieten, ohne zugleich<lb/>
alles Verleihen und Vorle&#x017F;en von Bu&#x0364;-<lb/>
chern, alles Aus&#x017F;chreiben einzelner Stel-<lb/>
len, alles Ueber&#x017F;etzen, kurz jede Mit-<lb/>
theilung der, in Jhren Verlagswerken<lb/>
enthaltenen Jdeen, und &#x017F;o auch jeden<lb/>
&#x017F;chriftlichen und mu&#x0364;ndlichen Tadel der-<lb/>
&#x017F;elben gleichfalls als un&#x017F;ittlich zu ver-<lb/>
dammen und als widerrechtlich zu ver-<lb/>
bieten?</hi> Ein unpartheii&#x017F;ches Ge&#x017F;etz, wodurch die<lb/>
angeblichen Rechte der Buchha&#x0364;ndler &#x017F;owohl gegen<lb/>
den Nachdruck, als gegen andre dem&#x017F;elben a&#x0364;hnliche<lb/>
Beeintra&#x0364;chtigungen ge&#x017F;chu&#x0364;tzt werden &#x017F;ollten, mu&#x0364;ßte<lb/>
etwa nach&#x017F;tehende Punkte enthalten:</p><lb/>
        <p> <hi rendition="#g">Alle Handlungen, die irgend einem<lb/>
deut&#x017F;chen Verlagsbuchha&#x0364;ndler den Ab&#x017F;atz<lb/>
der, von ihm gedruckten Bu&#x0364;cher &#x017F;to&#x0364;ren<lb/>
und er&#x017F;chweren, &#x017F;ind un&#x017F;ittlich, ehrlos<lb/>
und widerrechtlich;</hi> </p><lb/>
        <p>Es wird daher 1) Jeder ern&#x017F;tlich&#x017F;t und bei will-<lb/>
ku&#x0364;hrlicher Strafe gewarnt, kein Buch, es mo&#x0364;ge<lb/>
da&#x017F;&#x017F;elbe ihm von einem Buchha&#x0364;ndler verkauft wor-<lb/>
den oder auf eine andere Wei&#x017F;e in &#x017F;einen Be&#x017F;itz ge-<lb/>
kommen &#x017F;eyn, ohne Vorwi&#x017F;&#x017F;en und ausdru&#x0364;ckliche<lb/>
Erlaubniß des Verlegers und Schrift&#x017F;tellers irgend<lb/>
Jemanden, und &#x017F;elb&#x017F;t nicht &#x017F;einen Eltern, &#x017F;einer<lb/>
Gattin, und &#x017F;einen Kindern zu leihen oder vorzu-<lb/>
le&#x017F;en. Wer den Jnhalt eines Buchs zu wi&#x017F;&#x017F;en wu&#x0364;n&#x017F;cht,<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[34/0034] widerrechtlich verbieten, ohne zugleich alles Verleihen und Vorleſen von Buͤ- chern, alles Ausſchreiben einzelner Stel- len, alles Ueberſetzen, kurz jede Mit- theilung der, in Jhren Verlagswerken enthaltenen Jdeen, und ſo auch jeden ſchriftlichen und muͤndlichen Tadel der- ſelben gleichfalls als unſittlich zu ver- dammen und als widerrechtlich zu ver- bieten? Ein unpartheiiſches Geſetz, wodurch die angeblichen Rechte der Buchhaͤndler ſowohl gegen den Nachdruck, als gegen andre demſelben aͤhnliche Beeintraͤchtigungen geſchuͤtzt werden ſollten, muͤßte etwa nachſtehende Punkte enthalten: Alle Handlungen, die irgend einem deutſchen Verlagsbuchhaͤndler den Abſatz der, von ihm gedruckten Buͤcher ſtoͤren und erſchweren, ſind unſittlich, ehrlos und widerrechtlich; Es wird daher 1) Jeder ernſtlichſt und bei will- kuͤhrlicher Strafe gewarnt, kein Buch, es moͤge daſſelbe ihm von einem Buchhaͤndler verkauft wor- den oder auf eine andere Weiſe in ſeinen Beſitz ge- kommen ſeyn, ohne Vorwiſſen und ausdruͤckliche Erlaubniß des Verlegers und Schriftſtellers irgend Jemanden, und ſelbſt nicht ſeinen Eltern, ſeiner Gattin, und ſeinen Kindern zu leihen oder vorzu- leſen. Wer den Jnhalt eines Buchs zu wiſſen wuͤnſcht,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/34
Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/34>, abgerufen am 25.04.2024.