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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

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nem Verleger zum Eigenthum überläßt; und wer
sie nachdruckt und verkauft, ist ein Dieb. Mit
nichten! Durch den Verlagsvertrag wird keineswegs
das Eigenthum der, in der Handschrift enthaltenen
Jdeen dem Verleger übertragen; denn wäre dies,
so könnte ja der letztere mit den, angeblich als
Eigenthum auf ihn übergegangenen Jdeen machen,
was er wollte; er könnte sie ins Feuer stecken; sie
zerreißen oder auf andere Weise vernichten, welches
bei manchen, besonders fixen, Jdeen gar so übel
nicht wäre, aber von dem Verfasser doch schwerlich
würde gut geheißen werden.

Nicht das "geistige Eigenthum" des Jnhalts
und der Jdeen ist es, was der Schriftsteller mit-
telst des Verlagsvertrags dem Buchhändler überläßt,
und was Gegenstand eines Diebstahls werden kann,
sondern blos das Manuskript, in welchem diese
Jdeen durch gewisse Worte und Zeichen angedeutet
sind. Dagegen verpflichtet sich der Verleger, die
in der Handschrift enthaltenen Worte und Zeichen
in gleicher Folge abdrucken zu lassen, und die Ab-
drücke durch unbedingten Verkauf zum vollen Eigen-
thum des Publikums zu machen. Die Jdeen blei-
ben dessen ungeachtet immer "geistiges Eigen-
thum
" des Schriftstellers, und wenn sie gleich
durch Millionen Vor- und Nachdrücke verbreitet
werden; so wenig auf den Vordrucker, als auf den
Nachdrucker geht etwas von dem "geistigen

nem Verleger zum Eigenthum uͤberlaͤßt; und wer
ſie nachdruckt und verkauft, iſt ein Dieb. Mit
nichten! Durch den Verlagsvertrag wird keineswegs
das Eigenthum der, in der Handſchrift enthaltenen
Jdeen dem Verleger uͤbertragen; denn waͤre dies,
ſo koͤnnte ja der letztere mit den, angeblich als
Eigenthum auf ihn uͤbergegangenen Jdeen machen,
was er wollte; er koͤnnte ſie ins Feuer ſtecken; ſie
zerreißen oder auf andere Weiſe vernichten, welches
bei manchen, beſonders fixen, Jdeen gar ſo uͤbel
nicht waͤre, aber von dem Verfaſſer doch ſchwerlich
wuͤrde gut geheißen werden.

Nicht das »geiſtige Eigenthum« des Jnhalts
und der Jdeen iſt es, was der Schriftſteller mit-
telſt des Verlagsvertrags dem Buchhaͤndler uͤberlaͤßt,
und was Gegenſtand eines Diebſtahls werden kann,
ſondern blos das Manuſkript, in welchem dieſe
Jdeen durch gewiſſe Worte und Zeichen angedeutet
ſind. Dagegen verpflichtet ſich der Verleger, die
in der Handſchrift enthaltenen Worte und Zeichen
in gleicher Folge abdrucken zu laſſen, und die Ab-
druͤcke durch unbedingten Verkauf zum vollen Eigen-
thum des Publikums zu machen. Die Jdeen blei-
ben deſſen ungeachtet immer »geiſtiges Eigen-
thum
« des Schriftſtellers, und wenn ſie gleich
durch Millionen Vor- und Nachdruͤcke verbreitet
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[15/0015] nem Verleger zum Eigenthum uͤberlaͤßt; und wer ſie nachdruckt und verkauft, iſt ein Dieb. Mit nichten! Durch den Verlagsvertrag wird keineswegs das Eigenthum der, in der Handſchrift enthaltenen Jdeen dem Verleger uͤbertragen; denn waͤre dies, ſo koͤnnte ja der letztere mit den, angeblich als Eigenthum auf ihn uͤbergegangenen Jdeen machen, was er wollte; er koͤnnte ſie ins Feuer ſtecken; ſie zerreißen oder auf andere Weiſe vernichten, welches bei manchen, beſonders fixen, Jdeen gar ſo uͤbel nicht waͤre, aber von dem Verfaſſer doch ſchwerlich wuͤrde gut geheißen werden. Nicht das »geiſtige Eigenthum« des Jnhalts und der Jdeen iſt es, was der Schriftſteller mit- telſt des Verlagsvertrags dem Buchhaͤndler uͤberlaͤßt, und was Gegenſtand eines Diebſtahls werden kann, ſondern blos das Manuſkript, in welchem dieſe Jdeen durch gewiſſe Worte und Zeichen angedeutet ſind. Dagegen verpflichtet ſich der Verleger, die in der Handſchrift enthaltenen Worte und Zeichen in gleicher Folge abdrucken zu laſſen, und die Ab- druͤcke durch unbedingten Verkauf zum vollen Eigen- thum des Publikums zu machen. Die Jdeen blei- ben deſſen ungeachtet immer »geiſtiges Eigen- thum« des Schriftſtellers, und wenn ſie gleich durch Millionen Vor- und Nachdruͤcke verbreitet werden; ſo wenig auf den Vordrucker, als auf den Nachdrucker geht etwas von dem »geiſtigen

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/15>, abgerufen am 20.04.2024.