auch keine Ehe *)." Rabbi Salomon Jarchi sagt über jene Stelle gleichfalls: "Da hier nur von des Nächsten Weibe die Rede ist, so sind die Weiber der Fremdlinge ausgenommen, denn diese sind nicht unsere Nächsten **)."
Nicht bloß in Hinsicht der Nichtjuden, sondern auch ihrer eigenen Glaubensgenossen beschränken die Jsraeliten die Verbindlichkeit zur Befolgung des mosaischen Sittengesetzes. Moses verbietet zwar allen Wucher; "aber den Weisen ist es erlaubt, einander gegen Wucher Geld zu leihen. Sie wissen gar wohl, daß es verboten ist, es ist daher nur ein Geschenk, was sie einander machen***)." Wir wissen indessen, daß Jsraels Söhne besonders an solche Geld gegen Wucher verleihen, die nichts we- niger als Weise sind. "Auch seinen Hausgenossen und Kindern darf man Geld gegen wucherische Zin- sen leihen, damit sie Geschmack am Wucher bekom- men +);" sagt Rabbi Jehuda der Heilige. "Der Raf Acha, des Rabba Sohn, hat gesagt: Wer alle seine Kinder, allen seinen Saamen, dem Mo- loch zu Ehren durchs Feuer gehen läßt, sündiget
*) 3 B. Mos. 20. V. 10.
**) M. s. R. Salomon Jarchi's Auslegung der fünf B. Mos. Mit ihm stimmen R. Bechai und R. Levi Ben Gerson in ihren Auslegungen überein.
***) M. s. den talmud. Traktat Bava Mezia.
+) Ebendaselbst.
auch keine Ehe *).« Rabbi Salomon Jarchi ſagt uͤber jene Stelle gleichfalls: »Da hier nur von des Naͤchſten Weibe die Rede iſt, ſo ſind die Weiber der Fremdlinge ausgenommen, denn dieſe ſind nicht unſere Naͤchſten **).«
Nicht bloß in Hinſicht der Nichtjuden, ſondern auch ihrer eigenen Glaubensgenoſſen beſchraͤnken die Jſraeliten die Verbindlichkeit zur Befolgung des moſaiſchen Sittengeſetzes. Moſes verbietet zwar allen Wucher; »aber den Weiſen iſt es erlaubt, einander gegen Wucher Geld zu leihen. Sie wiſſen gar wohl, daß es verboten iſt, es iſt daher nur ein Geſchenk, was ſie einander machen***).« Wir wiſſen indeſſen, daß Jſraels Soͤhne beſonders an ſolche Geld gegen Wucher verleihen, die nichts we- niger als Weiſe ſind. »Auch ſeinen Hausgenoſſen und Kindern darf man Geld gegen wucheriſche Zin- ſen leihen, damit ſie Geſchmack am Wucher bekom- men †);« ſagt Rabbi Jehuda der Heilige. »Der Raf Acha, des Rabba Sohn, hat geſagt: Wer alle ſeine Kinder, allen ſeinen Saamen, dem Mo- loch zu Ehren durchs Feuer gehen laͤßt, ſuͤndiget
*) 3 B. Moſ. 20. V. 10.
**) M. ſ. R. Salomon Jarchi’s Auslegung der fuͤnf B. Moſ. Mit ihm ſtimmen R. Bechai und R. Levi Ben Gerſon in ihren Auslegungen uͤberein.
***) M. ſ. den talmud. Traktat Bava Mezia.
†) Ebendaſelbſt.
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[9/0009]
auch keine Ehe *).« Rabbi Salomon Jarchi ſagt
uͤber jene Stelle gleichfalls: »Da hier nur von des
Naͤchſten Weibe die Rede iſt, ſo ſind die Weiber
der Fremdlinge ausgenommen, denn dieſe ſind nicht
unſere Naͤchſten **).«
Nicht bloß in Hinſicht der Nichtjuden, ſondern
auch ihrer eigenen Glaubensgenoſſen beſchraͤnken die
Jſraeliten die Verbindlichkeit zur Befolgung des
moſaiſchen Sittengeſetzes. Moſes verbietet zwar
allen Wucher; »aber den Weiſen iſt es erlaubt,
einander gegen Wucher Geld zu leihen. Sie wiſſen
gar wohl, daß es verboten iſt, es iſt daher nur
ein Geſchenk, was ſie einander machen ***).« Wir
wiſſen indeſſen, daß Jſraels Soͤhne beſonders an
ſolche Geld gegen Wucher verleihen, die nichts we-
niger als Weiſe ſind. »Auch ſeinen Hausgenoſſen
und Kindern darf man Geld gegen wucheriſche Zin-
ſen leihen, damit ſie Geſchmack am Wucher bekom-
men †);« ſagt Rabbi Jehuda der Heilige. »Der
Raf Acha, des Rabba Sohn, hat geſagt: Wer
alle ſeine Kinder, allen ſeinen Saamen, dem Mo-
loch zu Ehren durchs Feuer gehen laͤßt, ſuͤndiget
*) 3 B. Moſ. 20. V. 10.
**) M. ſ. R. Salomon Jarchi’s Auslegung der fuͤnf
B. Moſ. Mit ihm ſtimmen R. Bechai und R. Levi
Ben Gerſon in ihren Auslegungen uͤberein.
***) M. ſ. den talmud. Traktat Bava Mezia.
†) Ebendaſelbſt.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/9>, abgerufen am 27.07.2024.
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