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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.

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ihnen religiöse und kirchliche Gesetze, und befahl
ihnen Haß und ewigen Krieg gegen die heidnischen
Völker, die Gott ausgerottet wissen wollte. Letz-
teres geschah in der doppelten Absicht, daß die
Jsraeliten sich nicht der Abgötterei ergeben und auch
ihr Land im Laufe der Zeit vergrößern möchten.

Die eigentlichen Sittengesetze, welche Moses
den Juden gab, waren, mit Ausschluß des Gebots
der kindlichen Ehrfurcht und Liebe gegen die Eltern,
blos Verbote solcher Verbrechen und Laster, die
keine Staatsgesellschaft unter ihren Mitgliedern dul-
den kann. Die Beobachtung dieser Verbote gegen
Andere war nach den Ansichten der Juden einzig
und allein auf ihre Nächsten oder Mitjuden
und auf die Fremdlinge beschränkt, welche die Er-
laubniß hatten, unter ihnen zu wohnen. Jn Rück-
sicht Anderer hatten diese Verbote keine Verbindlich-
keit für sie. Mochte dies nun in dem Sinn des
Gesetzgebers liegen oder nicht, so war es doch die
Meinung der Jsraeliten von jeher und ist sie auch
noch. Der Talmud lehrt z. B. daß die Christen
und nichtjüdischen Völker keine Ehe haben. Es heißt:
"wer die Ehe bricht mit Jemandes Weibe, der
soll des Todes sterben, beide, der Ehebrecher und
die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weibe
die Ehe gebrochen hat. Die Weiber der Gojim
(Nichtjuden) sind hievon aber ausgenommen, denn
die Gojim sind nicht unsere Nächsten, und haben



ihnen religioͤſe und kirchliche Geſetze, und befahl
ihnen Haß und ewigen Krieg gegen die heidniſchen
Voͤlker, die Gott ausgerottet wiſſen wollte. Letz-
teres geſchah in der doppelten Abſicht, daß die
Jſraeliten ſich nicht der Abgoͤtterei ergeben und auch
ihr Land im Laufe der Zeit vergroͤßern moͤchten.

Die eigentlichen Sittengeſetze, welche Moſes
den Juden gab, waren, mit Ausſchluß des Gebots
der kindlichen Ehrfurcht und Liebe gegen die Eltern,
blos Verbote ſolcher Verbrechen und Laſter, die
keine Staatsgeſellſchaft unter ihren Mitgliedern dul-
den kann. Die Beobachtung dieſer Verbote gegen
Andere war nach den Anſichten der Juden einzig
und allein auf ihre Naͤchſten oder Mitjuden
und auf die Fremdlinge beſchraͤnkt, welche die Er-
laubniß hatten, unter ihnen zu wohnen. Jn Ruͤck-
ſicht Anderer hatten dieſe Verbote keine Verbindlich-
keit fuͤr ſie. Mochte dies nun in dem Sinn des
Geſetzgebers liegen oder nicht, ſo war es doch die
Meinung der Jſraeliten von jeher und iſt ſie auch
noch. Der Talmud lehrt z. B. daß die Chriſten
und nichtjuͤdiſchen Voͤlker keine Ehe haben. Es heißt:
»wer die Ehe bricht mit Jemandes Weibe, der
ſoll des Todes ſterben, beide, der Ehebrecher und
die Ehebrecherin, weil er mit ſeines Naͤchſten Weibe
die Ehe gebrochen hat. Die Weiber der Gojim
(Nichtjuden) ſind hievon aber ausgenommen, denn
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[8/0008] ihnen religioͤſe und kirchliche Geſetze, und befahl ihnen Haß und ewigen Krieg gegen die heidniſchen Voͤlker, die Gott ausgerottet wiſſen wollte. Letz- teres geſchah in der doppelten Abſicht, daß die Jſraeliten ſich nicht der Abgoͤtterei ergeben und auch ihr Land im Laufe der Zeit vergroͤßern moͤchten. Die eigentlichen Sittengeſetze, welche Moſes den Juden gab, waren, mit Ausſchluß des Gebots der kindlichen Ehrfurcht und Liebe gegen die Eltern, blos Verbote ſolcher Verbrechen und Laſter, die keine Staatsgeſellſchaft unter ihren Mitgliedern dul- den kann. Die Beobachtung dieſer Verbote gegen Andere war nach den Anſichten der Juden einzig und allein auf ihre Naͤchſten oder Mitjuden und auf die Fremdlinge beſchraͤnkt, welche die Er- laubniß hatten, unter ihnen zu wohnen. Jn Ruͤck- ſicht Anderer hatten dieſe Verbote keine Verbindlich- keit fuͤr ſie. Mochte dies nun in dem Sinn des Geſetzgebers liegen oder nicht, ſo war es doch die Meinung der Jſraeliten von jeher und iſt ſie auch noch. Der Talmud lehrt z. B. daß die Chriſten und nichtjuͤdiſchen Voͤlker keine Ehe haben. Es heißt: »wer die Ehe bricht mit Jemandes Weibe, der ſoll des Todes ſterben, beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit ſeines Naͤchſten Weibe die Ehe gebrochen hat. Die Weiber der Gojim (Nichtjuden) ſind hievon aber ausgenommen, denn die Gojim ſind nicht unſere Naͤchſten, und haben

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/8>, abgerufen am 22.11.2024.