Hiezu kömmt noch die schändliche Lehre vom Vorbehalt der Gedanken bei Eidschwü- ren, welchen Abrahams Saame mit den Jesuiten gemein hat.
"Die Rabbinen lehren, sagt Eisenmenger *), daß ein Eid, zu dem man gezwungen werde, nicht verbindlich sey, wenn man nur bei dessen Ablegung den Worten einen andern Sinn gebe, als sie ihrer gewöhnlichen Bedeutung nach haben. Hieraus folgt, daß die Juden alle Eide, die sie vor der christlichen Obrigkeit ablegen, als Zwangseide ansehen, und sie also nicht erfüllen zu dürfen glauben."
Diese Schlußfolge scheint mir nicht ganz rich- tig, und es sind auch nicht Eisenmengers Worte. Die Jsraeliten betrachten vielmehr alle christlichen Obrigkeiten als unrechtmäßig angemaßte Gewalten, und folglich die vor ihnen abgelegten Eide als wi- derrechtlich erzwungen und nichtig.
Daß die jüdische Lehre vom Vorbehalt der Gedanken ganz mit der jesuitischen übereinstim- me, beweist Moses Mendelssohns an Dohm abge- gebene Erklärung in Betreff der Judeneide.
"Wenn Jemand, sagt der jüdische Plato, sich gewaltsamer Weise das Recht anmaßt, mir ein
*) So wie Dohm es unrichtig anführt. Eisenmen- ger stellt seine Ansicht ganz anders dar. M. s. des- sen entdecktes Judenthum Th. 2. Kap. 9.
II. Bändchen. 6
Hiezu koͤmmt noch die ſchaͤndliche Lehre vom Vorbehalt der Gedanken bei Eidſchwuͤ- ren, welchen Abrahams Saame mit den Jeſuiten gemein hat.
»Die Rabbinen lehren, ſagt Eiſenmenger *), daß ein Eid, zu dem man gezwungen werde, nicht verbindlich ſey, wenn man nur bei deſſen Ablegung den Worten einen andern Sinn gebe, als ſie ihrer gewoͤhnlichen Bedeutung nach haben. Hieraus folgt, daß die Juden alle Eide, die ſie vor der chriſtlichen Obrigkeit ablegen, als Zwangseide anſehen, und ſie alſo nicht erfuͤllen zu duͤrfen glauben.«
Dieſe Schlußfolge ſcheint mir nicht ganz rich- tig, und es ſind auch nicht Eiſenmengers Worte. Die Jſraeliten betrachten vielmehr alle chriſtlichen Obrigkeiten als unrechtmaͤßig angemaßte Gewalten, und folglich die vor ihnen abgelegten Eide als wi- derrechtlich erzwungen und nichtig.
Daß die juͤdiſche Lehre vom Vorbehalt der Gedanken ganz mit der jeſuitiſchen uͤbereinſtim- me, beweist Moſes Mendelsſohns an Dohm abge- gebene Erklaͤrung in Betreff der Judeneide.
»Wenn Jemand, ſagt der juͤdiſche Plato, ſich gewaltſamer Weiſe das Recht anmaßt, mir ein
*) So wie Dohm es unrichtig anfuͤhrt. Eiſenmen- ger ſtellt ſeine Anſicht ganz anders dar. M. ſ. deſ- ſen entdecktes Judenthum Th. 2. Kap. 9.
II. Baͤndchen. 6
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Hiezu koͤmmt noch die ſchaͤndliche Lehre vom
Vorbehalt der Gedanken bei Eidſchwuͤ-
ren, welchen Abrahams Saame mit den Jeſuiten
gemein hat.
»Die Rabbinen lehren, ſagt Eiſenmenger *),
daß ein Eid, zu dem man gezwungen werde, nicht
verbindlich ſey, wenn man nur bei deſſen Ablegung
den Worten einen andern Sinn gebe, als ſie ihrer
gewoͤhnlichen Bedeutung nach haben. Hieraus folgt,
daß die Juden alle Eide, die ſie vor der chriſtlichen
Obrigkeit ablegen, als Zwangseide anſehen, und
ſie alſo nicht erfuͤllen zu duͤrfen glauben.«
Dieſe Schlußfolge ſcheint mir nicht ganz rich-
tig, und es ſind auch nicht Eiſenmengers Worte.
Die Jſraeliten betrachten vielmehr alle chriſtlichen
Obrigkeiten als unrechtmaͤßig angemaßte Gewalten,
und folglich die vor ihnen abgelegten Eide als wi-
derrechtlich erzwungen und nichtig.
Daß die juͤdiſche Lehre vom Vorbehalt der
Gedanken ganz mit der jeſuitiſchen uͤbereinſtim-
me, beweist Moſes Mendelsſohns an Dohm abge-
gebene Erklaͤrung in Betreff der Judeneide.
»Wenn Jemand, ſagt der juͤdiſche Plato, ſich
gewaltſamer Weiſe das Recht anmaßt, mir ein
*) So wie Dohm es unrichtig anfuͤhrt. Eiſenmen-
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ſen entdecktes Judenthum Th. 2. Kap. 9.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/65>, abgerufen am 17.02.2025.
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