und der Rabbinen, daß die Jsraeliten sich in einer unrechtmäßigen Gefangenschaft der Nichtjuden befin- den; daß diese eine widerrechtliche Gewalt gegen sie üben, und daß folglich die, den Christen gericht- lich und außergerichtlich geleisteten Eide ungültig sind.
Dies ist ausdrückliche Lehre des Talmuds, den alle Juden, mit Ausschluß der wenigen Karraiten im südeuropäischen Rußland, in der Krim, in ei- nigen Theilen von Ungarn, u. s. w. als ihre vor- züglichste und heiligste Religionsquelle anerkennen. Nach den Lehrsätzen der Talmudisten sind die obrig- keitlichen und richterlichen Befugnisse der Christen widerrechtliche gewaltsame Anmaßungen; die Chri- stenheit ist ein "gewaltthätiges, hochmüthiges Reich, ein Reich, welches vom Teufel stammt," und der gegenwärtige Zustand der Jsraeliten ist eine durchaus unrechtmäßige Gefangenschaft, wofür sich der heilige, hochgelobte Gott durch gänz- liche Vertilgung seiner Feinde, der Christen, rächen wird. An diese durchaus falschen Voraussetzungen reihen die Juden den, unter gewissen Bedingungen richtigen Grundsatz, daß ein, durch unrechtmäßig erworbene Macht abgenöthigter Eid nichtig und von Anfang an ungültig sey. Eine solche Zusammen- stellung von Falschem und Wahrem, die aus der jüdischen Religionslehre selbst hervorgeht, muß na- türlich alle Glaubwürdigkeit der Judeneide gegen Christen aufheben.
Hiezu
und der Rabbinen, daß die Jſraeliten ſich in einer unrechtmaͤßigen Gefangenſchaft der Nichtjuden befin- den; daß dieſe eine widerrechtliche Gewalt gegen ſie uͤben, und daß folglich die, den Chriſten gericht- lich und außergerichtlich geleiſteten Eide unguͤltig ſind.
Dies iſt ausdruͤckliche Lehre des Talmuds, den alle Juden, mit Ausſchluß der wenigen Karraiten im ſuͤdeuropaͤiſchen Rußland, in der Krim, in ei- nigen Theilen von Ungarn, u. ſ. w. als ihre vor- zuͤglichſte und heiligſte Religionsquelle anerkennen. Nach den Lehrſaͤtzen der Talmudiſten ſind die obrig- keitlichen und richterlichen Befugniſſe der Chriſten widerrechtliche gewaltſame Anmaßungen; die Chri- ſtenheit iſt ein »gewaltthaͤtiges, hochmuͤthiges Reich, ein Reich, welches vom Teufel ſtammt,« und der gegenwaͤrtige Zuſtand der Jſraeliten iſt eine durchaus unrechtmaͤßige Gefangenſchaft, wofuͤr ſich der heilige, hochgelobte Gott durch gaͤnz- liche Vertilgung ſeiner Feinde, der Chriſten, raͤchen wird. An dieſe durchaus falſchen Vorausſetzungen reihen die Juden den, unter gewiſſen Bedingungen richtigen Grundſatz, daß ein, durch unrechtmaͤßig erworbene Macht abgenoͤthigter Eid nichtig und von Anfang an unguͤltig ſey. Eine ſolche Zuſammen- ſtellung von Falſchem und Wahrem, die aus der juͤdiſchen Religionslehre ſelbſt hervorgeht, muß na- tuͤrlich alle Glaubwuͤrdigkeit der Judeneide gegen Chriſten aufheben.
Hiezu
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[64/0064]
und der Rabbinen, daß die Jſraeliten ſich in einer
unrechtmaͤßigen Gefangenſchaft der Nichtjuden befin-
den; daß dieſe eine widerrechtliche Gewalt gegen
ſie uͤben, und daß folglich die, den Chriſten gericht-
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ſind.
Dies iſt ausdruͤckliche Lehre des Talmuds, den
alle Juden, mit Ausſchluß der wenigen Karraiten
im ſuͤdeuropaͤiſchen Rußland, in der Krim, in ei-
nigen Theilen von Ungarn, u. ſ. w. als ihre vor-
zuͤglichſte und heiligſte Religionsquelle anerkennen.
Nach den Lehrſaͤtzen der Talmudiſten ſind die obrig-
keitlichen und richterlichen Befugniſſe der Chriſten
widerrechtliche gewaltſame Anmaßungen; die Chri-
ſtenheit iſt ein »gewaltthaͤtiges, hochmuͤthiges
Reich, ein Reich, welches vom Teufel ſtammt,«
und der gegenwaͤrtige Zuſtand der Jſraeliten iſt
eine durchaus unrechtmaͤßige Gefangenſchaft,
wofuͤr ſich der heilige, hochgelobte Gott durch gaͤnz-
liche Vertilgung ſeiner Feinde, der Chriſten, raͤchen
wird. An dieſe durchaus falſchen Vorausſetzungen
reihen die Juden den, unter gewiſſen Bedingungen
richtigen Grundſatz, daß ein, durch unrechtmaͤßig
erworbene Macht abgenoͤthigter Eid nichtig und von
Anfang an unguͤltig ſey. Eine ſolche Zuſammen-
ſtellung von Falſchem und Wahrem, die aus der
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tuͤrlich alle Glaubwuͤrdigkeit der Judeneide gegen
Chriſten aufheben.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/64>, abgerufen am 16.02.2025.
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