Da die jüdischen Gelübde zum Theil mit kirchli- chen Feierlichkeiten verbunden sind, so müssen wir ihnen hier nach den Festen einen Platz gönnen.
Die Juden theilen ihre Gelübde in heilige und in verbindliche ein. Die erstern werden zum Besten einer heiligen Person, als solcher, oder einer heiligen Sache geleistet; z. B. man verspricht dem Rabbiner, als solchem, eine jährliche Abgabe zu entrichten, oder der Synagoge etwas zu schen- ken. Die verbindlichen Gelübde, oder diejeni- gen, wodurch sich Jemand, wie die Juden sagen, nur für sich selbst verpflichtet, betreffen eine an sich gleichgültige Handlung, die man ohne ein Gesetz zu übertreten, thun oder unterlassen kann. Auf die Erfüllung der erstern Art der Gelübde wurde ehe- mals äußerst strenge gehalten, und wenn selbst Kin- der zu einem heiligen Zweck etwas gelobt hatten, was den Eltern gehörte, so mußte es geleistet wer- den, weil man es als ein Corban, als ein Opfer, betrachtete. Von dieser Strenge ist man sehr ab- gewichen. Die heiligen Gelübde können jetzt auf dieselben Arten vernichtet und aufgehoben werden,
Von den Geluͤbden.
Da die juͤdiſchen Geluͤbde zum Theil mit kirchli- chen Feierlichkeiten verbunden ſind, ſo muͤſſen wir ihnen hier nach den Feſten einen Platz goͤnnen.
Die Juden theilen ihre Geluͤbde in heilige und in verbindliche ein. Die erſtern werden zum Beſten einer heiligen Perſon, als ſolcher, oder einer heiligen Sache geleiſtet; z. B. man verſpricht dem Rabbiner, als ſolchem, eine jaͤhrliche Abgabe zu entrichten, oder der Synagoge etwas zu ſchen- ken. Die verbindlichen Geluͤbde, oder diejeni- gen, wodurch ſich Jemand, wie die Juden ſagen, nur fuͤr ſich ſelbſt verpflichtet, betreffen eine an ſich gleichguͤltige Handlung, die man ohne ein Geſetz zu uͤbertreten, thun oder unterlaſſen kann. Auf die Erfuͤllung der erſtern Art der Geluͤbde wurde ehe- mals aͤußerſt ſtrenge gehalten, und wenn ſelbſt Kin- der zu einem heiligen Zweck etwas gelobt hatten, was den Eltern gehoͤrte, ſo mußte es geleiſtet wer- den, weil man es als ein Corban, als ein Opfer, betrachtete. Von dieſer Strenge iſt man ſehr ab- gewichen. Die heiligen Geluͤbde koͤnnen jetzt auf dieſelben Arten vernichtet und aufgehoben werden,
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Von den Geluͤbden.
Da die juͤdiſchen Geluͤbde zum Theil mit kirchli-
chen Feierlichkeiten verbunden ſind, ſo muͤſſen wir
ihnen hier nach den Feſten einen Platz goͤnnen.
Die Juden theilen ihre Geluͤbde in heilige
und in verbindliche ein. Die erſtern werden
zum Beſten einer heiligen Perſon, als ſolcher, oder
einer heiligen Sache geleiſtet; z. B. man verſpricht
dem Rabbiner, als ſolchem, eine jaͤhrliche Abgabe
zu entrichten, oder der Synagoge etwas zu ſchen-
ken. Die verbindlichen Geluͤbde, oder diejeni-
gen, wodurch ſich Jemand, wie die Juden ſagen,
nur fuͤr ſich ſelbſt verpflichtet, betreffen eine an ſich
gleichguͤltige Handlung, die man ohne ein Geſetz
zu uͤbertreten, thun oder unterlaſſen kann. Auf die
Erfuͤllung der erſtern Art der Geluͤbde wurde ehe-
mals aͤußerſt ſtrenge gehalten, und wenn ſelbſt Kin-
der zu einem heiligen Zweck etwas gelobt hatten,
was den Eltern gehoͤrte, ſo mußte es geleiſtet wer-
den, weil man es als ein Corban, als ein Opfer,
betrachtete. Von dieſer Strenge iſt man ſehr ab-
gewichen. Die heiligen Geluͤbde koͤnnen jetzt auf
dieſelben Arten vernichtet und aufgehoben werden,
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/406>, abgerufen am 09.11.2024.
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