erwähnte Segen gesprochen werden, und nachher wird noch ein Dankgebet zur Erinnerung an die Opfer gesungen, welche man ehemals im Tempel dem Gott Jsraels für das Ertrinken des Pharao im rothen Meere und für den Sturz des gottlosen Haman darbrachte.
Uebrigens sind sich die Feierlichkeiten in den Häusern und in den Synagogen beim Anzünden der Kerzen, wozu ohne Ausnahme alle Maunspersonen verpflichtet sind, völlig gleich. Die Lichter dürfen nie ganz ausbrennen, sondern müssen nach ein paar Stunden ausgelöscht werden. Beim Schein der heiligen Kerzen und Lampen darf nichts gearbeitet werden; wer ein Geschäft hat, muß sich dazu eines besondern Lichts bedienen. Wenn sie nicht mehr brennen, ist die Arbeit erlaubt. Die Ueberbleibsel werden bis acht Tage nach beendigtem Fest aufbe- wahrt, und dann außer dem Hause an einem rei- nen Ort und in einem besonders dazu angelegten Feuer verbrannt. Die Leuchter müssen in den Häu- sern zur rechten Hand an der Thüre, nicht niedri- ger als zehn, und nicht höher, als zwanzig Span- nen von der Erde hängen.
Jn den Synagogen tritt nach beendigtem Got- tesdienst am ersten Tage ein Diener der Rabbiner und Kirchenvorsteher auf einen, immitten der Kirche stehenden Stuhl, und verkündet mit lauter Stimme allen frommen Jsraeliten die ausdrückliche Erlaub-
erwaͤhnte Segen geſprochen werden, und nachher wird noch ein Dankgebet zur Erinnerung an die Opfer geſungen, welche man ehemals im Tempel dem Gott Jſraels fuͤr das Ertrinken des Pharao im rothen Meere und fuͤr den Sturz des gottloſen Haman darbrachte.
Uebrigens ſind ſich die Feierlichkeiten in den Haͤuſern und in den Synagogen beim Anzuͤnden der Kerzen, wozu ohne Ausnahme alle Maunsperſonen verpflichtet ſind, voͤllig gleich. Die Lichter duͤrfen nie ganz ausbrennen, ſondern muͤſſen nach ein paar Stunden ausgeloͤſcht werden. Beim Schein der heiligen Kerzen und Lampen darf nichts gearbeitet werden; wer ein Geſchaͤft hat, muß ſich dazu eines beſondern Lichts bedienen. Wenn ſie nicht mehr brennen, iſt die Arbeit erlaubt. Die Ueberbleibſel werden bis acht Tage nach beendigtem Feſt aufbe- wahrt, und dann außer dem Hauſe an einem rei- nen Ort und in einem beſonders dazu angelegten Feuer verbrannt. Die Leuchter muͤſſen in den Haͤu- ſern zur rechten Hand an der Thuͤre, nicht niedri- ger als zehn, und nicht hoͤher, als zwanzig Span- nen von der Erde haͤngen.
Jn den Synagogen tritt nach beendigtem Got- tesdienſt am erſten Tage ein Diener der Rabbiner und Kirchenvorſteher auf einen, immitten der Kirche ſtehenden Stuhl, und verkuͤndet mit lauter Stimme allen frommen Jſraeliten die ausdruͤckliche Erlaub-
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erwaͤhnte Segen geſprochen werden, und nachher
wird noch ein Dankgebet zur Erinnerung an die
Opfer geſungen, welche man ehemals im Tempel
dem Gott Jſraels fuͤr das Ertrinken des Pharao
im rothen Meere und fuͤr den Sturz des gottloſen
Haman darbrachte.
Uebrigens ſind ſich die Feierlichkeiten in den
Haͤuſern und in den Synagogen beim Anzuͤnden der
Kerzen, wozu ohne Ausnahme alle Maunsperſonen
verpflichtet ſind, voͤllig gleich. Die Lichter duͤrfen
nie ganz ausbrennen, ſondern muͤſſen nach ein paar
Stunden ausgeloͤſcht werden. Beim Schein der
heiligen Kerzen und Lampen darf nichts gearbeitet
werden; wer ein Geſchaͤft hat, muß ſich dazu eines
beſondern Lichts bedienen. Wenn ſie nicht mehr
brennen, iſt die Arbeit erlaubt. Die Ueberbleibſel
werden bis acht Tage nach beendigtem Feſt aufbe-
wahrt, und dann außer dem Hauſe an einem rei-
nen Ort und in einem beſonders dazu angelegten
Feuer verbrannt. Die Leuchter muͤſſen in den Haͤu-
ſern zur rechten Hand an der Thuͤre, nicht niedri-
ger als zehn, und nicht hoͤher, als zwanzig Span-
nen von der Erde haͤngen.
Jn den Synagogen tritt nach beendigtem Got-
tesdienſt am erſten Tage ein Diener der Rabbiner
und Kirchenvorſteher auf einen, immitten der Kirche
ſtehenden Stuhl, und verkuͤndet mit lauter Stimme
allen frommen Jſraeliten die ausdruͤckliche Erlaub-
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/394>, abgerufen am 23.11.2024.
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