Die Zurüstungen zum israelitischen Osterfeste beginnen schon vierzehn Tage vorher, am ersten Nisan, wo der Weitzen zu den Osterkuchen einge- kauft werden muß *). Nach Andern soll dies dreißig Tage, und nach Einigen erst zehn Tage vor An- fang des Festes geschehen **). Der Weitzen muß ganz trocken seyn, oder wenn er naß ist, gedörrt, und das Mehl wenigstens drei Tage vorher gemah- len werden, damit es sich abkühle und der Teig nicht sauer werde. Die Mühlensteine sollen, wo möglich, neu behauen, der Kasten neu beschlagen, und der Beutel gleichfalls neu seyn; auch muß man die Mühle mit neuen weißleinenen Tüchern bedek- ken, und wenn man diese nicht bekommen kann, müssen die alten Tücher gut ausgeklopft werden, weil sich oft Mehl darin ansetzt, wovon das süße, heilige Ostermehl durchsäuert werden könnte. Bei dem Mahlen muß ein frommer Jude die Aufsicht führen, damit kein Stäubchen fremdes Mehl unter das jüdische kömmt, und auch nichts davon wegge- nommen wird. Dies wäre um so schrecklicher, wenn ein Christ davon äße, denn hiedurch würden alle Osterkuchen verdorben. Das heilige Mehl darf zu keinem andern Zweck verwandt werden. Wenn
*) M. s. Kirchner a. a. O. S. 87.
**) Orachchajim Nr. 429; Buxtorff a. a. O. Jun- gendres a. a. O.
Die Zuruͤſtungen zum iſraelitiſchen Oſterfeſte beginnen ſchon vierzehn Tage vorher, am erſten Niſan, wo der Weitzen zu den Oſterkuchen einge- kauft werden muß *). Nach Andern ſoll dies dreißig Tage, und nach Einigen erſt zehn Tage vor An- fang des Feſtes geſchehen **). Der Weitzen muß ganz trocken ſeyn, oder wenn er naß iſt, gedoͤrrt, und das Mehl wenigſtens drei Tage vorher gemah- len werden, damit es ſich abkuͤhle und der Teig nicht ſauer werde. Die Muͤhlenſteine ſollen, wo moͤglich, neu behauen, der Kaſten neu beſchlagen, und der Beutel gleichfalls neu ſeyn; auch muß man die Muͤhle mit neuen weißleinenen Tuͤchern bedek- ken, und wenn man dieſe nicht bekommen kann, muͤſſen die alten Tuͤcher gut ausgeklopft werden, weil ſich oft Mehl darin anſetzt, wovon das ſuͤße, heilige Oſtermehl durchſaͤuert werden koͤnnte. Bei dem Mahlen muß ein frommer Jude die Aufſicht fuͤhren, damit kein Staͤubchen fremdes Mehl unter das juͤdiſche koͤmmt, und auch nichts davon wegge- nommen wird. Dies waͤre um ſo ſchrecklicher, wenn ein Chriſt davon aͤße, denn hiedurch wuͤrden alle Oſterkuchen verdorben. Das heilige Mehl darf zu keinem andern Zweck verwandt werden. Wenn
*) M. ſ. Kirchner a. a. O. S. 87.
**) Orachchajim Nr. 429; Buxtorff a. a. O. Jun- gendres a. a. O.
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Die Zuruͤſtungen zum iſraelitiſchen Oſterfeſte
beginnen ſchon vierzehn Tage vorher, am erſten
Niſan, wo der Weitzen zu den Oſterkuchen einge-
kauft werden muß *). Nach Andern ſoll dies dreißig
Tage, und nach Einigen erſt zehn Tage vor An-
fang des Feſtes geſchehen **). Der Weitzen muß
ganz trocken ſeyn, oder wenn er naß iſt, gedoͤrrt,
und das Mehl wenigſtens drei Tage vorher gemah-
len werden, damit es ſich abkuͤhle und der Teig
nicht ſauer werde. Die Muͤhlenſteine ſollen, wo
moͤglich, neu behauen, der Kaſten neu beſchlagen,
und der Beutel gleichfalls neu ſeyn; auch muß man
die Muͤhle mit neuen weißleinenen Tuͤchern bedek-
ken, und wenn man dieſe nicht bekommen kann,
muͤſſen die alten Tuͤcher gut ausgeklopft werden,
weil ſich oft Mehl darin anſetzt, wovon das ſuͤße,
heilige Oſtermehl durchſaͤuert werden koͤnnte. Bei
dem Mahlen muß ein frommer Jude die Aufſicht
fuͤhren, damit kein Staͤubchen fremdes Mehl unter
das juͤdiſche koͤmmt, und auch nichts davon wegge-
nommen wird. Dies waͤre um ſo ſchrecklicher,
wenn ein Chriſt davon aͤße, denn hiedurch wuͤrden
alle Oſterkuchen verdorben. Das heilige Mehl darf
zu keinem andern Zweck verwandt werden. Wenn
*) M. ſ. Kirchner a. a. O. S. 87.
**) Orachchajim Nr. 429; Buxtorff a. a. O. Jun-
gendres a. a. O.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/293>, abgerufen am 23.11.2024.
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