Seine Missethaten aber, die bei seinem Ab- scheiden vor ihm standen, gehen auch jetzt vor ihm her, oder stehen auf seinem Leibe, und seine Seele läuft auf ihm herum, und ist traurig, weil sie von ihm getrennt ward. Wann der Leichnam begraben ist, erhebt sich der Engel Duma und sendet drei seiner untergeordneten Engel, um an dem Todten die Strafe des Schlagens, Chibbut hakkefer genannt, zu vollziehen. Sie haben drei feurige Ruthen, und geisseln damit die Seele und den Leib *).
"Sieben Gerichte werden über den Menschen gehalten, wenn er stirbt. Das erste in dem Au- genblick, wo die Seele den Leib verläßt; das zwei- te, wann seine Werke vor ihm hergehen und wider ihn ausrufen; das dritte, wann sein Leib ins Grab gelegt wird; das vierte ist das Gericht des Schla- gens, Chibbut hakkefer; das fünfte ist das Gericht der Würmer, wann nemlich diese ihn fressen. War der Verstorbene hartherzig gegen seinen Nächsten (d. h. gegen die Juden); so kömmt drei Tage nach seiner Beendigung ein Engel, reißt den Leichnam auf und schlägt ihm seine Eingeweide ins Angesicht mit den Worten: "hier hast du, was du in deinen Bauch fraßest, denn du gabst den Armen und Noth- leidenden nichts von allen deinen Festen!" Ueber- haupt wird nach jenen drei Tagen jeder Verstor-
*) Sepher Jareh Chattaim und Nischmath Chajim.
Seine Miſſethaten aber, die bei ſeinem Ab- ſcheiden vor ihm ſtanden, gehen auch jetzt vor ihm her, oder ſtehen auf ſeinem Leibe, und ſeine Seele laͤuft auf ihm herum, und iſt traurig, weil ſie von ihm getrennt ward. Wann der Leichnam begraben iſt, erhebt ſich der Engel Duma und ſendet drei ſeiner untergeordneten Engel, um an dem Todten die Strafe des Schlagens, Chibbut hakkefer genannt, zu vollziehen. Sie haben drei feurige Ruthen, und geiſſeln damit die Seele und den Leib *).
»Sieben Gerichte werden uͤber den Menſchen gehalten, wenn er ſtirbt. Das erſte in dem Au- genblick, wo die Seele den Leib verlaͤßt; das zwei- te, wann ſeine Werke vor ihm hergehen und wider ihn ausrufen; das dritte, wann ſein Leib ins Grab gelegt wird; das vierte iſt das Gericht des Schla- gens, Chibbut hakkefer; das fuͤnfte iſt das Gericht der Wuͤrmer, wann nemlich dieſe ihn freſſen. War der Verſtorbene hartherzig gegen ſeinen Naͤchſten (d. h. gegen die Juden); ſo koͤmmt drei Tage nach ſeiner Beendigung ein Engel, reißt den Leichnam auf und ſchlaͤgt ihm ſeine Eingeweide ins Angeſicht mit den Worten: »hier haſt du, was du in deinen Bauch fraßeſt, denn du gabſt den Armen und Noth- leidenden nichts von allen deinen Feſten!« Ueber- haupt wird nach jenen drei Tagen jeder Verſtor-
*) Sepher Jareh Chattaim und Niſchmath Chajim.
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Seine Miſſethaten aber, die bei ſeinem Ab-
ſcheiden vor ihm ſtanden, gehen auch jetzt vor ihm
her, oder ſtehen auf ſeinem Leibe, und ſeine Seele
laͤuft auf ihm herum, und iſt traurig, weil ſie von
ihm getrennt ward. Wann der Leichnam begraben
iſt, erhebt ſich der Engel Duma und ſendet drei
ſeiner untergeordneten Engel, um an dem Todten
die Strafe des Schlagens, Chibbut hakkefer
genannt, zu vollziehen. Sie haben drei feurige
Ruthen, und geiſſeln damit die Seele und den
Leib *).
»Sieben Gerichte werden uͤber den Menſchen
gehalten, wenn er ſtirbt. Das erſte in dem Au-
genblick, wo die Seele den Leib verlaͤßt; das zwei-
te, wann ſeine Werke vor ihm hergehen und wider
ihn ausrufen; das dritte, wann ſein Leib ins Grab
gelegt wird; das vierte iſt das Gericht des Schla-
gens, Chibbut hakkefer; das fuͤnfte iſt das Gericht
der Wuͤrmer, wann nemlich dieſe ihn freſſen. War
der Verſtorbene hartherzig gegen ſeinen Naͤchſten
(d. h. gegen die Juden); ſo koͤmmt drei Tage nach
ſeiner Beendigung ein Engel, reißt den Leichnam
auf und ſchlaͤgt ihm ſeine Eingeweide ins Angeſicht
mit den Worten: »hier haſt du, was du in deinen
Bauch fraßeſt, denn du gabſt den Armen und Noth-
leidenden nichts von allen deinen Feſten!« Ueber-
haupt wird nach jenen drei Tagen jeder Verſtor-
*) Sepher Jareh Chattaim und Niſchmath Chajim.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 1. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule01_1822/227>, abgerufen am 24.11.2024.
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