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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896.

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lischen Kirche, welche dem Kampfe mit der weltlichen Ge-
walt, die auch von Gott ist, so lang als möglich auszu-
weichen sucht.

Damit ihr in dieser Sache ganz klar werdet nur
noch einen Vergleich. Stirbt euch jemand, so müßet ihr
beim Civilstand Anzeige machen, und euch den Schein
holen, wann der Verstorbene beerdigt werden dürfe. Ob
ihr dann eine kirchliche oder bürgerliche Beerdigung ver-
langet, läßt euch das Gesetz vollkommen frei.

So gehet auch mit der Braut auf das Rathhaus
nicht in der Absicht, den von Christus gewollten sakra-
mentalischen Ehevertrag abzuschließen; denn das verlangt
kein weltliches Gesetz und kann es nicht verlangen; sondern
in der Absicht, die von der bürgerlichen Gesellschaft vor-
geschriebenen Bedingungen zu erfüllen; denn sonst würde
euere in Christo und der Kirche geschlossene Ehe vom
Staat nicht anerkannt und euere Kinder nicht als eheliche
gelten. Was ihr hernach thuet, um das kümmert sich kein
weltliches Gesetz, wohl aber die katholische Kirche, die sich
ebenso wenig ändert als das Gesetz Jesu Christi; die
katholische Kirche, welche mit ihrer gottgeweihten Jung-
frauhand, die einzige Verwalterin dieses hl. Sakramentes
ist, und zugleich die tauglichste Beschützerin der Ehe.

Die Ehe ist eine Einrichtung Gottes für alle Zeiten,
für alle Orte, für alle Menschen. Damit will ich natür-
lich nicht behaupten, daß jeder Mensch zur Ehe verpflichtet sei
sondern nur, daß er ein Recht darauf habe, so lange er nicht
durch das Gelübde der Keuschheit darauf verzichtet, oder
aus irgend einem Grunde untauglich ist, dies Recht zu
beanspruchen. Die Ehe ist somit kein Vertrag, der auf
den Eigenthümlichkeiten dieser oder jener Nation beruht,
sondern in der Natur des Menschen und der beiden Ge-
schlechter begründet ist. Wer kann daher diese Ordnung
Gottes am besten bewachen? Jene Gesellschaft, welche

lischen Kirche, welche dem Kampfe mit der weltlichen Ge-
walt, die auch von Gott ist, so lang als möglich auszu-
weichen sucht.

Damit ihr in dieser Sache ganz klar werdet nur
noch einen Vergleich. Stirbt euch jemand, so müßet ihr
beim Civilstand Anzeige machen, und euch den Schein
holen, wann der Verstorbene beerdigt werden dürfe. Ob
ihr dann eine kirchliche oder bürgerliche Beerdigung ver-
langet, läßt euch das Gesetz vollkommen frei.

So gehet auch mit der Braut auf das Rathhaus
nicht in der Absicht, den von Christus gewollten sakra-
mentalischen Ehevertrag abzuschließen; denn das verlangt
kein weltliches Gesetz und kann es nicht verlangen; sondern
in der Absicht, die von der bürgerlichen Gesellschaft vor-
geschriebenen Bedingungen zu erfüllen; denn sonst würde
euere in Christo und der Kirche geschlossene Ehe vom
Staat nicht anerkannt und euere Kinder nicht als eheliche
gelten. Was ihr hernach thuet, um das kümmert sich kein
weltliches Gesetz, wohl aber die katholische Kirche, die sich
ebenso wenig ändert als das Gesetz Jesu Christi; die
katholische Kirche, welche mit ihrer gottgeweihten Jung-
frauhand, die einzige Verwalterin dieses hl. Sakramentes
ist, und zugleich die tauglichste Beschützerin der Ehe.

Die Ehe ist eine Einrichtung Gottes für alle Zeiten,
für alle Orte, für alle Menschen. Damit will ich natür-
lich nicht behaupten, daß jeder Mensch zur Ehe verpflichtet sei
sondern nur, daß er ein Recht darauf habe, so lange er nicht
durch das Gelübde der Keuschheit darauf verzichtet, oder
aus irgend einem Grunde untauglich ist, dies Recht zu
beanspruchen. Die Ehe ist somit kein Vertrag, der auf
den Eigenthümlichkeiten dieser oder jener Nation beruht,
sondern in der Natur des Menschen und der beiden Ge-
schlechter begründet ist. Wer kann daher diese Ordnung
Gottes am besten bewachen? Jene Gesellschaft, welche

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[89/0101] lischen Kirche, welche dem Kampfe mit der weltlichen Ge- walt, die auch von Gott ist, so lang als möglich auszu- weichen sucht. Damit ihr in dieser Sache ganz klar werdet nur noch einen Vergleich. Stirbt euch jemand, so müßet ihr beim Civilstand Anzeige machen, und euch den Schein holen, wann der Verstorbene beerdigt werden dürfe. Ob ihr dann eine kirchliche oder bürgerliche Beerdigung ver- langet, läßt euch das Gesetz vollkommen frei. So gehet auch mit der Braut auf das Rathhaus nicht in der Absicht, den von Christus gewollten sakra- mentalischen Ehevertrag abzuschließen; denn das verlangt kein weltliches Gesetz und kann es nicht verlangen; sondern in der Absicht, die von der bürgerlichen Gesellschaft vor- geschriebenen Bedingungen zu erfüllen; denn sonst würde euere in Christo und der Kirche geschlossene Ehe vom Staat nicht anerkannt und euere Kinder nicht als eheliche gelten. Was ihr hernach thuet, um das kümmert sich kein weltliches Gesetz, wohl aber die katholische Kirche, die sich ebenso wenig ändert als das Gesetz Jesu Christi; die katholische Kirche, welche mit ihrer gottgeweihten Jung- frauhand, die einzige Verwalterin dieses hl. Sakramentes ist, und zugleich die tauglichste Beschützerin der Ehe. Die Ehe ist eine Einrichtung Gottes für alle Zeiten, für alle Orte, für alle Menschen. Damit will ich natür- lich nicht behaupten, daß jeder Mensch zur Ehe verpflichtet sei sondern nur, daß er ein Recht darauf habe, so lange er nicht durch das Gelübde der Keuschheit darauf verzichtet, oder aus irgend einem Grunde untauglich ist, dies Recht zu beanspruchen. Die Ehe ist somit kein Vertrag, der auf den Eigenthümlichkeiten dieser oder jener Nation beruht, sondern in der Natur des Menschen und der beiden Ge- schlechter begründet ist. Wer kann daher diese Ordnung Gottes am besten bewachen? Jene Gesellschaft, welche

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Zitationshilfe: Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/101>, abgerufen am 21.05.2024.