der kaiserlichen Verwaltung, den unter Maximilian I. Innsbruck bildete, und dem (fast täglich wechselnden) Aufenthaltsorte des Kaisers "an den hof, wo der yetzo ist" (s. oben S. 158); weder die Route noch die Abgangszeit war festgelegt; bezeichnend hiefür ist der verursachte Aufwand, der 1501 nur 538 Gulden beträgt. Aber auch das Patent von 1516, in welchem dem Taxis schon ein Gehalt von mehreren hunderttausend Mark zuge- sichert wird, behandelt nur die Endziele: Innsbruck, Burgos, Neapel, Rom, Paris und das Maximum der Expeditions-Frist; von einer regelmässigen Route oder Abgangszeit ist noch keine Rede: der König kann noch grössere Eile verlangen, doch nicht öfter als 1--2mal im Monat, 1518 wird die über Württemberg gehende Route (vorübergehend) verlegt u. s. w.
II.
Die Familiengeschichte des Hauses Taxis ist in jenen Tagen ein Spiegelbild von dem Emporkommen der habsburgischen Hausmacht. Der Centralsitz, das "Generalat" der Taxis'schen Verwaltung war, wenigstens zu Lebzeiten Karls V. Brüssel, wo die Hauptlinie der Taxis, so Johann Baptista bis zu seinem Ab- leben im Jahr 1541 und sein Nachfolger Leonard I. (+ 1612) von 1541 residierte. Noch während der Dauer der Personal- union Oesterreichs mit den Niederlanden sorgt Johann Baptista dafür, dass für Spanien ein besonderer Generalpostmeister er- nannt wird: so bestanden wohl unter Karl V. zwei "spanische" General-Oberpostmeister von Taxis nebeneinander, der eine für die niederländisch-deutsche, der andere, der nicht unter der Brüsseler Oberleitung stand, für die Route von Madrid nach Genua, Mailand, Rom und Neapel. Johann Baptista (+ 1541) und Leonard I. (+ 1612) waren nicht kaiserlich deutsche, sondern -- Leonard wenigstens bis 1595 -- königl. spanische General-Oberpostmeister. --
Nach dem Ableben des Franz Taxis im Jahre 1517 werden Johann Baptista und seine Brüder Matthäus und Simon von Karl dem V. zu "Postmeistern aller seiner Reiche und Herrschaften" ernannt; ersterer erhält für die Unterhaltung der Verbindung zwischen Spanien und den Niederlanden durch Verordnung von
der kaiserlichen Verwaltung, den unter Maximilian I. Innsbruck bildete, und dem (fast täglich wechselnden) Aufenthaltsorte des Kaisers »an den hof, wo der yetzo ist« (s. oben S. 158); weder die Route noch die Abgangszeit war festgelegt; bezeichnend hiefür ist der verursachte Aufwand, der 1501 nur 538 Gulden beträgt. Aber auch das Patent von 1516, in welchem dem Taxis schon ein Gehalt von mehreren hunderttausend Mark zuge- sichert wird, behandelt nur die Endziele: Innsbruck, Burgos, Neapel, Rom, Paris und das Maximum der Expeditions-Frist; von einer regelmässigen Route oder Abgangszeit ist noch keine Rede: der König kann noch grössere Eile verlangen, doch nicht öfter als 1—2mal im Monat, 1518 wird die über Württemberg gehende Route (vorübergehend) verlegt u. s. w.
II.
Die Familiengeschichte des Hauses Taxis ist in jenen Tagen ein Spiegelbild von dem Emporkommen der habsburgischen Hausmacht. Der Centralsitz, das »Generalat« der Taxis’schen Verwaltung war, wenigstens zu Lebzeiten Karls V. Brüssel, wo die Hauptlinie der Taxis, so Johann Baptista bis zu seinem Ab- leben im Jahr 1541 und sein Nachfolger Leonard I. († 1612) von 1541 residierte. Noch während der Dauer der Personal- union Oesterreichs mit den Niederlanden sorgt Johann Baptista dafür, dass für Spanien ein besonderer Generalpostmeister er- nannt wird: so bestanden wohl unter Karl V. zwei »spanische« General-Oberpostmeister von Taxis nebeneinander, der eine für die niederländisch-deutsche, der andere, der nicht unter der Brüsseler Oberleitung stand, für die Route von Madrid nach Genua, Mailand, Rom und Neapel. Johann Baptista († 1541) und Leonard I. († 1612) waren nicht kaiserlich deutsche, sondern — Leonard wenigstens bis 1595 — königl. spanische General-Oberpostmeister. —
Nach dem Ableben des Franz Taxis im Jahre 1517 werden Johann Baptista und seine Brüder Matthäus und Simon von Karl dem V. zu »Postmeistern aller seiner Reiche und Herrschaften« ernannt; ersterer erhält für die Unterhaltung der Verbindung zwischen Spanien und den Niederlanden durch Verordnung von
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der kaiserlichen Verwaltung, den unter Maximilian I. Innsbruck
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Kaisers »an den hof, wo der yetzo ist« (s. oben S. 158); weder
die Route noch die Abgangszeit war festgelegt; bezeichnend
hiefür ist der verursachte Aufwand, der 1501 nur 538 Gulden
beträgt. Aber auch das Patent von 1516, in welchem dem
Taxis schon ein Gehalt von mehreren hunderttausend Mark zuge-
sichert wird, behandelt nur die Endziele: Innsbruck, Burgos,
Neapel, Rom, Paris und das Maximum der Expeditions-Frist;
von einer regelmässigen Route oder Abgangszeit ist noch keine
Rede: der König kann noch grössere Eile verlangen, doch nicht
öfter als 1—2mal im Monat, 1518 wird die über Württemberg
gehende Route (vorübergehend) verlegt u. s. w.
II.
Die Familiengeschichte des Hauses Taxis ist in jenen Tagen
ein Spiegelbild von dem Emporkommen der habsburgischen
Hausmacht. Der Centralsitz, das »Generalat« der Taxis’schen
Verwaltung war, wenigstens zu Lebzeiten Karls V. Brüssel, wo
die Hauptlinie der Taxis, so Johann Baptista bis zu seinem Ab-
leben im Jahr 1541 und sein Nachfolger Leonard I. († 1612)
von 1541 residierte. Noch während der Dauer der Personal-
union Oesterreichs mit den Niederlanden sorgt Johann Baptista
dafür, dass für Spanien ein besonderer Generalpostmeister er-
nannt wird: so bestanden wohl unter Karl V. zwei »spanische«
General-Oberpostmeister von Taxis nebeneinander, der eine für
die niederländisch-deutsche, der andere, der nicht unter der
Brüsseler Oberleitung stand, für die Route von Madrid nach
Genua, Mailand, Rom und Neapel. Johann Baptista († 1541)
und Leonard I. († 1612) waren nicht kaiserlich deutsche,
sondern — Leonard wenigstens bis 1595 — königl. spanische
General-Oberpostmeister. —
Nach dem Ableben des Franz Taxis im Jahre 1517 werden
Johann Baptista und seine Brüder Matthäus und Simon von
Karl dem V. zu »Postmeistern aller seiner Reiche und Herrschaften«
ernannt; ersterer erhält für die Unterhaltung der Verbindung
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/214>, abgerufen am 07.07.2024.
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