Herba und Zeiller der Abweichung auf dieser einen Route, wenn sie gleich die bedeutendste war, mit einigem Recht nicht zu gedenken brauchten.
Bemerkenswert ist, dass ein Synonymum von Posta, näm- lich "cambiatura" ("scambie delle correi" = Wechselstation), das in Italien bis ins 18. Jahrhundert, gleichzeitig, wenn auch seltener angewandt wurde, sich nicht im Amtsstil behaupten konnte. Ebenso ergieng es in Spanien den altehrwürdigen Worten "ve- reda" (Kourierstrasse), "veredario" (Kourier), "caballi veredarii" (Mietspferde), welche Worte von der Römerzeit her bis ins 19. Jahrhundert herein in spanischen Urkunden vorkommen. --
Nur wenige Jahrzehnte nach Herba zwang die Juristerei dem Wort eine Tendenz-Bedeutung auf; schon Hörnigk (1638) definiert (S. 10): "Posta est jus reale Majestatis, cursus publicos ordinarios juxtaque extraordinarios instituendi".
Je nach der Parteistellung adoptierten die Nachfolger Hörnigks diese -- auf den römisch-rechtlichen cursus publicus hinüber- leitende -- Begriffsbestimmung oder bekämpften sie. Eine Ver- mittelung versuchte 1699 Joh. Linnäus in einer Dissertation, indem er zwischen einer lateinischen und einer französischen Bedeutung des Wortes unterschieden wissen wollte. Die meisten nahmen Posta identisch mit Cursus publicus, und damit mit dem Recht auf die -- eben durch die neuzeitliche Postorganisation ent- behrlich gewordene und beseitigte -- "angaria", auf die Requi- sition "operarum et rerum", auf "operae subditorum vehicu- lares" (auf Frohnfuhren, Johann Schilter 1675, "territoire avec jurisdiction" Coqueville). Das Dictionaire historique von Mo- rery 1702 gibt dreierlei Begriffe; einmal bedeute das Wort "Post" "Courseacheval pour aller promptement d'un lieu a un autre. On donne aussi ce nom aux courriers meme ou aux logements = stationes -- stato -- qui sont etablis dans certaines distances, pour y tenir des chevaux prets et des relais".
Herba und Zeiller der Abweichung auf dieser einen Route, wenn sie gleich die bedeutendste war, mit einigem Recht nicht zu gedenken brauchten.
Bemerkenswert ist, dass ein Synonymum von Posta, näm- lich »cambiatura« (»scambie delle correi« = Wechselstation), das in Italien bis ins 18. Jahrhundert, gleichzeitig, wenn auch seltener angewandt wurde, sich nicht im Amtsstil behaupten konnte. Ebenso ergieng es in Spanien den altehrwürdigen Worten »ve- reda« (Kourierstrasse), »veredario« (Kourier), »caballi veredarii« (Mietspferde), welche Worte von der Römerzeit her bis ins 19. Jahrhundert herein in spanischen Urkunden vorkommen. —
Nur wenige Jahrzehnte nach Herba zwang die Juristerei dem Wort eine Tendenz-Bedeutung auf; schon Hörnigk (1638) definiert (S. 10): »Posta est jus reale Majestatis, cursus publicos ordinarios juxtaque extraordinarios instituendi«.
Je nach der Parteistellung adoptierten die Nachfolger Hörnigks diese — auf den römisch-rechtlichen cursus publicus hinüber- leitende — Begriffsbestimmung oder bekämpften sie. Eine Ver- mittelung versuchte 1699 Joh. Linnäus in einer Dissertation, indem er zwischen einer lateinischen und einer französischen Bedeutung des Wortes unterschieden wissen wollte. Die meisten nahmen Posta identisch mit Cursus publicus, und damit mit dem Recht auf die — eben durch die neuzeitliche Postorganisation ent- behrlich gewordene und beseitigte — »angaria«, auf die Requi- sition »operarum et rerum«, auf »operae subditorum vehicu- lares« (auf Frohnfuhren, Johann Schilter 1675, »territoire avec jurisdiction« Coqueville). Das Dictionaire historique von Mo- rery 1702 gibt dreierlei Begriffe; einmal bedeute das Wort »Post« »Courseàcheval pour aller promptement d’un lieu à un autre. On donne aussi ce nom aux courriers même ou aux logements = stationes — stato — qui sont établis dans certaines distances, pour y tenir des chevaux prets et des relais«.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0206"n="190"/>
Herba und Zeiller der Abweichung auf dieser einen Route, wenn<lb/>
sie gleich die bedeutendste war, mit einigem Recht nicht zu<lb/>
gedenken brauchten.</p><lb/><p>Bemerkenswert ist, dass ein Synonymum von Posta, näm-<lb/>
lich »cambiatura« (»scambie delle correi« = Wechselstation), das<lb/>
in Italien bis ins 18. Jahrhundert, gleichzeitig, wenn auch seltener<lb/>
angewandt wurde, sich nicht im <hirendition="#g">Amtsstil</hi> behaupten konnte.<lb/>
Ebenso ergieng es in Spanien den altehrwürdigen Worten »ve-<lb/>
reda« (Kourierstrasse), »veredario« (Kourier), »caballi veredarii«<lb/>
(Mietspferde), welche Worte von der Römerzeit her bis ins<lb/>
19. Jahrhundert herein in spanischen Urkunden vorkommen. —</p><lb/><p>Nur wenige Jahrzehnte nach Herba zwang die Juristerei dem<lb/>
Wort eine Tendenz-Bedeutung auf; schon Hörnigk (1638) definiert<lb/>
(S. 10): »Posta est jus reale Majestatis, <hirendition="#g">cursus publicos</hi><lb/>
ordinarios juxtaque extraordinarios instituendi«.</p><lb/><p>Je nach der Parteistellung adoptierten die Nachfolger Hörnigks<lb/>
diese — auf den römisch-rechtlichen cursus publicus hinüber-<lb/>
leitende — Begriffsbestimmung oder bekämpften sie. Eine Ver-<lb/>
mittelung versuchte 1699 Joh. Linnäus in einer Dissertation, indem<lb/>
er zwischen einer lateinischen und einer französischen Bedeutung<lb/>
des Wortes unterschieden wissen wollte. Die meisten nahmen<lb/>
Posta identisch mit Cursus publicus, und damit mit dem Recht<lb/>
auf die — eben durch die neuzeitliche Postorganisation ent-<lb/>
behrlich gewordene und beseitigte — »angaria«, auf die Requi-<lb/>
sition »operarum et rerum«, auf »operae subditorum vehicu-<lb/>
lares« (auf Frohnfuhren, Johann Schilter 1675, »territoire avec<lb/>
jurisdiction« Coqueville). Das Dictionaire historique von Mo-<lb/>
rery 1702 gibt dreierlei Begriffe; einmal bedeute das Wort »Post«<lb/>
»<hirendition="#g">Courseàcheval</hi> pour aller promptement d’un lieu à un autre.<lb/>
On donne aussi ce nom aux courriers même ou aux logements =<lb/>
stationes — stato — qui sont établis dans certaines distances,<lb/>
pour y tenir des chevaux prets et des relais«.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></body></text></TEI>
[190/0206]
Herba und Zeiller der Abweichung auf dieser einen Route, wenn
sie gleich die bedeutendste war, mit einigem Recht nicht zu
gedenken brauchten.
Bemerkenswert ist, dass ein Synonymum von Posta, näm-
lich »cambiatura« (»scambie delle correi« = Wechselstation), das
in Italien bis ins 18. Jahrhundert, gleichzeitig, wenn auch seltener
angewandt wurde, sich nicht im Amtsstil behaupten konnte.
Ebenso ergieng es in Spanien den altehrwürdigen Worten »ve-
reda« (Kourierstrasse), »veredario« (Kourier), »caballi veredarii«
(Mietspferde), welche Worte von der Römerzeit her bis ins
19. Jahrhundert herein in spanischen Urkunden vorkommen. —
Nur wenige Jahrzehnte nach Herba zwang die Juristerei dem
Wort eine Tendenz-Bedeutung auf; schon Hörnigk (1638) definiert
(S. 10): »Posta est jus reale Majestatis, cursus publicos
ordinarios juxtaque extraordinarios instituendi«.
Je nach der Parteistellung adoptierten die Nachfolger Hörnigks
diese — auf den römisch-rechtlichen cursus publicus hinüber-
leitende — Begriffsbestimmung oder bekämpften sie. Eine Ver-
mittelung versuchte 1699 Joh. Linnäus in einer Dissertation, indem
er zwischen einer lateinischen und einer französischen Bedeutung
des Wortes unterschieden wissen wollte. Die meisten nahmen
Posta identisch mit Cursus publicus, und damit mit dem Recht
auf die — eben durch die neuzeitliche Postorganisation ent-
behrlich gewordene und beseitigte — »angaria«, auf die Requi-
sition »operarum et rerum«, auf »operae subditorum vehicu-
lares« (auf Frohnfuhren, Johann Schilter 1675, »territoire avec
jurisdiction« Coqueville). Das Dictionaire historique von Mo-
rery 1702 gibt dreierlei Begriffe; einmal bedeute das Wort »Post«
»Courseàcheval pour aller promptement d’un lieu à un autre.
On donne aussi ce nom aux courriers même ou aux logements =
stationes — stato — qui sont établis dans certaines distances,
pour y tenir des chevaux prets et des relais«.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/206>, abgerufen am 07.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.