angewandt wird, sowie Franz von Taxis als "postmaister" unter- zeichnet.
Herba nun nimmt von dieser (Taxis'schen) Anwendung des Wortes keine Notiz, vielleicht aus naheliegenden Gründen, et- wa deshalb, weil er, als genuesischer Postmeister seinem Kon- kurrenten in Rom keine Konzession machen wollte, vielleicht weil er nur für Reisende schrieb und für solche damals nur die Postgelegenheit auf der Taxis'schen Transitroute benützbar war. Der Unterschied gegen die Anlage des Büchleins Codognos könnte dann daher herrühren, dass letzterer hauptsächlich auch über die richtige Adressierung und Instradierung der Briefe be- lehren wollte, vielleicht auch daher, dass Codogno Taxis'scher Beamter, und in den auf Herba folgenden Jahrzehnten die Pas- sagierbeförderung etwas komfortabler eingerichtet worden war. Mag dem nun sein, wie ihm wolle, jedenfalls hätte Herba, wenn die übertragene Bedeutung des Wortes "Post" in Italien ge- bräuchlich gewesen wäre, unter keinen Umständen sich jeglicher erläuternden Bemerkung enthalten können.
Dieser Umstand weist auf den französischen Ursprung des Wortes, aber damit auch auf den gleichen bezw. den französisch- flandrischen der Anstalt selbst hin. Dazu kommt weiter, dass ich das Wort "posta" in den spanischen Urkunden erst nach dem Auftreten der Taxis, zum erstenmal in einer solchen dd. Dez. 1517 erwähnt finde. In Anbetracht dessen, scheint es mir wahrscheinlich, dass dem Taxis'schen Institut dieser auszeich- nende Titel in Anlehnung an die französische Post 1) von An- fang an beigelegt wurde (1500: "capitaine et maistre des postes"). Sobald demgemäss und wo im damaligen deutschen Reich noch im 15. Jhh. dieses kritische Wort gebraucht wird, dürfte dies als ein Beweis für das Auftreten der Taxis'schen Verwaltung verwertet werden können. Ich bin aber sicher, dass das Wort sich erst dann im deutschen Amtsstil vorfindet, nachdem Flandern-Burgund mit dem Hause Habsburg vereinigt worden war.
1) In Verbindung mit der organisierten Anstalt -- allerdings nicht schon als direkte Bezeichnung für dieselbe -- kommt in den französischen Patenten das Wort zum erstenmal 1487 vor.
angewandt wird, sowie Franz von Taxis als »postmaister« unter- zeichnet.
Herba nun nimmt von dieser (Taxis’schen) Anwendung des Wortes keine Notiz, vielleicht aus naheliegenden Gründen, et- wa deshalb, weil er, als genuesischer Postmeister seinem Kon- kurrenten in Rom keine Konzession machen wollte, vielleicht weil er nur für Reisende schrieb und für solche damals nur die Postgelegenheit auf der Taxis’schen Transitroute benützbar war. Der Unterschied gegen die Anlage des Büchleins Codognos könnte dann daher herrühren, dass letzterer hauptsächlich auch über die richtige Adressierung und Instradierung der Briefe be- lehren wollte, vielleicht auch daher, dass Codogno Taxis’scher Beamter, und in den auf Herba folgenden Jahrzehnten die Pas- sagierbeförderung etwas komfortabler eingerichtet worden war. Mag dem nun sein, wie ihm wolle, jedenfalls hätte Herba, wenn die übertragene Bedeutung des Wortes »Post« in Italien ge- bräuchlich gewesen wäre, unter keinen Umständen sich jeglicher erläuternden Bemerkung enthalten können.
Dieser Umstand weist auf den französischen Ursprung des Wortes, aber damit auch auf den gleichen bezw. den französisch- flandrischen der Anstalt selbst hin. Dazu kommt weiter, dass ich das Wort »posta« in den spanischen Urkunden erst nach dem Auftreten der Taxis, zum erstenmal in einer solchen dd. Dez. 1517 erwähnt finde. In Anbetracht dessen, scheint es mir wahrscheinlich, dass dem Taxis’schen Institut dieser auszeich- nende Titel in Anlehnung an die französische Post 1) von An- fang an beigelegt wurde (1500: »capitaine et maistre des postes«). Sobald demgemäss und wo im damaligen deutschen Reich noch im 15. Jhh. dieses kritische Wort gebraucht wird, dürfte dies als ein Beweis für das Auftreten der Taxis’schen Verwaltung verwertet werden können. Ich bin aber sicher, dass das Wort sich erst dann im deutschen Amtsstil vorfindet, nachdem Flandern-Burgund mit dem Hause Habsburg vereinigt worden war.
1) In Verbindung mit der organisierten Anstalt — allerdings nicht schon als direkte Bezeichnung für dieselbe — kommt in den französischen Patenten das Wort zum erstenmal 1487 vor.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0204"n="188"/>
angewandt wird, sowie Franz von Taxis als <hirendition="#i">»postmaister«</hi> unter-<lb/>
zeichnet.</p><lb/><p>Herba nun nimmt von dieser (Taxis’schen) Anwendung des<lb/>
Wortes keine Notiz, vielleicht aus naheliegenden Gründen, et-<lb/>
wa deshalb, weil er, als genuesischer Postmeister seinem Kon-<lb/>
kurrenten in Rom keine Konzession machen wollte, vielleicht<lb/>
weil er nur für Reisende schrieb und für solche damals nur die<lb/>
Postgelegenheit auf der Taxis’schen Transitroute benützbar war.<lb/>
Der Unterschied gegen die Anlage des Büchleins Codognos<lb/>
könnte dann daher herrühren, dass letzterer hauptsächlich auch<lb/>
über die richtige Adressierung und Instradierung der Briefe be-<lb/>
lehren wollte, vielleicht auch daher, dass Codogno Taxis’scher<lb/>
Beamter, und in den auf Herba folgenden Jahrzehnten die Pas-<lb/>
sagierbeförderung etwas komfortabler eingerichtet worden war.<lb/>
Mag dem nun sein, wie ihm wolle, jedenfalls hätte Herba, wenn<lb/>
die übertragene Bedeutung des Wortes »Post« in Italien ge-<lb/>
bräuchlich gewesen wäre, unter keinen Umständen sich jeglicher<lb/>
erläuternden Bemerkung enthalten können.</p><lb/><p>Dieser Umstand weist auf den französischen Ursprung des<lb/>
Wortes, aber damit auch auf den gleichen bezw. den französisch-<lb/><hirendition="#g">flandrischen der Anstalt selbst</hi> hin. Dazu kommt weiter,<lb/>
dass ich das Wort »posta« in den <hirendition="#g">spanischen</hi> Urkunden erst<lb/>
nach dem Auftreten der Taxis, zum erstenmal in einer solchen dd.<lb/>
Dez. 1517 erwähnt finde. In Anbetracht dessen, scheint es mir<lb/>
wahrscheinlich, dass dem Taxis’schen Institut dieser auszeich-<lb/>
nende Titel in Anlehnung an die französische Post <noteplace="foot"n="1)">In Verbindung mit der organisierten Anstalt — allerdings nicht<lb/>
schon als direkte Bezeichnung für dieselbe — kommt in den französischen<lb/>
Patenten das Wort zum erstenmal 1487 vor.</note> von An-<lb/>
fang an beigelegt wurde (1500: »capitaine et maistre des postes«).<lb/>
Sobald demgemäss und wo im damaligen deutschen Reich noch<lb/>
im 15. Jhh. dieses kritische Wort gebraucht wird, dürfte dies<lb/>
als ein <hirendition="#g">Beweis für das Auftreten der Taxis’schen<lb/>
Verwaltung</hi> verwertet werden können. Ich bin aber sicher,<lb/>
dass das Wort sich erst dann im deutschen Amtsstil vorfindet,<lb/>
nachdem Flandern-Burgund mit dem Hause Habsburg vereinigt<lb/>
worden war.</p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[188/0204]
angewandt wird, sowie Franz von Taxis als »postmaister« unter-
zeichnet.
Herba nun nimmt von dieser (Taxis’schen) Anwendung des
Wortes keine Notiz, vielleicht aus naheliegenden Gründen, et-
wa deshalb, weil er, als genuesischer Postmeister seinem Kon-
kurrenten in Rom keine Konzession machen wollte, vielleicht
weil er nur für Reisende schrieb und für solche damals nur die
Postgelegenheit auf der Taxis’schen Transitroute benützbar war.
Der Unterschied gegen die Anlage des Büchleins Codognos
könnte dann daher herrühren, dass letzterer hauptsächlich auch
über die richtige Adressierung und Instradierung der Briefe be-
lehren wollte, vielleicht auch daher, dass Codogno Taxis’scher
Beamter, und in den auf Herba folgenden Jahrzehnten die Pas-
sagierbeförderung etwas komfortabler eingerichtet worden war.
Mag dem nun sein, wie ihm wolle, jedenfalls hätte Herba, wenn
die übertragene Bedeutung des Wortes »Post« in Italien ge-
bräuchlich gewesen wäre, unter keinen Umständen sich jeglicher
erläuternden Bemerkung enthalten können.
Dieser Umstand weist auf den französischen Ursprung des
Wortes, aber damit auch auf den gleichen bezw. den französisch-
flandrischen der Anstalt selbst hin. Dazu kommt weiter,
dass ich das Wort »posta« in den spanischen Urkunden erst
nach dem Auftreten der Taxis, zum erstenmal in einer solchen dd.
Dez. 1517 erwähnt finde. In Anbetracht dessen, scheint es mir
wahrscheinlich, dass dem Taxis’schen Institut dieser auszeich-
nende Titel in Anlehnung an die französische Post 1) von An-
fang an beigelegt wurde (1500: »capitaine et maistre des postes«).
Sobald demgemäss und wo im damaligen deutschen Reich noch
im 15. Jhh. dieses kritische Wort gebraucht wird, dürfte dies
als ein Beweis für das Auftreten der Taxis’schen
Verwaltung verwertet werden können. Ich bin aber sicher,
dass das Wort sich erst dann im deutschen Amtsstil vorfindet,
nachdem Flandern-Burgund mit dem Hause Habsburg vereinigt
worden war.
1) In Verbindung mit der organisierten Anstalt — allerdings nicht
schon als direkte Bezeichnung für dieselbe — kommt in den französischen
Patenten das Wort zum erstenmal 1487 vor.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/204>, abgerufen am 07.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.