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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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der Post-Reformation von 1595?) einen festen Gebührentarif ein 1).
Noch das Gutachten von H. Fugger und M. Ilsung dd. 1580
hatte nur verlangt, es möchten sich die Taxis "mit den Handels-
leuten eines billigen Postgelds, auch einer gewissen Zeit zu
Lieferung der Briefe vergleichen".

Die Frankatur für einen über mehrere Landesposten hinaus
zu spedierenden Transit-Brief wurde erst zwei Jahrhunderte
später ermöglicht 2). Wenn man", belehrt Codogno in der Ausgabe
von 1611, S. 342 seine Leser, "Briefe z. B. von Rom nach Verona
senden will, so gehört es sich, dass man hiefür das Porto bis
Mantua vorauserlegt, weil dort der Kurier sein Brieffelleisen
weiter gibt. Allerdings steht es einem frei, den Brief an einen
Spediteur in Mantua zu adressieren, der dann das für die Streke
bis Mantua rückständige Porto nachbezahlt. Für einen nach
Luzern bestimmten Brief hat man in Rom bis Mailand zu zahlen,
falls man nicht ein Kouvert für Mailand an einen Spediteur bei-
schliesst, der den Brief auslöst und weiter nach Luzern aufgibt."

Diese Schwierigkeit der Transit-Behandlung und die Not-
wendigkeit des Ineinanderrechnens war es, welche die Handels-
kreise schliesslich der zentralisierten Reichslehenspost geneigt
machten. Bezeichnend in dieser Beziehung ist in dem Fugger-
Ilsung'schen Gutachten d. d. 1580 (fol. 13 der Stuttgarter Hand-
schriften-Sammlung) nachfolgende Auslassung: "Den Handels-
leuten", heisst es darin, "würde es gar beschwerlich fallen, dass
sie allezeit für fünf oder sechs Posten Postgeld zahlen müssen;
Henot in Cöln verstehe sich allbereit dazu, das Postgeld bis
gegen Venedig einzunehmen, dagegen nicht mehr als acht Posten
(bis Rheinhausen) zu unterhalten. So würde nur einer der

1) Den bekannten eingehenden Porto-Tarif des Frankfurter Reichspost-
amts nebst Uebersicht über die abgehenden und ankommenden Posten
dd. 1622 bringt Faulhaber loc. cit. S. 40/41 zum Abdruck.
2) Noch Beust (1748) teilt mit, dass "wenn die Briefe auf unterschied-
liche Posten kommen, es unmöglich sei, dass man dieselbige ganz frankieren
kann". Nach Stäger wurde z. B. ein Brief von Appenzell nach Lausanne,
der durch St. Gallen, Thurgau, Zürich, Aarau, Bern und Freiburg transi-
tierte, mit 6 Transittaxen und 7 Auslagebeträgen belastet. Als Porto für
die Strecke Zürich-Freiburg wurden in Freiburg 9 Kreuzer, in Zürich
4 Kreuzer erhoben.

der Post-Reformation von 1595?) einen festen Gebührentarif ein 1).
Noch das Gutachten von H. Fugger und M. Ilsung dd. 1580
hatte nur verlangt, es möchten sich die Taxis »mit den Handels-
leuten eines billigen Postgelds, auch einer gewissen Zeit zu
Lieferung der Briefe vergleichen«.

Die Frankatur für einen über mehrere Landesposten hinaus
zu spedierenden Transit-Brief wurde erst zwei Jahrhunderte
später ermöglicht 2). Wenn man«, belehrt Codogno in der Ausgabe
von 1611, S. 342 seine Leser, »Briefe z. B. von Rom nach Verona
senden will, so gehört es sich, dass man hiefür das Porto bis
Mantua vorauserlegt, weil dort der Kurier sein Brieffelleisen
weiter gibt. Allerdings steht es einem frei, den Brief an einen
Spediteur in Mantua zu adressieren, der dann das für die Streke
bis Mantua rückständige Porto nachbezahlt. Für einen nach
Luzern bestimmten Brief hat man in Rom bis Mailand zu zahlen,
falls man nicht ein Kouvert für Mailand an einen Spediteur bei-
schliesst, der den Brief auslöst und weiter nach Luzern aufgibt.«

Diese Schwierigkeit der Transit-Behandlung und die Not-
wendigkeit des Ineinanderrechnens war es, welche die Handels-
kreise schliesslich der zentralisierten Reichslehenspost geneigt
machten. Bezeichnend in dieser Beziehung ist in dem Fugger-
Ilsung’schen Gutachten d. d. 1580 (fol. 13 der Stuttgarter Hand-
schriften-Sammlung) nachfolgende Auslassung: »Den Handels-
leuten«, heisst es darin, »würde es gar beschwerlich fallen, dass
sie allezeit für fünf oder sechs Posten Postgeld zahlen müssen;
Henot in Cöln verstehe sich allbereit dazu, das Postgeld bis
gegen Venedig einzunehmen, dagegen nicht mehr als acht Posten
(bis Rheinhausen) zu unterhalten. So würde nur einer der

1) Den bekannten eingehenden Porto-Tarif des Frankfurter Reichspost-
amts nebst Uebersicht über die abgehenden und ankommenden Posten
dd. 1622 bringt Faulhaber loc. cit. S. 40/41 zum Abdruck.
2) Noch Beust (1748) teilt mit, dass »wenn die Briefe auf unterschied-
liche Posten kommen, es unmöglich sei, dass man dieselbige ganz frankieren
kann«. Nach Stäger wurde z. B. ein Brief von Appenzell nach Lausanne,
der durch St. Gallen, Thurgau, Zürich, Aarau, Bern und Freiburg transi-
tierte, mit 6 Transittaxen und 7 Auslagebeträgen belastet. Als Porto für
die Strecke Zürich-Freiburg wurden in Freiburg 9 Kreuzer, in Zürich
4 Kreuzer erhoben.
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[167/0183] der Post-Reformation von 1595?) einen festen Gebührentarif ein 1). Noch das Gutachten von H. Fugger und M. Ilsung dd. 1580 hatte nur verlangt, es möchten sich die Taxis »mit den Handels- leuten eines billigen Postgelds, auch einer gewissen Zeit zu Lieferung der Briefe vergleichen«. Die Frankatur für einen über mehrere Landesposten hinaus zu spedierenden Transit-Brief wurde erst zwei Jahrhunderte später ermöglicht 2). Wenn man«, belehrt Codogno in der Ausgabe von 1611, S. 342 seine Leser, »Briefe z. B. von Rom nach Verona senden will, so gehört es sich, dass man hiefür das Porto bis Mantua vorauserlegt, weil dort der Kurier sein Brieffelleisen weiter gibt. Allerdings steht es einem frei, den Brief an einen Spediteur in Mantua zu adressieren, der dann das für die Streke bis Mantua rückständige Porto nachbezahlt. Für einen nach Luzern bestimmten Brief hat man in Rom bis Mailand zu zahlen, falls man nicht ein Kouvert für Mailand an einen Spediteur bei- schliesst, der den Brief auslöst und weiter nach Luzern aufgibt.« Diese Schwierigkeit der Transit-Behandlung und die Not- wendigkeit des Ineinanderrechnens war es, welche die Handels- kreise schliesslich der zentralisierten Reichslehenspost geneigt machten. Bezeichnend in dieser Beziehung ist in dem Fugger- Ilsung’schen Gutachten d. d. 1580 (fol. 13 der Stuttgarter Hand- schriften-Sammlung) nachfolgende Auslassung: »Den Handels- leuten«, heisst es darin, »würde es gar beschwerlich fallen, dass sie allezeit für fünf oder sechs Posten Postgeld zahlen müssen; Henot in Cöln verstehe sich allbereit dazu, das Postgeld bis gegen Venedig einzunehmen, dagegen nicht mehr als acht Posten (bis Rheinhausen) zu unterhalten. So würde nur einer der 1) Den bekannten eingehenden Porto-Tarif des Frankfurter Reichspost- amts nebst Uebersicht über die abgehenden und ankommenden Posten dd. 1622 bringt Faulhaber loc. cit. S. 40/41 zum Abdruck. 2) Noch Beust (1748) teilt mit, dass »wenn die Briefe auf unterschied- liche Posten kommen, es unmöglich sei, dass man dieselbige ganz frankieren kann«. Nach Stäger wurde z. B. ein Brief von Appenzell nach Lausanne, der durch St. Gallen, Thurgau, Zürich, Aarau, Bern und Freiburg transi- tierte, mit 6 Transittaxen und 7 Auslagebeträgen belastet. Als Porto für die Strecke Zürich-Freiburg wurden in Freiburg 9 Kreuzer, in Zürich 4 Kreuzer erhoben.

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/183>, abgerufen am 21.11.2024.