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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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Strecke Köln-Frankfurt-Augsburg. Wegen des letzteren Kurses
führt ein Memorial der Frankfurter und Augsburger Kaufleute
dd. 1587 in charakteristischer Weise aus: vor etlichen Jahren
sei bei der Post von Köln über Frankfurt nach Augsburg "oft
und vielmal grosse Säumnuss und Verhinderung entstanden
"; um
diesem Uebel abzuhelfen hätten die Kaufleute reitende Boten
auf ihre Kosten bestellt, so dass man durch dieselben von 8
zu 8 Tagen "fast an allen Orten der ganzen Christenheit gute
Nachricht haben könne" (s. Ennen, Geschichte des Postwesens
in Köln, 1878, und Faulhaber in dem Archiv für Frankfurter
Geschichte, 1883, S. 17 und 45).

Dass die Taxis'sche Post die rasche Ueberweisung an den
Knotenpunkten sich sehr angelegen sein liess, bezeugt ein Be-
richt des Ahasv. Fritschius (van den Birghden) "De regali vi-
arum publicarum", der besagt: zu seiner Zeit, im J. 1598, "sei
auf dem Postamt in Rheinhausen die grösste Konkurrenz ge-
wesen, und haben darüber, gleich nach abgefertigten Ober- und
niederländischen Posten die nach Speyer gehörigen Briefe noch
selbigen Tags distribuieren lassen müssen". Bezüglich der
hansestädtischen Botenanstalt schildert Kirchenpauer
(Programm cit. 1841, S. 41) den Entwickelungsgang folgender-
massen: "Die Leute, die aus dem Botenlaufen (scil. ein) Geschäft
machten, affigierten, so oft sie eine Reise unternehmen wollten,
eine desfallige Anzeige an der Börse und sammelten die Briefe
ein; dazu aber war die Erlaubnis der Aelterleute erforderlich,
und diese knüpften sie sehr bald an gewisse Bedingungen. So
kam das Botenwesen und zwar zuerst die Korrespondenz mit
Flandern, allmählig in eine gewisse Ordnung. Die Boten nach
Antwerpen wurden (wahrscheinlich 1570 zuerst) förmlich beeidigt,
und an bestimmte Abgangstage gebunden. Dafür erhielten sie
eine Art Privilegium. Beeinträchtigungen desselben durch die
Boten des Hansischen Kontors in Antwerpen, veranlassten einen
Briefwechsel mit dem Letzteren, und auf dessen Bitten verfassten
die Aelterleute am 10. Juli 1578 eine förmliche "Ordnung für
die Boten auf Antwerpen". Auf ganz ähnliche Weise, nur besser,
wurde 1586 durch eine Verordnung das Botenwesen auf
Köln reguliert (hier werden ausser den Abgangstagen auch

Strecke Köln-Frankfurt-Augsburg. Wegen des letzteren Kurses
führt ein Memorial der Frankfurter und Augsburger Kaufleute
dd. 1587 in charakteristischer Weise aus: vor etlichen Jahren
sei bei der Post von Köln über Frankfurt nach Augsburg »oft
und vielmal grosse Säumnuss und Verhinderung entstanden
«; um
diesem Uebel abzuhelfen hätten die Kaufleute reitende Boten
auf ihre Kosten bestellt, so dass man durch dieselben von 8
zu 8 Tagen »fast an allen Orten der ganzen Christenheit gute
Nachricht haben könne« (s. Ennen, Geschichte des Postwesens
in Köln, 1878, und Faulhaber in dem Archiv für Frankfurter
Geschichte, 1883, S. 17 und 45).

Dass die Taxis’sche Post die rasche Ueberweisung an den
Knotenpunkten sich sehr angelegen sein liess, bezeugt ein Be-
richt des Ahasv. Fritschius (van den Birghden) »De regali vi-
arum publicarum«, der besagt: zu seiner Zeit, im J. 1598, »sei
auf dem Postamt in Rheinhausen die grösste Konkurrenz ge-
wesen, und haben darüber, gleich nach abgefertigten Ober- und
niederländischen Posten die nach Speyer gehörigen Briefe noch
selbigen Tags distribuieren lassen müssen«. Bezüglich der
hansestädtischen Botenanstalt schildert Kirchenpauer
(Programm cit. 1841, S. 41) den Entwickelungsgang folgender-
massen: »Die Leute, die aus dem Botenlaufen (scil. ein) Geschäft
machten, affigierten, so oft sie eine Reise unternehmen wollten,
eine desfallige Anzeige an der Börse und sammelten die Briefe
ein; dazu aber war die Erlaubnis der Aelterleute erforderlich,
und diese knüpften sie sehr bald an gewisse Bedingungen. So
kam das Botenwesen und zwar zuerst die Korrespondenz mit
Flandern, allmählig in eine gewisse Ordnung. Die Boten nach
Antwerpen wurden (wahrscheinlich 1570 zuerst) förmlich beeidigt,
und an bestimmte Abgangstage gebunden. Dafür erhielten sie
eine Art Privilegium. Beeinträchtigungen desselben durch die
Boten des Hansischen Kontors in Antwerpen, veranlassten einen
Briefwechsel mit dem Letzteren, und auf dessen Bitten verfassten
die Aelterleute am 10. Juli 1578 eine förmliche »Ordnung für
die Boten auf Antwerpen«. Auf ganz ähnliche Weise, nur besser,
wurde 1586 durch eine Verordnung das Botenwesen auf
Köln reguliert (hier werden ausser den Abgangstagen auch

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[164/0180] Strecke Köln-Frankfurt-Augsburg. Wegen des letzteren Kurses führt ein Memorial der Frankfurter und Augsburger Kaufleute dd. 1587 in charakteristischer Weise aus: vor etlichen Jahren sei bei der Post von Köln über Frankfurt nach Augsburg »oft und vielmal grosse Säumnuss und Verhinderung entstanden«; um diesem Uebel abzuhelfen hätten die Kaufleute reitende Boten auf ihre Kosten bestellt, so dass man durch dieselben von 8 zu 8 Tagen »fast an allen Orten der ganzen Christenheit gute Nachricht haben könne« (s. Ennen, Geschichte des Postwesens in Köln, 1878, und Faulhaber in dem Archiv für Frankfurter Geschichte, 1883, S. 17 und 45). Dass die Taxis’sche Post die rasche Ueberweisung an den Knotenpunkten sich sehr angelegen sein liess, bezeugt ein Be- richt des Ahasv. Fritschius (van den Birghden) »De regali vi- arum publicarum«, der besagt: zu seiner Zeit, im J. 1598, »sei auf dem Postamt in Rheinhausen die grösste Konkurrenz ge- wesen, und haben darüber, gleich nach abgefertigten Ober- und niederländischen Posten die nach Speyer gehörigen Briefe noch selbigen Tags distribuieren lassen müssen«. Bezüglich der hansestädtischen Botenanstalt schildert Kirchenpauer (Programm cit. 1841, S. 41) den Entwickelungsgang folgender- massen: »Die Leute, die aus dem Botenlaufen (scil. ein) Geschäft machten, affigierten, so oft sie eine Reise unternehmen wollten, eine desfallige Anzeige an der Börse und sammelten die Briefe ein; dazu aber war die Erlaubnis der Aelterleute erforderlich, und diese knüpften sie sehr bald an gewisse Bedingungen. So kam das Botenwesen und zwar zuerst die Korrespondenz mit Flandern, allmählig in eine gewisse Ordnung. Die Boten nach Antwerpen wurden (wahrscheinlich 1570 zuerst) förmlich beeidigt, und an bestimmte Abgangstage gebunden. Dafür erhielten sie eine Art Privilegium. Beeinträchtigungen desselben durch die Boten des Hansischen Kontors in Antwerpen, veranlassten einen Briefwechsel mit dem Letzteren, und auf dessen Bitten verfassten die Aelterleute am 10. Juli 1578 eine förmliche »Ordnung für die Boten auf Antwerpen«. Auf ganz ähnliche Weise, nur besser, wurde 1586 durch eine Verordnung das Botenwesen auf Köln reguliert (hier werden ausser den Abgangstagen auch

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/180>, abgerufen am 30.04.2024.