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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden.

3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt.

Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben.

4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen.

Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn.

5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt.

Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda.

6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen.

Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen.

7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber -

durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden.

3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt.

Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben.

4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen.

Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn.

5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt.

Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda.

6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen.

Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen.

7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber -

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durch Heinrich Julium Edlen
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                     Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda.</p>
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                     Sarchshausen.</p>
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                     vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff
                     vnd Tiele Borchardt von Adelebssen.</p>
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[0013] durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden. 3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt. Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben. 4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen. Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn. 5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt. Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda. 6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen. Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen. 7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber -

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/13>, abgerufen am 26.04.2024.