Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden. 3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt. Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben. 4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen. Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn. 5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt. Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda. 6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen. Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen. 7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber - durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden. 3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt. Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben. 4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen. Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn. 5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt. Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda. 6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen. Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen. 7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0013"/> durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden.</p> <p>3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt.</p> <p>Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben.</p> <p>4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen.</p> <p>Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn.</p> <p>5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt.</p> <p>Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda.</p> <p>6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen.</p> <p>Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen.</p> <p>7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber - </p> </div> </body> </text> </TEI> [0013]
durch Heinrich Julium Edlen Herrn von Warbergk vnd Friederich Ganß nachgeführet werden.
3. Die dritte Fahne mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen / soll führen Hans Christoff von Windelt.
Deme soll das dritte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Honsteinischen Wapen nach geführet werden / durch Hans von Westerhagen / vnd Philip von Bulschleben.
4. Die vierdte Fahne / mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / führet Johan von Benigsen.
Deme soll das vierdte Pferdt mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen vor der Brust / vnd auff beiden seiten mit dem Gräfflichen Braunheusischen Wapen / nachgeführet werden / durch Hans Schencken vnd Joachim von Gustedt Sohn.
5. Die fünffte Fahne / mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen / soll führen Christoff von Dorstadt.
Deme soll das fünffte Pferdt auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Gräfflichen Häyschen Wapen nachgeführet werden / durch Ernst Schencken vnd Friederich von Wintzingeroda.
6. Die sechste Fahne / mit der Herrschafft Homburgk Wapen / führet Sarchshausen.
Deme sol das sechste Pferdt / auch schwartz bekleidet auff beiden seiten / vnd vor der Brust mit dem Hombürgischen Wapen nachgeführet werden / durch Christoff vnd Tiele Borchardt von Adelebssen.
7. Die siebende Fahne / mit dem Gräfflichen Eber -
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/13 |
Zitationshilfe: | Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/13>, abgerufen am 16.02.2025. |