Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613.2. Fructus. Die dritte Frucht ist: Justitia vel AEquitas. Der Gerechtigkeit Billigkeit ist S. F. G. von Hertzen zugethan gewesen / hat dieselbige vnd in jrem Lande vnd Gebiet nach vermögen gehandhabet / vnd einem jedern / der Gebür vnd Erkentnüß nach / widerfahren lassen. Vnnd wenn man vnrechtmessigen Process gegen einen oder den andern / aus Verbitterung vnnd bösen Affecten, hat wöllen vornehmen vnd gebrauchen / vnnd also die Justitien oder das rechte Recht sich vnterstanden vorbey zu gehen ist S. F. G. wenn sie solches vermerckt / zum Höchsten drüber entrüstet / auch eben herb vnd scharff denen zugesprochen vnnd tapffer abgelesen / die mit so vnbefügten Händeln der heilsamen Justitien zu wieder / vnd zu Vnterdrückung vnschüldiger Leut sind vmbgangen. Da aber je in allen Sachen / vnd mit allen Leuten es so gar Schnurgleich vnd Poltzenrecht nicht getroffen / wie denn kein Regiement gantz perfect sein kan / so heists wie Cicero sagt. Ei, qui in summa tendit ad justitiam, leviores injuriae sunt condonandae, Man muß bißweilen mit Regenten gedult haben. Die vierdte Frucht ist: Beneficentia seu liberalitas. S. F. G. 4. Fructus.haben Kirchen vnnd Schulen / sampt deroselben / Diener reichlich begabet / befördert vnd vnterhalten / wie sie denn an diese Schloßkirchen ein sehr grosses gewendet / als vor Augen / das dergleichen herrlich vnd zirlich gebewde in Deutschland nicht viel wird, zufinden seyn: Sie haben noch in newligkeit zu vnserm geringen Gebew der Kirchen allhie auffm Gottsacker 50. Thaler / 10. Füder Dilen / vnd denn noch 30. Thaler zun Fenstern gnedig verehren lassen. So weiß man auch wie eine ansehnliche summam S. F. G. zu auffbawung der newen Kirchen zu Wolffenbüttel / Item, zur fundation vnd Auffrichtung der Kirchen zu Praag / vnd anders mehr / gelegt vnd angewendet. So ist auch S. F. G. gegen jhre Diener sehr gutthätig gewesen / dieselbigen mit Kleydern / vnd andern Donarijs, Gnaden Gaben / vnnd Ehrengeschencken stadtlich begabet vnd Fürstlich angesehen. Die Armen haben S. F. G. Beneficents 2. Fructus. Die dritte Frucht ist: Justitia vel AEquitas. Der Gerechtigkeit Billigkeit ist S. F. G. von Hertzen zugethan gewesen / hat dieselbige vnd in jrem Lande vnd Gebiet nach vermögẽ gehandhabet / vnd einem jedern / der Gebür vnd Erkentnüß nach / widerfahren lassen. Vnnd wenn man vnrechtmessigen Process gegen einen oder den andern / aus Verbitterung vnnd bösen Affecten, hat wöllen vornehmen vnd gebrauchen / vnnd also die Justitien oder das rechte Recht sich vnterstanden vorbey zu gehen ist S. F. G. wenn sie solches vermerckt / zum Höchsten drüber entrüstet / auch eben herb vnd scharff denen zugesprochen vnnd tapffer abgelesen / die mit so vnbefügten Händeln der heilsamen Justitien zu wieder / vnd zu Vnterdrückung vnschüldiger Leut sind vmbgangen. Da aber je in allen Sachen / vnd mit allen Leutẽ es so gar Schnurgleich vnd Poltzenrecht nicht getroffen / wie denn kein Regiement gantz perfect sein kan / so heists wie Cicero sagt. Ei, qui in summa tendit ad justitiam, leviores injuriae sunt condonandae, Man muß bißweilen mit Regenten gedult haben. Die vierdte Frucht ist: Beneficentia seu liberalitas. S. F. G. 4. Fructus.haben Kirchen vnnd Schulen / sampt deroselben / Diener reichlich begabet / befördert vnd vnterhalten / wie sie denn an diese Schloßkirchen ein sehr grosses gewendet / als vor Augen / das dergleichen herrlich vnd zirlich gebewde in Deutschland nicht viel wird, zufindẽ seyn: Sie haben noch in newligkeit zu vnserm geringen Gebew der Kirchen allhie auffm Gottsacker 50. Thaler / 10. Füder Dilen / vnd denn noch 30. Thaler zun Fenstern gnedig verehren lassen. So weiß man auch wie eine ansehnliche summam S. F. G. zu auffbawung der newen Kirchen zu Wolffenbüttel / Item, zur fundation vnd Auffrichtung der Kirchen zu Praag / vnd anders mehr / gelegt vnd angewendet. So ist auch S. F. G. gegen jhre Diener sehr gutthätig gewesen / dieselbigen mit Kleydern / vnd andern Donarijs, Gnaden Gaben / vnnd Ehrengeschencken stadtlich begabet vnd Fürstlich angesehen. Die Armen haben S. F. G. Beneficents <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0036"/> <note place="left">2. Fructus.</note> <p>Die dritte Frucht ist: Justitia vel AEquitas. Der Gerechtigkeit Billigkeit ist S. F. G. von Hertzen zugethan gewesen / hat dieselbige vnd in jrem Lande vnd Gebiet nach vermögẽ gehandhabet / vnd einem jedern / der Gebür vnd Erkentnüß nach / widerfahren lassen. Vnnd wenn man vnrechtmessigen Process gegen einen oder den andern / aus Verbitterung vnnd bösen Affecten, hat wöllen vornehmen vnd gebrauchen / vnnd also die Justitien oder das rechte Recht sich vnterstanden vorbey zu gehen ist S. F. G. wenn sie solches vermerckt / zum Höchsten drüber entrüstet / auch eben herb vnd scharff denen zugesprochen vnnd tapffer abgelesen / die mit so vnbefügten Händeln der heilsamen Justitien zu wieder / vnd zu Vnterdrückung vnschüldiger Leut sind vmbgangen. Da aber je in allen Sachen / vnd mit allen Leutẽ es so gar Schnurgleich vnd Poltzenrecht nicht getroffen / wie denn kein Regiement gantz perfect sein kan / so heists wie Cicero sagt. Ei, qui in summa tendit ad justitiam, leviores injuriae sunt condonandae, Man muß bißweilen mit Regenten gedult haben.</p> <p>Die vierdte Frucht ist: Beneficentia seu liberalitas. S. F. G. <note place="left">4. 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Die dritte Frucht ist: Justitia vel AEquitas. Der Gerechtigkeit Billigkeit ist S. F. G. von Hertzen zugethan gewesen / hat dieselbige vnd in jrem Lande vnd Gebiet nach vermögẽ gehandhabet / vnd einem jedern / der Gebür vnd Erkentnüß nach / widerfahren lassen. Vnnd wenn man vnrechtmessigen Process gegen einen oder den andern / aus Verbitterung vnnd bösen Affecten, hat wöllen vornehmen vnd gebrauchen / vnnd also die Justitien oder das rechte Recht sich vnterstanden vorbey zu gehen ist S. F. G. wenn sie solches vermerckt / zum Höchsten drüber entrüstet / auch eben herb vnd scharff denen zugesprochen vnnd tapffer abgelesen / die mit so vnbefügten Händeln der heilsamen Justitien zu wieder / vnd zu Vnterdrückung vnschüldiger Leut sind vmbgangen. Da aber je in allen Sachen / vnd mit allen Leutẽ es so gar Schnurgleich vnd Poltzenrecht nicht getroffen / wie denn kein Regiement gantz perfect sein kan / so heists wie Cicero sagt. Ei, qui in summa tendit ad justitiam, leviores injuriae sunt condonandae, Man muß bißweilen mit Regenten gedult haben.
Die vierdte Frucht ist: Beneficentia seu liberalitas. S. F. G. haben Kirchen vnnd Schulen / sampt deroselben / Diener reichlich begabet / befördert vnd vnterhalten / wie sie denn an diese Schloßkirchen ein sehr grosses gewendet / als vor Augen / das dergleichen herrlich vnd zirlich gebewde in Deutschland nicht viel wird, zufindẽ seyn: Sie haben noch in newligkeit zu vnserm geringen Gebew der Kirchen allhie auffm Gottsacker 50. Thaler / 10. Füder Dilen / vnd denn noch 30. Thaler zun Fenstern gnedig verehren lassen. So weiß man auch wie eine ansehnliche summam S. F. G. zu auffbawung der newen Kirchen zu Wolffenbüttel / Item, zur fundation vnd Auffrichtung der Kirchen zu Praag / vnd anders mehr / gelegt vnd angewendet. So ist auch S. F. G. gegen jhre Diener sehr gutthätig gewesen / dieselbigen mit Kleydern / vnd andern Donarijs, Gnaden Gaben / vnnd Ehrengeschencken stadtlich begabet vnd Fürstlich angesehen. Die Armen haben S. F. G. Beneficents
4. Fructus.
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Zitationshilfe: | Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/36>, abgerufen am 16.02.2025. |