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Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613.

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traget Leide jhr Zuhörer / denn auch vnser Städtmawr ist / leider GOttes / vmbgefallen / vnsers Hertzen frewde hat ein ende / vnser Reihen ist in Wehklagen verkeret / die Kron vnsers Haupts ist abgefallen Thren. 5./ O weh daß wir gesündiget haben / darumb ist vnser Hertz betrübt / vnd vnsere Augen sind finster worden. Der Gesalbete deß HErrn / der vnser Trost war / dessen wir vns freweten / wir wolten vnter seinem Schatten leben / ist dahin: O weh deß grossen Thren. 4.Leides / der schöne Feigenbaum / welcher vns Schutz vnd Schatten / Schirm vnnd Wirm / Speiß vnd Nahrung gab / darunter wir Gericht vnd Gerechtigkeit hatten / ist vmbgehawen / O wehe der grossen Noth / eine vornehme Seule / nicht allein deß Braunschweigischen Landes vnnd dieses Stiffts / sondern auch deß gantzen Römischen Reichs / ist eingangen: GOtt erbarme sich vber vns / der HErre hat vns voll Jammers gemacht am Tage seines Thren. 1.grimmigen Zorns / vnd solches vmb vnser grossen Sünde willen / Prov. 28.denn vmb deß Landes Sünde willen / werden viel verenderung der Fürstenthüme. Der HErre hat gethan / was er in seinem Göttlichen Thren. 2.Rath beschlossen vnd vor hatte / wer kan seinem vnwandelharen willen wiederstehen? Sicut Domino placuit ita factum est, wie es GOTT hat gefallen / also ists ergangen. Wie sollen wirs nun machen? Der Riß ist geschehen / vnser Landes Vater (GOtt erbarms) ist todt / sein Fürstlicher Leichnam ligt da für vnsern Augen / wieder wen sollen wir murren? Wieder wen sollen wir Thren. 3.klagen? Mit wem können wir zürnen? Ein jeglicher murre / Dani, 9.klage / zürne / trawre vnnd weine wieder sich selbst / vnnd vber seine Sünde / wir haben gesündiget sampt vnseren Vätern / sind Gottloß gewesen / vnd haben der Stimme vnsers GOttes nicht gehorchet / darumb hat vnser GOtt billich nicht verschonet. Er hat vns 2. Sam. 18.eine solche Person genommen / die sonstan statt vnnd so viel als Zehen tausent zu achten. Wie aber fromme Bürger mit allem Ernst sich dahin bemühen Tag vnd Nacht / daß jhre eingefallene Stadtmawr restituirt vnd wieder erbawet werde / darmit sie de-

traget Leide jhr Zuhörer / denn auch vnser Städtmawr ist / leider GOttes / vmbgefallen / vnsers Hertzen frewde hat ein ende / vnser Reihen ist in Wehklagen verkeret / die Kron vnsers Haupts ist abgefallen Thren. 5./ O weh daß wir gesündiget haben / darumb ist vnser Hertz betrübt / vnd vnsere Augen sind finster worden. Der Gesalbete deß HErrn / der vnser Trost war / dessen wir vns freweten / wir wolten vnter seinem Schatten leben / ist dahin: O weh deß grossen Thren. 4.Leides / der schöne Feigenbaum / welcher vns Schutz vnd Schatten / Schirm vnnd Wirm / Speiß vnd Nahrung gab / darunter wir Gericht vnd Gerechtigkeit hatten / ist vmbgehawen / O wehe der grossen Noth / eine vornehme Seule / nicht allein deß Braunschweigischen Landes vnnd dieses Stiffts / sondern auch deß gantzen Römischen Reichs / ist eingangen: GOtt erbarme sich vber vns / der HErre hat vns voll Jammers gemacht am Tage seines Thren. 1.grimmigen Zorns / vnd solches vmb vnser grossen Sünde willen / Prov. 28.deñ vmb deß Landes Sünde willen / werden viel verenderung der Fürstenthüme. Der HErre hat gethan / was er in seinem Göttlichen Thren. 2.Rath beschlossen vnd vor hatte / wer kan seinem vnwandelharen willen wiederstehen? Sicut Domino placuit ita factum est, wie es GOTT hat gefallen / also ists ergangen. Wie sollen wirs nun machen? Der Riß ist geschehen / vnser Landes Vater (GOtt erbarms) ist todt / sein Fürstlicher Leichnam ligt da für vnsern Augen / wieder wen sollen wir murren? Wieder wen sollen wir Thren. 3.klagen? Mit wem können wir zürnen? Ein jeglicher murre / Dani, 9.klage / zürne / trawre vnnd weine wieder sich selbst / vnnd vber seine Sünde / wir haben gesündiget sampt vnseren Vätern / sind Gottloß gewesen / vnd haben der Stimme vnsers GOttes nicht gehorchet / darumb hat vnser GOtt billich nicht verschonet. Er hat vns 2. Sam. 18.eine solche Person genommen / die sonstan statt vnnd so viel als Zehen tausent zu achten. Wie aber fromme Bürger mit allem Ernst sich dahin bemühen Tag vnd Nacht / daß jhre eingefallene Stadtmawr restituirt vnd wieder erbawet werde / darmit sie de-

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[0016] traget Leide jhr Zuhörer / denn auch vnser Städtmawr ist / leider GOttes / vmbgefallen / vnsers Hertzen frewde hat ein ende / vnser Reihen ist in Wehklagen verkeret / die Kron vnsers Haupts ist abgefallen / O weh daß wir gesündiget haben / darumb ist vnser Hertz betrübt / vnd vnsere Augen sind finster worden. Der Gesalbete deß HErrn / der vnser Trost war / dessen wir vns freweten / wir wolten vnter seinem Schatten leben / ist dahin: O weh deß grossen Leides / der schöne Feigenbaum / welcher vns Schutz vnd Schatten / Schirm vnnd Wirm / Speiß vnd Nahrung gab / darunter wir Gericht vnd Gerechtigkeit hatten / ist vmbgehawen / O wehe der grossen Noth / eine vornehme Seule / nicht allein deß Braunschweigischen Landes vnnd dieses Stiffts / sondern auch deß gantzen Römischen Reichs / ist eingangen: GOtt erbarme sich vber vns / der HErre hat vns voll Jammers gemacht am Tage seines grimmigen Zorns / vnd solches vmb vnser grossen Sünde willen / deñ vmb deß Landes Sünde willen / werden viel verenderung der Fürstenthüme. Der HErre hat gethan / was er in seinem Göttlichen Rath beschlossen vnd vor hatte / wer kan seinem vnwandelharen willen wiederstehen? Sicut Domino placuit ita factum est, wie es GOTT hat gefallen / also ists ergangen. Wie sollen wirs nun machen? Der Riß ist geschehen / vnser Landes Vater (GOtt erbarms) ist todt / sein Fürstlicher Leichnam ligt da für vnsern Augen / wieder wen sollen wir murren? Wieder wen sollen wir klagen? Mit wem können wir zürnen? Ein jeglicher murre / klage / zürne / trawre vnnd weine wieder sich selbst / vnnd vber seine Sünde / wir haben gesündiget sampt vnseren Vätern / sind Gottloß gewesen / vnd haben der Stimme vnsers GOttes nicht gehorchet / darumb hat vnser GOtt billich nicht verschonet. Er hat vns eine solche Person genommen / die sonstan statt vnnd so viel als Zehen tausent zu achten. Wie aber fromme Bürger mit allem Ernst sich dahin bemühen Tag vnd Nacht / daß jhre eingefallene Stadtmawr restituirt vnd wieder erbawet werde / darmit sie de- Thren. 5. Thren. 4. Thren. 1. Prov. 28. Thren. 2. Thren. 3. Dani, 9. 2. Sam. 18.

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Zitationshilfe: Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/16>, abgerufen am 20.04.2024.