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Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613.

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jhn grabe / vnnd detünge jhn / ob er wolt Frucht bringen / wo nicht / so hawe jhn darnach abe.

EXORDIUM.

GEliebte vnnd außerwehlte Freunde in Christo / In actis Romanorum wird gelesen / als Scipio Africanus ein vornehmer Regent zu Rom Todts verfahren / da sey Metellus Numidius ein Philosophus, weiser vnd gelehrter Mann / offentlich auffs Marck getreten vnd laut außgeruffen: Accurite cives; Concurrite cives; Videte & lugete: Nam urbis vestrae maenia conciderunt. Laufft herzu jr Bürger / kompt zusammen jr Bürger / schawet an / vnd traget Leide / denn ewer Stadtmawr ist eingefallen. Hat darmit zuverstehen gegeben / daß eine verständige vnd wolregterende Obrigkeit gleich sey eine Ring: oder Stadtmawr. Denn gleich wie durch einen Waal oder feste Mawre eine Stadt vor der Feinde Einfall gesichert vnd verwahret wird: also ist eine fromme Gottsfürchtige Obrigkeit nehest Gott / ein Schutz vnd Schirm / Hut / Schild /Psalm: 47. vnnd Wacht jhrer Vnterthanen vnnd deß gantzen Landes. WieEzech. 22. sie denn dannenhero Schilde der Erden / vnd eine Mawre wieder den Riß für das Land / genennet wird. Wie nun dieser gelehrter Mann die Bürger zu Rom angeruffen / auffgemuntert / vnd zum Trawren vermahnet / ob dem Absterben jhres löblichen Regenten: also gebüret vns Predigern auch jetzo sonderlich / daß wir die Vnterthanen deß Landes vnd vnsere Zuhörer anruffen / vnd schreyen: Accurrite cives; concurrite subditi; videte & lugete auditores: Nam & nostrae urbis maenia ceciderunt. Laufft herzu jhr Bürger / tretet zusammen jhr Vnterthanen / sehet: trawret vnnd

jhn grabe / vnnd detünge jhn / ob er wolt Frucht bringen / wo nicht / so hawe jhn darnach abe.

EXORDIUM.

GEliebte vnnd außerwehlte Freunde in Christo / In actis Romanorum wird gelesen / als Scipio Africanus ein vornehmer Regent zu Rom Todts verfahren / da sey Metellus Numidius ein Philosophus, weiser vnd gelehrter Mann / offentlich auffs Marck getreten vnd laut außgeruffen: Accurite cives; Concurrite cives; Videte & lugete: Nam urbis vestrae maenia conciderunt. Laufft herzu jr Bürger / kompt zusammen jr Bürger / schawet an / vñ traget Leide / deñ ewer Stadtmawr ist eingefallen. Hat darmit zuverstehen gegeben / daß eine verständige vnd wolregterende Obrigkeit gleich sey eine Ring: oder Stadtmawr. Denn gleich wie durch einen Waal oder feste Mawre eine Stadt vor der Feinde Einfall gesichert vnd verwahret wird: also ist eine fromme Gottsfürchtige Obrigkeit nehest Gott / ein Schutz vnd Schirm / Hut / Schild /Psalm: 47. vnnd Wacht jhrer Vnterthanen vnnd deß gantzen Landes. WieEzech. 22. sie denn dannenhero Schilde der Erden / vnd eine Mawre wieder den Riß für das Land / genennet wird. Wie nun dieser gelehrter Mann die Bürger zu Rom angeruffen / auffgemuntert / vnd zum Trawren vermahnet / ob dem Absterben jhres löblichen Regenten: also gebüret vns Predigern auch jetzo sonderlich / daß wir die Vnterthanen deß Landes vnd vnsere Zuhörer anruffen / vnd schreyen: Accurrite cives; concurrite subditi; videte & lugete auditores: Nam & nostrae urbis maenia ceciderunt. Laufft herzu jhr Bürger / tretet zusammen jhr Vnterthanen / sehet: trawret vnnd

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Zitationshilfe: Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/15>, abgerufen am 23.11.2024.