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Holtei, Karl von: Die Vagabunden. Bd. 4. Breslau, 1852.

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man ihn hörte, wenn er nur ununterbrochen reden
durfte. Damit war beiden Theilen geholfen.

Anders jedoch gestalteten sich die Dinge, als der
"Kammerjäger" von Schloß Erlenstein wiederkehrte,
wohin ihm sein in der Nachbarschaft verbreitetes
Renomme eine, durch Peterl überbrachte, Aufforderung
zugezogen. Ohne zu ahnen, wie tief sein Zuhörer da
berührt werde, machte er eine traurige Schilderung
der dortigen Verhältnisse mit welchen er durch Dienst-
boten und Landleute bekannt worden war. Zwischen
Vater und Sohn sollten schreckliche Auftritte vorge-
fallen sein, deren Schuld von sämmtlichen Dorfbe-
wohnern auf den Sohn geworfen und dem Vater
nur in sofern zugeschoben wurde, als er viel zu nach-
giebig und gut gegen den bösen Buben gewesen wäre.
Einzig und allein die Autorität der Gräfin, von wel-
cher Alle und Jeder wie von einem Wesen höherer
Gattung redeten, wende bis jetzt noch das Aeußerste
ab; wozu es jedoch beinahe schon gekommen sein
sollte, nachdem ein fremder junger Herr, während
ihrer Abwesenheit, auf dem Schlosse bei'm Grafen
war und mit dem Sohne in heftigen Wortwechsel
gerieth. Seitdem darf der junge Graf des Vaters
Zimmer nicht mehr betreten; er treibt sich fluchend

man ihn hoͤrte, wenn er nur ununterbrochen reden
durfte. Damit war beiden Theilen geholfen.

Anders jedoch geſtalteten ſich die Dinge, als der
„Kammerjaͤger“ von Schloß Erlenſtein wiederkehrte,
wohin ihm ſein in der Nachbarſchaft verbreitetes
Renommé eine, durch Peterl uͤberbrachte, Aufforderung
zugezogen. Ohne zu ahnen, wie tief ſein Zuhoͤrer da
beruͤhrt werde, machte er eine traurige Schilderung
der dortigen Verhaͤltniſſe mit welchen er durch Dienſt-
boten und Landleute bekannt worden war. Zwiſchen
Vater und Sohn ſollten ſchreckliche Auftritte vorge-
fallen ſein, deren Schuld von ſaͤmmtlichen Dorfbe-
wohnern auf den Sohn geworfen und dem Vater
nur in ſofern zugeſchoben wurde, als er viel zu nach-
giebig und gut gegen den boͤſen Buben geweſen waͤre.
Einzig und allein die Autoritaͤt der Graͤfin, von wel-
cher Alle und Jeder wie von einem Weſen hoͤherer
Gattung redeten, wende bis jetzt noch das Aeußerſte
ab; wozu es jedoch beinahe ſchon gekommen ſein
ſollte, nachdem ein fremder junger Herr, waͤhrend
ihrer Abweſenheit, auf dem Schloſſe bei’m Grafen
war und mit dem Sohne in heftigen Wortwechſel
gerieth. Seitdem darf der junge Graf des Vaters
Zimmer nicht mehr betreten; er treibt ſich fluchend

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[52/0056] man ihn hoͤrte, wenn er nur ununterbrochen reden durfte. Damit war beiden Theilen geholfen. Anders jedoch geſtalteten ſich die Dinge, als der „Kammerjaͤger“ von Schloß Erlenſtein wiederkehrte, wohin ihm ſein in der Nachbarſchaft verbreitetes Renommé eine, durch Peterl uͤberbrachte, Aufforderung zugezogen. Ohne zu ahnen, wie tief ſein Zuhoͤrer da beruͤhrt werde, machte er eine traurige Schilderung der dortigen Verhaͤltniſſe mit welchen er durch Dienſt- boten und Landleute bekannt worden war. Zwiſchen Vater und Sohn ſollten ſchreckliche Auftritte vorge- fallen ſein, deren Schuld von ſaͤmmtlichen Dorfbe- wohnern auf den Sohn geworfen und dem Vater nur in ſofern zugeſchoben wurde, als er viel zu nach- giebig und gut gegen den boͤſen Buben geweſen waͤre. Einzig und allein die Autoritaͤt der Graͤfin, von wel- cher Alle und Jeder wie von einem Weſen hoͤherer Gattung redeten, wende bis jetzt noch das Aeußerſte ab; wozu es jedoch beinahe ſchon gekommen ſein ſollte, nachdem ein fremder junger Herr, waͤhrend ihrer Abweſenheit, auf dem Schloſſe bei’m Grafen war und mit dem Sohne in heftigen Wortwechſel gerieth. Seitdem darf der junge Graf des Vaters Zimmer nicht mehr betreten; er treibt ſich fluchend

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Zitationshilfe: Holtei, Karl von: Die Vagabunden. Bd. 4. Breslau, 1852, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtei_vagabunden04_1852/56>, abgerufen am 27.04.2024.