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Holtei, Karl von: Die Vagabunden. Bd. 1. Breslau, 1852.

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Vortheil für ihren Herrn und Meister. So war
Timotheus van der Helfft in den Besitz einer gerichtlich
eingetragenen, auf Liebenau lautenden Schuldver-
schreibung von 30,000 Thalern a 41/2 Prozent gelangt,
welche letztere Onkel Nasus seit drei halben Jahren
ignorirt hatte. Herr van der Helfft hatte bisher nur
mäßig erinnert, mit Klagen nur gedroht, Subhasta-
tion nur wie ein Schreckbild aus der Ferne gezeigt,
offenbar in der menschenfreundlichen Absicht, seinen
Gläubiger immer sicherer sinken zu lassen, um dann
die Herrschaft, deren noch immer bedeutender Wald-
bestand ihn lockte, ohne lange Umschweife in seine
Hände zu bekommen. Der Baron, schlau genug, so
etwas zu ahnen, wollte den Kaufherrn an Ort und
Stelle haben, um ihn durch den Anblick alter Stämme
lüstern zu machen, damit vielleicht ein Verkauf aus
freier Hand ihn vor der Krida schütze und so viel ab-
werfe, noch ein kleines Kapitälchen über Seite zu
bringen. Deshalb hatte er den Städter dringend ein-
geladen. Der Städter aber, schlauer als schlau,
begriff die Absicht des Dörfners und beschloß, sich
durch den Sohn vertreten zu lassen, der unbefangen
auftreten, dabei über Manches Aufschluß erhalten und
dann Bericht erstatten konnte; um so passender, weil

Vortheil fuͤr ihren Herrn und Meiſter. So war
Timotheus van der Helfft in den Beſitz einer gerichtlich
eingetragenen, auf Liebenau lautenden Schuldver-
ſchreibung von 30,000 Thalern à 4½ Prozent gelangt,
welche letztere Onkel Naſus ſeit drei halben Jahren
ignorirt hatte. Herr van der Helfft hatte bisher nur
maͤßig erinnert, mit Klagen nur gedroht, Subhaſta-
tion nur wie ein Schreckbild aus der Ferne gezeigt,
offenbar in der menſchenfreundlichen Abſicht, ſeinen
Glaͤubiger immer ſicherer ſinken zu laſſen, um dann
die Herrſchaft, deren noch immer bedeutender Wald-
beſtand ihn lockte, ohne lange Umſchweife in ſeine
Haͤnde zu bekommen. Der Baron, ſchlau genug, ſo
etwas zu ahnen, wollte den Kaufherrn an Ort und
Stelle haben, um ihn durch den Anblick alter Staͤmme
luͤſtern zu machen, damit vielleicht ein Verkauf aus
freier Hand ihn vor der Krida ſchuͤtze und ſo viel ab-
werfe, noch ein kleines Kapitaͤlchen uͤber Seite zu
bringen. Deshalb hatte er den Staͤdter dringend ein-
geladen. Der Staͤdter aber, ſchlauer als ſchlau,
begriff die Abſicht des Doͤrfners und beſchloß, ſich
durch den Sohn vertreten zu laſſen, der unbefangen
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[126/0142] Vortheil fuͤr ihren Herrn und Meiſter. So war Timotheus van der Helfft in den Beſitz einer gerichtlich eingetragenen, auf Liebenau lautenden Schuldver- ſchreibung von 30,000 Thalern à 4½ Prozent gelangt, welche letztere Onkel Naſus ſeit drei halben Jahren ignorirt hatte. Herr van der Helfft hatte bisher nur maͤßig erinnert, mit Klagen nur gedroht, Subhaſta- tion nur wie ein Schreckbild aus der Ferne gezeigt, offenbar in der menſchenfreundlichen Abſicht, ſeinen Glaͤubiger immer ſicherer ſinken zu laſſen, um dann die Herrſchaft, deren noch immer bedeutender Wald- beſtand ihn lockte, ohne lange Umſchweife in ſeine Haͤnde zu bekommen. Der Baron, ſchlau genug, ſo etwas zu ahnen, wollte den Kaufherrn an Ort und Stelle haben, um ihn durch den Anblick alter Staͤmme luͤſtern zu machen, damit vielleicht ein Verkauf aus freier Hand ihn vor der Krida ſchuͤtze und ſo viel ab- werfe, noch ein kleines Kapitaͤlchen uͤber Seite zu bringen. Deshalb hatte er den Staͤdter dringend ein- geladen. Der Staͤdter aber, ſchlauer als ſchlau, begriff die Abſicht des Doͤrfners und beſchloß, ſich durch den Sohn vertreten zu laſſen, der unbefangen auftreten, dabei uͤber Manches Aufſchluß erhalten und dann Bericht erſtatten konnte; um ſo paſſender, weil

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Zitationshilfe: Holtei, Karl von: Die Vagabunden. Bd. 1. Breslau, 1852, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtei_vagabunden01_1852/142>, abgerufen am 02.05.2024.