Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.2. Was silentium & spem belanget / sol man nicht schweigen / wenn man zu weit gangen / sondern mit Dauid / Dixi, confitebor iniquitates meas domino, denn da ichs wolt verschweigen / verdorret meine krasst / sagen Wie auch Esa. 30. Daraus dis Spruchlin genommen / vorher gehet / 81 9versus fueris & ingemueris, saluus eris, in silentio & spe erit fortitudo vestra, schweigen vnd gedult haben / ist gut / aber einem falschen Lerer / wie M. Aniling ist / sol man nicht stillhalten / sondern widersprechen / sich selbs vndVide D. Heshusij Ad sertion An. 1582. Erfurt & Postill. Dom. XVIII. Trinit. andere für Sünde verwaren in Bösem vorsatz ist die hoffnung vergebens. Psal. 112. 3. Das D. Heshusij grawe haar von diesem Gottlosen spötter gezauset / vnd mit allerWirst müssen bekennen / D. Heßhusij vnschuldt vnd dieses Ehrendiebs falscheit / der nur seine Confessiones Samariticas Confusiones rühmet alles ander dargegen verlachet von Colloquijs vnd Sinodis jmmer geschrien / aber wie Marcolphus keinen bawns sinden können. verachtung besprühet müssen werden / ist nicht wunder / denn dieser Amlech ist verkaufft vnter die Sünde des verspottens grawer haar / wie jtzt den Ehrlichen grawen heupter / von der Ritterschafft geschicht / Was dis für ein Geist ist angezeigt. Also hat er fast alle fürneme alte Theologen Deutscher Nation in seinen 42. Arg. Immodesta Defens & Fictoria, durch den Bach gezogen / Wie ein Rechter verfluchter Cham oder spöttischer hönischer Ismael, cuius manus aduersus omnes 4. Verfelscheter Sycophantischer weise Statum contro versiae Prutenicae D. Heshusij, als hette er geschrieben / Caro Christi est in Abstracto omniscia & omnipotens. So er doch nicht also geredet / sonder das man in Abstracto reden möge Caro Christi unita logo est vivifi ca, adoranda, omnipotens wie Christus, loh. 6. Synodus Ephesi - 2. Was silentium & spem belanget / sol man nicht schweigen / wenn man zu weit gangen / sondern mit Dauid / Dixi, confitebor iniquitates meas domino, denn da ichs wolt verschweigen / verdorret meine krasst / sagen Wie auch Esa. 30. Daraus dis Sprùchlin genommen / vorher gehet / 81 9versus fueris & ingemueris, saluus eris, in silentio & spe erit fortitudo vestra, schweigen vnd gedult haben / ist gut / aber einem falschen Lerer / wie M. Aniling ist / sol man nicht stillhalten / sondern widersprechen / sich selbs vndVide D. Heshusij Ad sertion An. 1582. Erfurt & Postill. Dom. XVIII. Trinit. andere für Sünde verwaren in Bösem vorsatz ist die hoffnung vergebens. Psal. 112. 3. Das D. Heshusij grawe haar von diesem Gottlosen spötter gezauset / vnd mit allerWirst müssen bekennen / D. Heßhusij vnschuldt vnd dieses Ehrendiebs falscheit / der nur seine Confessiones Samariticas Confusiones rühmet alles ander dargegen verlachet von Colloquijs vnd Sinodis jmmer geschrien / aber wie Marcolphus keinen bawns sinden können. verachtung besprühet müssen werden / ist nicht wunder / denn dieser Amlech ist verkaufft vnter die Sünde des verspottens grawer haar / wie jtzt den Ehrlichen grawen heupter / von der Ritterschafft geschicht / Was dis für ein Geist ist angezeigt. Also hat er fast alle fürneme alte Theologen Deutscher Nation in seinen 42. Arg. Immodesta Defens & Fictoria, durch den Bach gezogen / Wie ein Rechter verfluchter Cham oder spöttischer hönischer Ismael, cuius manus aduersus omnes 4. Verfelscheter Sycophantischer weise Statum contro versiae Prutenicae D. Heshusij, als hette er geschrieben / Caro Christi est in Abstracto omniscia & omnipotens. 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2. Was silentium & spem belanget / sol man nicht schweigen / wenn man zu weit gangen / sondern mit Dauid / Dixi, confitebor iniquitates meas domino, denn da ichs wolt verschweigen / verdorret meine krasst / sagen Wie auch Esa. 30. Daraus dis Sprùchlin genommen / vorher gehet / 81 9versus fueris & ingemueris, saluus eris, in silentio & spe erit fortitudo vestra, schweigen vnd gedult haben / ist gut / aber einem falschen Lerer / wie M. Aniling ist / sol man nicht stillhalten / sondern widersprechen / sich selbs vnd andere für Sünde verwaren in Bösem vorsatz ist die hoffnung vergebens. Psal. 112.
Vide D. Heshusij Ad sertion An. 1582. Erfurt & Postill. Dom. XVIII. Trinit. 3. Das D. Heshusij grawe haar von diesem Gottlosen spötter gezauset / vnd mit aller verachtung besprühet müssen werden / ist nicht wunder / denn dieser Amlech ist verkaufft vnter die Sünde des verspottens grawer haar / wie jtzt den Ehrlichen grawen heupter / von der Ritterschafft geschicht / Was dis für ein Geist ist angezeigt. Also hat er fast alle fürneme alte Theologen Deutscher Nation in seinen 42. Arg. Immodesta Defens & Fictoria, durch den Bach gezogen / Wie ein Rechter verfluchter Cham oder spöttischer hönischer Ismael, cuius manus aduersus omnes
Wirst müssen bekennen / D. Heßhusij vnschuldt vnd dieses Ehrendiebs falscheit / der nur seine Confessiones Samariticas Confusiones rühmet alles ander dargegen verlachet von Colloquijs vnd Sinodis jmmer geschrien / aber wie Marcolphus keinen bawns sinden können. 4. Verfelscheter Sycophantischer weise Statum contro versiae Prutenicae D. Heshusij, als hette er geschrieben / Caro Christi est in Abstracto omniscia & omnipotens. So er doch nicht also geredet / sonder das man in Abstracto reden möge Caro Christi unita logo est vivifi ca, adoranda, omnipotens wie Christus, loh. 6. Synodus Ephesi -
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Zitationshilfe: | Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/39>, abgerufen am 17.02.2025. |