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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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Als / der Zerbster Dichter / welchem wir gleichwol auch dieses orts wider sprechen müssen / weil er vns den werden Catechismum Lutheri / vnd sonst Corpus doctrinaelulium mit lauter vnbefügter zunötigung antastet.

3. Von Eides pflicht le sterliche an klag.

3. Wird den hochlöblichen Fürsten zu Anhalt diese erinnerung zu gutem ersprieslich sein / daß das Zerbster Buch allen denen so wider dasselbe disfals Einern schmelich zugelegt / das solche wider Eides pflicht in der Tauffe gethan / handlen / vnd den Bund des guten Gewissens vbertreeen / Item / Es se in Götzendiener / Abgötterische / führen des Teuffels hoffarbe / vnd was der lesterlichen wort mehr sein / Denn es werden sich Chur vnd Fürsten / die sich nicht alleine die Zerbster Newerung misfallen lassen / Sondern es in jhren Kirchen dawider halten / vnd in jhren Confessionibus die Leut anders zu vnterrichten befehlen. Solcher hochuerletzlichen Schmehereden nicht weniger als die Theologen annehmen. Es kan auch solche scharffe Schmehschrifft bey dem Dichter keinen guten Geist zeugen / weil alle solche Schmach vff falscheit / wie im ersten vnd andern Punct erwiesen / gegründet ist.

4. Verspettung der al ten grawen Haar wieder Gottes Gebot / Lenit. 19.

4. Kan traun kein frommes Hertz den Geist loben / der sich zwischen Herrn vnd Vnterthanen menget / den Herrn das zu weisen wil / was er wider Gottes Wort / reine Bücher / vnd richtige Leut / dichtet / vnd darff der Seniorum terrae grawe Haar zäpffen / ja dieselbe verfluchen / vnnd vorgeben / es solle alles Volck zu solchem fluch Amen sagen / Denn ob schon diehirten Wort in der Schrifft stehen / so kommen sie

Als / der Zerbster Dichter / welchem wir gleichwol auch dieses orts wider sprechen müssen / weil er vns den werden Catechismum Lutheri / vnd sonst Corpus doctrinaelulium mit lauter vnbefügter zunötigung antastet.

3. Von Eides pflicht le sterliche an klag.

3. Wird den hochlöblichen Fürsten zu Anhalt diese erinnerung zu gutem ersprieslich sein / daß das Zerbster Buch allen denen so wider dasselbe disfals Einern schmelich zugelegt / das solche wider Eides pflicht in der Tauffe gethan / handlen / vnd den Bund des guten Gewissens vbertreeen / Item / Es se in Götzendiener / Abgötterische / führen des Teuffels hoffarbe / vnd was der lesterlichen wort mehr sein / Denn es werden sich Chur vnd Fürsten / die sich nicht alleine die Zerbster Newerung misfallen lassen / Sondern es in jhren Kirchen dawider halten / vnd in jhren Confessionibus die Leut anders zu vnterrichten befehlen. Solcher hochuerletzlichen Schmehereden nicht weniger als die Theologen annehmen. Es kan auch solche scharffe Schmehschrifft bey dem Dichter keinen guten Geist zeugen / weil alle solche Schmach vff falscheit / wie im ersten vnd andern Punct erwiesen / gegründet ist.

4. Verspettung der al ten grawen Haar wieder Gottes Gebot / Lenit. 19.

4. Kan traun kein frommes Hertz den Geist loben / der sich zwischen Herrn vnd Vnterthanen menget / den Herrn das zu weisen wil / was er wider Gottes Wort / reine Bücher / vnd richtige Leut / dichtet / vnd darff der Seniorum terrae grawe Haar zäpffen / ja dieselbe verfluchen / vnnd vorgeben / es solle alles Volck zu solchem fluch Amen sagen / Denn ob schon diehirten Wort in der Schrifft stehen / so kommen sie

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[8/0016] Als / der Zerbster Dichter / welchem wir gleichwol auch dieses orts wider sprechen müssen / weil er vns den werden Catechismum Lutheri / vnd sonst Corpus doctrinaelulium mit lauter vnbefügter zunötigung antastet. 3. Wird den hochlöblichen Fürsten zu Anhalt diese erinnerung zu gutem ersprieslich sein / daß das Zerbster Buch allen denen so wider dasselbe disfals Einern schmelich zugelegt / das solche wider Eides pflicht in der Tauffe gethan / handlen / vnd den Bund des guten Gewissens vbertreeen / Item / Es se in Götzendiener / Abgötterische / führen des Teuffels hoffarbe / vnd was der lesterlichen wort mehr sein / Denn es werden sich Chur vnd Fürsten / die sich nicht alleine die Zerbster Newerung misfallen lassen / Sondern es in jhren Kirchen dawider halten / vnd in jhren Confessionibus die Leut anders zu vnterrichten befehlen. Solcher hochuerletzlichen Schmehereden nicht weniger als die Theologen annehmen. Es kan auch solche scharffe Schmehschrifft bey dem Dichter keinen guten Geist zeugen / weil alle solche Schmach vff falscheit / wie im ersten vnd andern Punct erwiesen / gegründet ist. 4. Kan traun kein frommes Hertz den Geist loben / der sich zwischen Herrn vnd Vnterthanen menget / den Herrn das zu weisen wil / was er wider Gottes Wort / reine Bücher / vnd richtige Leut / dichtet / vnd darff der Seniorum terrae grawe Haar zäpffen / ja dieselbe verfluchen / vnnd vorgeben / es solle alles Volck zu solchem fluch Amen sagen / Denn ob schon diehirten Wort in der Schrifft stehen / so kommen sie

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/16>, abgerufen am 03.05.2024.