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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht geben müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius II. Catechis. DLuthers.schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch.

Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen.

Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden.

Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir)

Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht gebẽ müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius II. Catechis. DLuthers.schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch.

Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen.

Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden.

Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir)

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[4/0012] Bey solchen punct sol man halten / so wird es gleichwol den verstendigen / ob sie schon zur Caluinisterey geneigt weren / nachdencken machen / wie vbel man fahren wil / das man das vorneme / das die ansehnlichste Caluinisten straffen / vnnd darob vnsern theil recht gebẽ müssen / vnd dis ist es / das D. Olearius schreibet / man mach es erger als Schweitzerisch. II. Catechis. DLuthers. Zum andern kan ja dis kein guter Geist sein / der so groben / vnd seinen glaubens genossen verworffenen Irthumb diese schwere Lesterung wieder D. Luthers Catechismum ausgossen / widerholen darff / als sey darin ein Sacrilegium vnnd geistlicher Raub begangen. Dieser einiger punet ist so wichtig / das alle Kirchen so D. Luthers Catechismum lieben / wider diesen Zerbster Geist einen gemeinen streit führen solten / wie es denn auch dahin kommen wird / wo die hochgemelten Fürsten zu Anhalt nicht vor sich solcher Lesterung steuren werden / Aber wer wil gleuben das so dapffexe Fürsten / wenn sie es berichtet werden / so groben excessen den lauff gönnen vnd nicht wehren solten? Demnach halte ich es könte noch zur zeit bey der Gottseligen Vnderthanen demütigen widerholten erinnerung vnd bitte gelassen werden. Einfeltig kan mans also berichten / es habe Gott im Buch des Gesetzes mehr wort bey dem ersten Gebot gebraucht / als D. Luther in seinen Catechismo gesetzt hat / Solches ist vmb geliebter kürtz willen / das auch Kinder vnnd einfeltige desto leichter fassen möchten / geschehen / deshalben aber in der sachen gar nichts aus gelassen ist / weil alles in diesen Worten stehet / (Du solt kein ander Götter haben neben mir)

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/12>, abgerufen am 22.11.2024.