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Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 5. Leipzig, 1785.

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einzelner Theile eines Landsitzes.
IV.
Thiergarten.

In ausgedehnten Parks können Thiergärten sehr interessante Theile ausmachen,
die, als dunkle Wildnisse und als starke waldigte Schattirungen, zur Unter-
brechung dienen, und den Contrast heitrer Scenen fühlbarer machen; den Ernst
ihres Ansehens mildern sie wieder durch die Vorstellung anmuthiger Schatten, die
in ihrem Innern dämmern, der Bewohnung von mancherley Thieren, und der Jagd-
ergötzungen, die sie anbieten. Allein ein Thiergarten kann auch als eine besondere
Gattung von Gärten angesehen werden, als ein Ganzes, das von andern Anlagen
in einem Landgute unabhängig ist.

Thiergärten sind in Landgütern nützlich, um das Wild von dem Ueberlaufen
in die benachbarten Gegenden und von der Verwüstung der Kornfelder des Landmanns
abzuhalten. Diese letzte Betrachtung kann dem Herzen eines menschenfreundlichen
Gutsbesitzers nicht gleichgültig seyn; er verabscheuet die Grausamkeit so mancher klei-
nen Tyrannen des Landes, die ihr Wild auf der Flur des armen Landmanns unge-
hindert vor seinen Augen die Früchte seines Schweißes, die Hoffnung seiner Erhal-
tung abweiden lassen, und jede rechtmäßige Beschützung seines Eigenthums als einen
Hochverrath anzusehen sich erfrechen; eine Grausamkeit, welche die schärfste Ahndung
der Landesfürsten verdiente, denen das gekränkte Recht eines Bauern wichtiger ist,
als die Jagdlust eines Landjunkers. "Ich war vormals ein sehr eifriger Liebhaber
der Jagd, sagte einst zu mir ein großer menschensreundlicher Prinz, die Liebe dieser
Provinzen; allein ich fand, als ich hieher kam, daß diese Neigung den Unterthanen
beschwerlich werden könnte, und unterdrückte sie." Ein solches Beyspiel des Edel-
muths, jeder Nachahmung werth, verdient zur Ehre der Menschheit nacherzählt zu
werden.

Ein Thiergarten erfordert zuvörderst die wesentliche Einrichtung, die seiner
Bestimmung angemessen ist: Befriedigung seiner Gränze, sichern Schatten, zu-
längliche Nahrung und Wasser für das Wild, und Schutz im Winter. Das erste
Bedürfniß ist demnach ein dichtes Gehölz, das aber einen grasreichen Boden, Wie-
sen oder offene freye Plätze enthält, die entweder in ihrer natürlichen Schönheit grü-
nen, oder mit Klee, Rocken, Buchweizen und Haber besäet sind. Große, geräu-
mige Plätze geben den Vortheil, daß zwischen den waldigten Gebüschen die Luft freyer
durchstreicht, und daß darauf das Wild zum Vergnügen des Auges hervortreten
kann. Aber eben so nöthig sind Dickigte und dunkle Schattenreviere, von allen Arten
von buschigtem Unterholz und sich durch einander schlingenden Gesträuchen gebildet.

Da
V Band. U
einzelner Theile eines Landſitzes.
IV.
Thiergarten.

In ausgedehnten Parks koͤnnen Thiergaͤrten ſehr intereſſante Theile ausmachen,
die, als dunkle Wildniſſe und als ſtarke waldigte Schattirungen, zur Unter-
brechung dienen, und den Contraſt heitrer Scenen fuͤhlbarer machen; den Ernſt
ihres Anſehens mildern ſie wieder durch die Vorſtellung anmuthiger Schatten, die
in ihrem Innern daͤmmern, der Bewohnung von mancherley Thieren, und der Jagd-
ergoͤtzungen, die ſie anbieten. Allein ein Thiergarten kann auch als eine beſondere
Gattung von Gaͤrten angeſehen werden, als ein Ganzes, das von andern Anlagen
in einem Landgute unabhaͤngig iſt.

Thiergaͤrten ſind in Landguͤtern nuͤtzlich, um das Wild von dem Ueberlaufen
in die benachbarten Gegenden und von der Verwuͤſtung der Kornfelder des Landmanns
abzuhalten. Dieſe letzte Betrachtung kann dem Herzen eines menſchenfreundlichen
Gutsbeſitzers nicht gleichguͤltig ſeyn; er verabſcheuet die Grauſamkeit ſo mancher klei-
nen Tyrannen des Landes, die ihr Wild auf der Flur des armen Landmanns unge-
hindert vor ſeinen Augen die Fruͤchte ſeines Schweißes, die Hoffnung ſeiner Erhal-
tung abweiden laſſen, und jede rechtmaͤßige Beſchuͤtzung ſeines Eigenthums als einen
Hochverrath anzuſehen ſich erfrechen; eine Grauſamkeit, welche die ſchaͤrfſte Ahndung
der Landesfuͤrſten verdiente, denen das gekraͤnkte Recht eines Bauern wichtiger iſt,
als die Jagdluſt eines Landjunkers. „Ich war vormals ein ſehr eifriger Liebhaber
der Jagd, ſagte einſt zu mir ein großer menſchenſreundlicher Prinz, die Liebe dieſer
Provinzen; allein ich fand, als ich hieher kam, daß dieſe Neigung den Unterthanen
beſchwerlich werden koͤnnte, und unterdruͤckte ſie.“ Ein ſolches Beyſpiel des Edel-
muths, jeder Nachahmung werth, verdient zur Ehre der Menſchheit nacherzaͤhlt zu
werden.

Ein Thiergarten erfordert zuvoͤrderſt die weſentliche Einrichtung, die ſeiner
Beſtimmung angemeſſen iſt: Befriedigung ſeiner Graͤnze, ſichern Schatten, zu-
laͤngliche Nahrung und Waſſer fuͤr das Wild, und Schutz im Winter. Das erſte
Beduͤrfniß iſt demnach ein dichtes Gehoͤlz, das aber einen grasreichen Boden, Wie-
ſen oder offene freye Plaͤtze enthaͤlt, die entweder in ihrer natuͤrlichen Schoͤnheit gruͤ-
nen, oder mit Klee, Rocken, Buchweizen und Haber beſaͤet ſind. Große, geraͤu-
mige Plaͤtze geben den Vortheil, daß zwiſchen den waldigten Gebuͤſchen die Luft freyer
durchſtreicht, und daß darauf das Wild zum Vergnuͤgen des Auges hervortreten
kann. Aber eben ſo noͤthig ſind Dickigte und dunkle Schattenreviere, von allen Arten
von buſchigtem Unterholz und ſich durch einander ſchlingenden Geſtraͤuchen gebildet.

Da
V Band. U
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[153/0161] einzelner Theile eines Landſitzes. IV. Thiergarten. In ausgedehnten Parks koͤnnen Thiergaͤrten ſehr intereſſante Theile ausmachen, die, als dunkle Wildniſſe und als ſtarke waldigte Schattirungen, zur Unter- brechung dienen, und den Contraſt heitrer Scenen fuͤhlbarer machen; den Ernſt ihres Anſehens mildern ſie wieder durch die Vorſtellung anmuthiger Schatten, die in ihrem Innern daͤmmern, der Bewohnung von mancherley Thieren, und der Jagd- ergoͤtzungen, die ſie anbieten. Allein ein Thiergarten kann auch als eine beſondere Gattung von Gaͤrten angeſehen werden, als ein Ganzes, das von andern Anlagen in einem Landgute unabhaͤngig iſt. Thiergaͤrten ſind in Landguͤtern nuͤtzlich, um das Wild von dem Ueberlaufen in die benachbarten Gegenden und von der Verwuͤſtung der Kornfelder des Landmanns abzuhalten. Dieſe letzte Betrachtung kann dem Herzen eines menſchenfreundlichen Gutsbeſitzers nicht gleichguͤltig ſeyn; er verabſcheuet die Grauſamkeit ſo mancher klei- nen Tyrannen des Landes, die ihr Wild auf der Flur des armen Landmanns unge- hindert vor ſeinen Augen die Fruͤchte ſeines Schweißes, die Hoffnung ſeiner Erhal- tung abweiden laſſen, und jede rechtmaͤßige Beſchuͤtzung ſeines Eigenthums als einen Hochverrath anzuſehen ſich erfrechen; eine Grauſamkeit, welche die ſchaͤrfſte Ahndung der Landesfuͤrſten verdiente, denen das gekraͤnkte Recht eines Bauern wichtiger iſt, als die Jagdluſt eines Landjunkers. „Ich war vormals ein ſehr eifriger Liebhaber der Jagd, ſagte einſt zu mir ein großer menſchenſreundlicher Prinz, die Liebe dieſer Provinzen; allein ich fand, als ich hieher kam, daß dieſe Neigung den Unterthanen beſchwerlich werden koͤnnte, und unterdruͤckte ſie.“ Ein ſolches Beyſpiel des Edel- muths, jeder Nachahmung werth, verdient zur Ehre der Menſchheit nacherzaͤhlt zu werden. Ein Thiergarten erfordert zuvoͤrderſt die weſentliche Einrichtung, die ſeiner Beſtimmung angemeſſen iſt: Befriedigung ſeiner Graͤnze, ſichern Schatten, zu- laͤngliche Nahrung und Waſſer fuͤr das Wild, und Schutz im Winter. Das erſte Beduͤrfniß iſt demnach ein dichtes Gehoͤlz, das aber einen grasreichen Boden, Wie- ſen oder offene freye Plaͤtze enthaͤlt, die entweder in ihrer natuͤrlichen Schoͤnheit gruͤ- nen, oder mit Klee, Rocken, Buchweizen und Haber beſaͤet ſind. Große, geraͤu- mige Plaͤtze geben den Vortheil, daß zwiſchen den waldigten Gebuͤſchen die Luft freyer durchſtreicht, und daß darauf das Wild zum Vergnuͤgen des Auges hervortreten kann. Aber eben ſo noͤthig ſind Dickigte und dunkle Schattenreviere, von allen Arten von buſchigtem Unterholz und ſich durch einander ſchlingenden Geſtraͤuchen gebildet. Da V Band. U

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Zitationshilfe: Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 5. Leipzig, 1785, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hirschfeld_gartenkunst5_1785/161>, abgerufen am 22.11.2024.