das Ende das Werk krönt, und der letzte Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so sollte man gewisse Tage aussondern, und sie zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge- schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse- gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö- ren. Ganz müsste das Erziehungsgeschäft in dieser neuen Epoche noch nicht den Händen der Weiber entzogen, noch weniger ein Un- terschied in Erziehung und Unterricht zwischen beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von der Natur besonders berufen ward, welche, in so fern sie für diesen Zeitraum gehören, bei jedem Geschlechte durch Personen des seinigen gelehrt werden müssten; woge- gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen Unterschied, so wie die Umstände es forder- ten oder erlaubten, von Personen beiderlei Geschlechts gelehrt werden könnte. Da Mann und Weib eigentlich nur Ein Mensch sind; so kann auch selbst nach jener Ge- schlechtsabsonderung keine völlige Scheidung eintreten: Was Gott zusammen fügt, soll der
das Ende das Werk krönt, und der letzte Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so sollte man gewisse Tage aussondern, und sie zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge- schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse- gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö- ren. Ganz müſste das Erziehungsgeschäft in dieser neuen Epoche noch nicht den Händen der Weiber entzogen, noch weniger ein Un- terschied in Erziehung und Unterricht zwischen beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von der Natur besonders berufen ward, welche, in so fern sie für diesen Zeitraum gehören, bei jedem Geschlechte durch Personen des seinigen gelehrt werden müſsten; woge- gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen Unterschied, so wie die Umstände es forder- ten oder erlaubten, von Personen beiderlei Geschlechts gelehrt werden könnte. Da Mann und Weib eigentlich nur Ein Mensch sind; so kann auch selbst nach jener Ge- schlechtsabsonderung keine völlige Scheidung eintreten: Was Gott zusammen fügt, soll der
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das Ende das Werk krönt, und der letzte
Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so
sollte man gewisse Tage aussondern, und sie
zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge-
schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse-
gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö-
ren. Ganz müſste das Erziehungsgeschäft in
dieser neuen Epoche noch nicht den Händen
der Weiber entzogen, noch weniger ein Un-
terschied in Erziehung und Unterricht zwischen
beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis
auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von
der Natur besonders berufen ward, welche,
in so fern sie für diesen Zeitraum gehören,
bei jedem Geschlechte durch Personen des
seinigen gelehrt werden müſsten; woge-
gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen
Unterschied, so wie die Umstände es forder-
ten oder erlaubten, von Personen beiderlei
Geschlechts gelehrt werden könnte. Da
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sind; so kann auch selbst nach jener Ge-
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/238>, abgerufen am 29.11.2024.
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