Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

das Ende das Werk krönt, und der letzte
Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so
sollte man gewisse Tage aussondern, und sie
zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge-
schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse-
gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö-
ren. Ganz müsste das Erziehungsgeschäft in
dieser neuen Epoche noch nicht den Händen
der Weiber entzogen, noch weniger ein Un-
terschied in Erziehung und Unterricht zwischen
beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis
auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von
der Natur besonders berufen ward, welche,
in so fern sie für diesen Zeitraum gehören,
bei jedem Geschlechte durch Personen des
seinigen gelehrt werden müssten; woge-
gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen
Unterschied, so wie die Umstände es forder-
ten oder erlaubten, von Personen beiderlei
Geschlechts gelehrt werden könnte. Da
Mann und Weib eigentlich nur Ein Mensch
sind; so kann auch selbst nach jener Ge-
schlechtsabsonderung keine völlige Scheidung
eintreten: Was Gott zusammen fügt, soll der

das Ende das Werk krönt, und der letzte
Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so
sollte man gewisse Tage aussondern, und sie
zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge-
schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse-
gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö-
ren. Ganz müſste das Erziehungsgeschäft in
dieser neuen Epoche noch nicht den Händen
der Weiber entzogen, noch weniger ein Un-
terschied in Erziehung und Unterricht zwischen
beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis
auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von
der Natur besonders berufen ward, welche,
in so fern sie für diesen Zeitraum gehören,
bei jedem Geschlechte durch Personen des
seinigen gelehrt werden müſsten; woge-
gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen
Unterschied, so wie die Umstände es forder-
ten oder erlaubten, von Personen beiderlei
Geschlechts gelehrt werden könnte. Da
Mann und Weib eigentlich nur Ein Mensch
sind; so kann auch selbst nach jener Ge-
schlechtsabsonderung keine völlige Scheidung
eintreten: Was Gott zusammen fügt, soll der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0238" n="230"/>
das Ende das Werk krönt, und der letzte<lb/>
Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so<lb/>
sollte man gewisse Tage aussondern, und sie<lb/>
zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge-<lb/>
schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse-<lb/>
gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö-<lb/>
ren. Ganz mü&#x017F;ste das Erziehungsgeschäft in<lb/>
dieser neuen Epoche noch nicht den Händen<lb/>
der Weiber entzogen, noch weniger ein Un-<lb/>
terschied in Erziehung und Unterricht zwischen<lb/>
beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis<lb/>
auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von<lb/>
der Natur besonders berufen ward, welche,<lb/>
in so fern sie für diesen Zeitraum gehören,<lb/>
bei jedem Geschlechte durch Personen des<lb/>
seinigen gelehrt werden mü&#x017F;sten; woge-<lb/>
gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen<lb/>
Unterschied, so wie die Umstände es forder-<lb/>
ten oder erlaubten, von Personen beiderlei<lb/>
Geschlechts gelehrt werden könnte. Da<lb/>
Mann und Weib eigentlich nur Ein Mensch<lb/>
sind; so kann auch selbst nach jener Ge-<lb/>
schlechtsabsonderung keine völlige Scheidung<lb/>
eintreten: Was Gott zusammen fügt, soll der<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[230/0238] das Ende das Werk krönt, und der letzte Tag der Richter aller seiner Vorgänger ist, so sollte man gewisse Tage aussondern, und sie zu Denkmählern machen. Jener Tag der Ge- schlechtsabsonderung, der bürgerlichen Einse- gnung, würde zu diesen festlichen Tagen gehö- ren. Ganz müſste das Erziehungsgeschäft in dieser neuen Epoche noch nicht den Händen der Weiber entzogen, noch weniger ein Un- terschied in Erziehung und Unterricht zwischen beiden Geschlechtern veranstaltet werden, bis auf die Verpflichtungen, zu denen jedes von der Natur besonders berufen ward, welche, in so fern sie für diesen Zeitraum gehören, bei jedem Geschlechte durch Personen des seinigen gelehrt werden müſsten; woge- gen alles Übrige ohne Rücksicht auf diesen Unterschied, so wie die Umstände es forder- ten oder erlaubten, von Personen beiderlei Geschlechts gelehrt werden könnte. Da Mann und Weib eigentlich nur Ein Mensch sind; so kann auch selbst nach jener Ge- schlechtsabsonderung keine völlige Scheidung eintreten: Was Gott zusammen fügt, soll der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/238
Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/238>, abgerufen am 27.04.2024.