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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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tische, wenn man aus Furcht vor der Strafe
thut, was die Gesetze wollen, oder unterlässt,
was sie nicht wollen, ist unmännlich, so wie
ihre Verwandtin, die Befürchtung, vermittelst
deren wir den Gelegenheiten zuvorkommen
wollen, wodurch wir dergleichen Strafen und
Strafgerichten unterworfen werden können.

Wir wollen ein Geschlecht fürchten, das
zur Liebe geschaffen ist, und, wenn es zürnt,
selten die Sonne über seinen Zorn untergehen
lässt? das bis auf Einen Punkt (und dieser ist
eine Sünde wider den heiligen Geist des Ge-
schlechtes) dem Beleidiger zwei Drittheile des
Weges entgegen kommt, um ihm Versöhnung
anzubieten! Wie viel mehr Ursache haben
wir, uns selbst zu fürchten, als ein Geschlecht,
das, wenn man es in seine Rechte einsetzte,
uns, wo nicht Erkenntlichkeit, so doch Wohl-
wollen schuldig wäre, und diese Schuld kraft
seines Wesens und Seyns so gern abtragen
würde!

Man sagt, es sey schwer zu hoffen, dass
das menschliche Geschlecht, welches von der
Natur sich so weit und breit zu entfernen die

tische, wenn man aus Furcht vor der Strafe
thut, was die Gesetze wollen, oder unterläſst,
was sie nicht wollen, ist unmännlich, so wie
ihre Verwandtin, die Befürchtung, vermittelst
deren wir den Gelegenheiten zuvorkommen
wollen, wodurch wir dergleichen Strafen und
Strafgerichten unterworfen werden können.

Wir wollen ein Geschlecht fürchten, das
zur Liebe geschaffen ist, und, wenn es zürnt,
selten die Sonne über seinen Zorn untergehen
läſst? das bis auf Einen Punkt (und dieser ist
eine Sünde wider den heiligen Geist des Ge-
schlechtes) dem Beleidiger zwei Drittheile des
Weges entgegen kommt, um ihm Versöhnung
anzubieten! Wie viel mehr Ursache haben
wir, uns selbst zu fürchten, als ein Geschlecht,
das, wenn man es in seine Rechte einsetzte,
uns, wo nicht Erkenntlichkeit, so doch Wohl-
wollen schuldig wäre, und diese Schuld kraft
seines Wesens und Seyns so gern abtragen
würde!

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das menschliche Geschlecht, welches von der
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[187/0195] tische, wenn man aus Furcht vor der Strafe thut, was die Gesetze wollen, oder unterläſst, was sie nicht wollen, ist unmännlich, so wie ihre Verwandtin, die Befürchtung, vermittelst deren wir den Gelegenheiten zuvorkommen wollen, wodurch wir dergleichen Strafen und Strafgerichten unterworfen werden können. Wir wollen ein Geschlecht fürchten, das zur Liebe geschaffen ist, und, wenn es zürnt, selten die Sonne über seinen Zorn untergehen läſst? das bis auf Einen Punkt (und dieser ist eine Sünde wider den heiligen Geist des Ge- schlechtes) dem Beleidiger zwei Drittheile des Weges entgegen kommt, um ihm Versöhnung anzubieten! Wie viel mehr Ursache haben wir, uns selbst zu fürchten, als ein Geschlecht, das, wenn man es in seine Rechte einsetzte, uns, wo nicht Erkenntlichkeit, so doch Wohl- wollen schuldig wäre, und diese Schuld kraft seines Wesens und Seyns so gern abtragen würde! Man sagt, es sey schwer zu hoffen, daſs das menschliche Geschlecht, welches von der Natur sich so weit und breit zu entfernen die

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/195>, abgerufen am 27.04.2024.