er der Sache nicht näher, als der gesetzga- lante Justinian, der das grösste Sibyllinische Buch, die Welt, dem schönen Geschlechte noch mehr verriegelte, wogegen Franz I. es ihm öffnete? -- Wie konnte man überhaupt von der damaligen Zeit, wo alle Gelehrsam- keit auf so schwachen Füssen stand oder ging, Helden- und Meisterzüge der Gesetzgebung er- warten?
Es giebt, sagt man, nach der Verschieden- heit der weiblichen Rechte, auch verschiedene Beweggründe zu ihrer Bewilligung -- und in jedem Gesetz ist der Grund, weshalb es gege- ben ward, am sichersten aufzusuchen. Zwar ist es nicht immer der, welchen die gesetz- gebende Majestät anführt; indess wird man über die Floskeln des angegebenen Grundes sich eben so leicht wegsetzen, als wir heut zu Tage wissen, wie wir uns mit dem allgemei- nen Besten und der angestammten Huld und Gnade einzuverstehen haben. Schwäche des Geschlechtes ist zum Beispiel die Ursache, warum es keine Bürgschaft gültig überneh- men kann; und da diese Schwäche selbst
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er der Sache nicht näher, als der gesetzga- lante Justinian, der das gröſste Sibyllinische Buch, die Welt, dem schönen Geschlechte noch mehr verriegelte, wogegen Franz I. es ihm öffnete? — Wie konnte man überhaupt von der damaligen Zeit, wo alle Gelehrsam- keit auf so schwachen Füſsen stand oder ging, Helden- und Meisterzüge der Gesetzgebung er- warten?
Es giebt, sagt man, nach der Verschieden- heit der weiblichen Rechte, auch verschiedene Beweggründe zu ihrer Bewilligung — und in jedem Gesetz ist der Grund, weshalb es gege- ben ward, am sichersten aufzusuchen. Zwar ist es nicht immer der, welchen die gesetz- gebende Majestät anführt; indeſs wird man über die Floskeln des angegebenen Grundes sich eben so leicht wegsetzen, als wir heut zu Tage wissen, wie wir uns mit dem allgemei- nen Besten und der angestammten Huld und Gnade einzuverstehen haben. Schwäche des Geschlechtes ist zum Beispiel die Ursache, warum es keine Bürgschaft gültig überneh- men kann; und da diese Schwäche selbst
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er der Sache nicht näher, als der gesetzga-
lante Justinian, der das gröſste Sibyllinische
Buch, die Welt, dem schönen Geschlechte
noch mehr verriegelte, wogegen Franz I. es
ihm öffnete? — Wie konnte man überhaupt
von der damaligen Zeit, wo alle Gelehrsam-
keit auf so schwachen Füſsen stand oder ging,
Helden- und Meisterzüge der Gesetzgebung er-
warten?
Es giebt, sagt man, nach der Verschieden-
heit der weiblichen Rechte, auch verschiedene
Beweggründe zu ihrer Bewilligung — und in
jedem Gesetz ist der Grund, weshalb es gege-
ben ward, am sichersten aufzusuchen. Zwar
ist es nicht immer der, welchen die gesetz-
gebende Majestät anführt; indeſs wird man
über die Floskeln des angegebenen Grundes
sich eben so leicht wegsetzen, als wir heut zu
Tage wissen, wie wir uns mit dem allgemei-
nen Besten und der angestammten Huld und
Gnade einzuverstehen haben. Schwäche des
Geschlechtes ist zum Beispiel die Ursache,
warum es keine Bürgschaft gültig überneh-
men kann; und da diese Schwäche selbst
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/161>, abgerufen am 24.11.2024.
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