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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge-
schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei-
ten ungeachtet, wussten sich doch wenigstens
Einige desselben so auszuzeichnen, dass das
ganze Geschlecht durch sie gewann; und es
ist -- zum unsterblichen Lobe des schönen
Geschlechtes sei es gesagt! -- in Hinsicht sei-
ner der Fall am öftesten gewesen, dass man
nicht allgemein ein Recht ausübte, welches
ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte.
Von dieser Seite sind Gewohnheiten (consue-
tudines
) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie
beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An-
zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro-
ssen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig-
keit und Freiheit, und dass über die bürger-
liche Einrichtung der Mensch nicht verloren
ging -- Was hülf' es auch dem Menschen,
wenn er die ganze Welt gewönne und nähme
Schaden an seiner Seele!

Wie wär' es, wenn ich nach diesen Be-
merkungen im Allgemeinen noch einmal dem
Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete
und den Grund der gesetzlichen Härte gegen

sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge-
schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei-
ten ungeachtet, wuſsten sich doch wenigstens
Einige desselben so auszuzeichnen, daſs das
ganze Geschlecht durch sie gewann; und es
ist — zum unsterblichen Lobe des schönen
Geschlechtes sei es gesagt! — in Hinsicht sei-
ner der Fall am öftesten gewesen, daſs man
nicht allgemein ein Recht ausübte, welches
ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte.
Von dieser Seite sind Gewohnheiten (consue-
tudines
) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie
beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An-
zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro-
ſsen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig-
keit und Freiheit, und daſs über die bürger-
liche Einrichtung der Mensch nicht verloren
ging — Was hülf’ es auch dem Menschen,
wenn er die ganze Welt gewönne und nähme
Schaden an seiner Seele!

Wie wär’ es, wenn ich nach diesen Be-
merkungen im Allgemeinen noch einmal dem
Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete
und den Grund der gesetzlichen Härte gegen

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[150/0158] sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge- schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei- ten ungeachtet, wuſsten sich doch wenigstens Einige desselben so auszuzeichnen, daſs das ganze Geschlecht durch sie gewann; und es ist — zum unsterblichen Lobe des schönen Geschlechtes sei es gesagt! — in Hinsicht sei- ner der Fall am öftesten gewesen, daſs man nicht allgemein ein Recht ausübte, welches ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte. Von dieser Seite sind Gewohnheiten (consue- tudines) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An- zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro- ſsen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig- keit und Freiheit, und daſs über die bürger- liche Einrichtung der Mensch nicht verloren ging — Was hülf’ es auch dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme Schaden an seiner Seele! Wie wär’ es, wenn ich nach diesen Be- merkungen im Allgemeinen noch einmal dem Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete und den Grund der gesetzlichen Härte gegen

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/158>, abgerufen am 28.04.2024.