Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge-
schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei-
ten ungeachtet, wussten sich doch wenigstens
Einige desselben so auszuzeichnen, dass das
ganze Geschlecht durch sie gewann; und es
ist -- zum unsterblichen Lobe des schönen
Geschlechtes sei es gesagt! -- in Hinsicht sei-
ner der Fall am öftesten gewesen, dass man
nicht allgemein ein Recht ausübte, welches
ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte.
Von dieser Seite sind Gewohnheiten (consue-
tudines
) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie
beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An-
zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro-
ssen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig-
keit und Freiheit, und dass über die bürger-
liche Einrichtung der Mensch nicht verloren
ging -- Was hülf' es auch dem Menschen,
wenn er die ganze Welt gewönne und nähme
Schaden an seiner Seele!

Wie wär' es, wenn ich nach diesen Be-
merkungen im Allgemeinen noch einmal dem
Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete
und den Grund der gesetzlichen Härte gegen

sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge-
schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei-
ten ungeachtet, wuſsten sich doch wenigstens
Einige desselben so auszuzeichnen, daſs das
ganze Geschlecht durch sie gewann; und es
ist — zum unsterblichen Lobe des schönen
Geschlechtes sei es gesagt! — in Hinsicht sei-
ner der Fall am öftesten gewesen, daſs man
nicht allgemein ein Recht ausübte, welches
ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte.
Von dieser Seite sind Gewohnheiten (consue-
tudines
) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie
beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An-
zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro-
ſsen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig-
keit und Freiheit, und daſs über die bürger-
liche Einrichtung der Mensch nicht verloren
ging — Was hülf’ es auch dem Menschen,
wenn er die ganze Welt gewönne und nähme
Schaden an seiner Seele!

Wie wär’ es, wenn ich nach diesen Be-
merkungen im Allgemeinen noch einmal dem
Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete
und den Grund der gesetzlichen Härte gegen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0158" n="150"/>
sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge-<lb/>
schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei-<lb/>
ten ungeachtet, wu&#x017F;sten sich doch wenigstens<lb/>
Einige desselben so auszuzeichnen, da&#x017F;s das<lb/>
ganze Geschlecht durch sie gewann; und es<lb/>
ist &#x2014; zum unsterblichen Lobe des schönen<lb/>
Geschlechtes sei es gesagt! &#x2014; in Hinsicht sei-<lb/>
ner der Fall am öftesten gewesen, da&#x017F;s man<lb/>
nicht allgemein ein Recht ausübte, welches<lb/>
ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte.<lb/>
Von dieser Seite sind Gewohnheiten (<hi rendition="#i">consue-<lb/>
tudines</hi>) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie<lb/>
beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An-<lb/>
zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro-<lb/>
&#x017F;sen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig-<lb/>
keit und Freiheit, und da&#x017F;s über die bürger-<lb/>
liche Einrichtung der Mensch nicht verloren<lb/>
ging &#x2014; Was hülf&#x2019; es auch dem Menschen,<lb/>
wenn er die ganze Welt gewönne und nähme<lb/>
Schaden an seiner Seele!</p><lb/>
          <p>Wie wär&#x2019; es, wenn ich nach diesen Be-<lb/>
merkungen im Allgemeinen noch einmal dem<lb/>
Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete<lb/>
und den Grund der gesetzlichen Härte gegen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[150/0158] sen. Aller dieser wunderbaren, das andere Ge- schlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnhei- ten ungeachtet, wuſsten sich doch wenigstens Einige desselben so auszuzeichnen, daſs das ganze Geschlecht durch sie gewann; und es ist — zum unsterblichen Lobe des schönen Geschlechtes sei es gesagt! — in Hinsicht sei- ner der Fall am öftesten gewesen, daſs man nicht allgemein ein Recht ausübte, welches ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte. Von dieser Seite sind Gewohnheiten (consue- tudines) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche An- zahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen gro- ſsen, edlen Menschendrang nach Recht, Billig- keit und Freiheit, und daſs über die bürger- liche Einrichtung der Mensch nicht verloren ging — Was hülf’ es auch dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme Schaden an seiner Seele! Wie wär’ es, wenn ich nach diesen Be- merkungen im Allgemeinen noch einmal dem Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete und den Grund der gesetzlichen Härte gegen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/158
Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/158>, abgerufen am 24.11.2024.