geln, welche von der gesetzlichen Annahme an Kindes- oder Enkelstatt unzertrennlich wa- ren, (nehmlich dass die Adoption die Natur nachahme, und dass sie bloss zum Nothhelfer für die erfunden sei, die weder leibliche Kin- der, noch Hoffnung und Aussicht dazu hatten) fand zwar bei dieser Adoption des Römischen Rechtes nicht Statt. Da indess von Rom aus, und durch die Römer, sich Künste, Wissen- schaften und Sitten in Norden und Westen verbreiteten, so wie unsere ganze hochlöbliche Cultur noch gegenwärtig Römisches Vaterland verräth; so trägt besonders unsere Staats- und bürgerliche Verfassung, und vor andern unser bürgerliches Recht, noch Namen und Gepräge der Römer an Stirn und Brust, seitdem der Justinianische Gesetz- und Rechts-Codex zu Amalfi wieder aufgefunden ward. Auch das von Carmersche Neue Testament beziehet sich auf jenes Römische Sinai des Alten, und ist weniger Schöpfung als bessere Einrich- tung -- Nur noch wenige Züge, eh' ich dieses Feld verlasse -- Jene Rechts-Peinlichkeit in Rücksicht der Hermaphroditen würde bloss
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geln, welche von der gesetzlichen Annahme an Kindes- oder Enkelstatt unzertrennlich wa- ren, (nehmlich daſs die Adoption die Natur nachahme, und daſs sie bloſs zum Nothhelfer für die erfunden sei, die weder leibliche Kin- der, noch Hoffnung und Aussicht dazu hatten) fand zwar bei dieser Adoption des Römischen Rechtes nicht Statt. Da indeſs von Rom aus, und durch die Römer, sich Künste, Wissen- schaften und Sitten in Norden und Westen verbreiteten, so wie unsere ganze hochlöbliche Cultur noch gegenwärtig Römisches Vaterland verräth; so trägt besonders unsere Staats- und bürgerliche Verfassung, und vor andern unser bürgerliches Recht, noch Namen und Gepräge der Römer an Stirn und Brust, seitdem der Justinianische Gesetz- und Rechts-Codex zu Amalfi wieder aufgefunden ward. Auch das von Carmersche Neue Testament beziehet sich auf jenes Römische Sinai des Alten, und ist weniger Schöpfung als bessere Einrich- tung — Nur noch wenige Züge, eh’ ich dieses Feld verlasse — Jene Rechts-Peinlichkeit in Rücksicht der Hermaphroditen würde bloſs
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geln, welche von der gesetzlichen Annahme
an Kindes- oder Enkelstatt unzertrennlich wa-
ren, (nehmlich daſs die Adoption die Natur
nachahme, und daſs sie bloſs zum Nothhelfer
für die erfunden sei, die weder leibliche Kin-
der, noch Hoffnung und Aussicht dazu hatten)
fand zwar bei dieser Adoption des Römischen
Rechtes nicht Statt. Da indeſs von Rom aus,
und durch die Römer, sich Künste, Wissen-
schaften und Sitten in Norden und Westen
verbreiteten, so wie unsere ganze hochlöbliche
Cultur noch gegenwärtig Römisches Vaterland
verräth; so trägt besonders unsere Staats-
und bürgerliche Verfassung, und vor andern
unser bürgerliches Recht, noch Namen und
Gepräge der Römer an Stirn und Brust, seitdem
der Justinianische Gesetz- und Rechts-Codex
zu Amalfi wieder aufgefunden ward. Auch
das von Carmersche Neue Testament beziehet
sich auf jenes Römische Sinai des Alten, und
ist weniger Schöpfung als bessere Einrich-
tung — Nur noch wenige Züge, eh’ ich dieses
Feld verlasse — Jene Rechts-Peinlichkeit in
Rücksicht der Hermaphroditen würde bloſs
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/139>, abgerufen am 23.11.2024.
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