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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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betrifft, die durch das andere Geschlecht zu
Menschen gemacht, die durch die Sabinischen
Jungfrauen erzogen waren -- und die ohne
Zweifel jene Spuren der Menschlichkeit, die
sie von ihren Gouvernantinnen lernten, in
alles Römische brachten, um ihm den bitteren
Geschmack der Rohheit zu benehmen -- wer
kann dieser Römischen Unerkenntlichkeit sich
ohne Missmuth zurück erinnern? Welch eine
demüthigende Ehre, die man den Weibern
erwies, sie auf immer unter Vormundschaft
zu setzen, ihren bürgerlichen Handlungen die
bürgerlichen Folgen zu entziehen, und sie
durch eine feierliche Sanktion zu Schatten der
Männer im Staate zu machen! Alle Gesetze
in Hinsicht des andern Geschlechtes scheinen
in Donner und Blitz gegeben zu seyn; wenn
sie gleich sich das gesetzliche Ansehen (das
pedantischste von allen) geben, den Evangelien-
ton anzunehmen, sieht man, so bald man ih-
nen näher tritt, doch so viel Donner -- und
Blitz -- Gesetzlichkeit in ihrem Evangelio,
dass man sich sogleich überzeugt, kein Frauen-
zimmer habe hier mit votirt. --

I

betrifft, die durch das andere Geschlecht zu
Menschen gemacht, die durch die Sabinischen
Jungfrauen erzogen waren — und die ohne
Zweifel jene Spuren der Menschlichkeit, die
sie von ihren Gouvernantinnen lernten, in
alles Römische brachten, um ihm den bitteren
Geschmack der Rohheit zu benehmen — wer
kann dieser Römischen Unerkenntlichkeit sich
ohne Miſsmuth zurück erinnern? Welch eine
demüthigende Ehre, die man den Weibern
erwies, sie auf immer unter Vormundschaft
zu setzen, ihren bürgerlichen Handlungen die
bürgerlichen Folgen zu entziehen, und sie
durch eine feierliche Sanktion zu Schatten der
Männer im Staate zu machen! Alle Gesetze
in Hinsicht des andern Geschlechtes scheinen
in Donner und Blitz gegeben zu seyn; wenn
sie gleich sich das gesetzliche Ansehen (das
pedantischste von allen) geben, den Evangelien-
ton anzunehmen, sieht man, so bald man ih-
nen näher tritt, doch so viel Donner — und
Blitz — Gesetzlichkeit in ihrem Evangelio,
daſs man sich sogleich überzeugt, kein Frauen-
zimmer habe hier mit votirt. —

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[129/0137] betrifft, die durch das andere Geschlecht zu Menschen gemacht, die durch die Sabinischen Jungfrauen erzogen waren — und die ohne Zweifel jene Spuren der Menschlichkeit, die sie von ihren Gouvernantinnen lernten, in alles Römische brachten, um ihm den bitteren Geschmack der Rohheit zu benehmen — wer kann dieser Römischen Unerkenntlichkeit sich ohne Miſsmuth zurück erinnern? Welch eine demüthigende Ehre, die man den Weibern erwies, sie auf immer unter Vormundschaft zu setzen, ihren bürgerlichen Handlungen die bürgerlichen Folgen zu entziehen, und sie durch eine feierliche Sanktion zu Schatten der Männer im Staate zu machen! Alle Gesetze in Hinsicht des andern Geschlechtes scheinen in Donner und Blitz gegeben zu seyn; wenn sie gleich sich das gesetzliche Ansehen (das pedantischste von allen) geben, den Evangelien- ton anzunehmen, sieht man, so bald man ih- nen näher tritt, doch so viel Donner — und Blitz — Gesetzlichkeit in ihrem Evangelio, daſs man sich sogleich überzeugt, kein Frauen- zimmer habe hier mit votirt. — I

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/137>, abgerufen am 05.10.2024.